Flüchtlinge aus Syrien werden in Liechtenstein wieder kontrolliert. Bild: Pictures Alliance, Frankfurt/Main.
Ausländer- und Passamt nimmt Prüfung von Asylgesuchen von Syrern wieder auf
Vaduz (ots) – Nach dem Sturz der syrischen Regierung von Bashar al-Assad im Dezember 2024 hat das Ausländer- und Passamt die Bearbeitung von Asylgesuchen syrischer Staatsangehöriger vorübergehend ausgesetzt.
Diese Entscheidung erfolgte, um die weitere Entwicklung der politischen und menschenrechtlichen Situation zu beobachten und die internationalen Schutzbedürfnisse neu zu beurteilen. Da nun aktualisierte Länderberichte zur Lage in Syrien vorliegen und die Mehrheit der EU+ Staaten die Behandlung der Asylgesuche von syrischen Staatsangehörigen ganz oder teilweise wiederaufgenommen hat, hat das Ausländer- und Passamt ebenfalls beschlossen, die Asylgesuchen von syrischen Staatsangehörigen per sofort wieder zu behandeln.