Kleine Anfrage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen

Abgeordnete Carmen Heeb-Kindle

Situation im Bildungswesen

Liechtenstein rühmt sich gerne seines starken Bildungsstandorts. In den vergangenen Monaten wurde dieses positive Bild jedoch durch wiederholte negative Schlagzeilen getrübt – insbesondere im Zusammenhang mit Datenschutzfragen sowie dem Vorfall in Eschen vom Juni dieses Jahres. Diese Ereignisse haben zahlreiche offene Fragen aufgeworfen und die öffentliche Diskussion stark geprägt.

Zusätzlich wurde vergangene Woche bekannt, dass der Bildungsminister die Amtsleiterin des Schulamts angezeigt hat. Dieser Schritt sorgt nicht nur innerhalb der Landesverwaltung, sondern auch bei Lehrpersonen und Eltern für erhebliche Verunsicherung.

Mir ist bewusst, dass es sich um laufende Verfahren handelt. Dennoch ist es wichtig, dass Öffentlichkeit und Beteiligte über die wesentlichen Vorgänge sowie den weiteren Ablauf informiert werden. Deshalb meine Fragen:

Fragen

  1. Steht der Bildungsminister auch nach der von ihm erstatteten Anzeige weiterhin hinter der Amtsleiterin des Schulamts?
  2. Wie sieht der weitere Prozess nach der Anzeige des Bildungsministers nun konkret aus und bis wann rechnet die Regierung mit einem Abschluss des entsprechenden Verfahrens?
  3. Wie wird sichergestellt, dass trotz des laufenden Verfahrens die Arbeit des Schulamts uneingeschränkt weitergeführt werden kann und es zu keinen Beeinträchtigungen für das Amt, die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und Schüler kommt?
  4. Welche Massnahmen ergreift das Bildungsministerium, um die wiederholten negativen Schlagzeilen im Zusammenhang mit dem Schulamt zu reduzieren und das Vertrauen in die Bildungsinstitutionen wiederherzustellen?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

  • 53 Absatz 1 Strafprozessordnung regelt, dass eine Behörde zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder die Landespolizei verpflichtet ist, wenn ihr der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt wird, die ihren gesetzmässigen Wirkungsbereich betrifft. Das Unterlassen einer solchen Anzeige könnte als Missbrauch der Amtsgewalt strafbar sein. Eine Meldung dieser Art sagt somit per se nichts über das Verhältnis zwischen Amt und Ministerium aus.

zu Frage 2:

Die Staatsanwaltschaft hat der Regierung im Zusammenhang mit der Auskunft an die Presse mitgeteilt, dass sich aufgrund von Sachverhaltsdarstellungen des Bildungsministers und des Schulamtes ein Anfangsverdacht für die Begehung von strafbaren Handlungen ergeben hat, weshalb die Landespolizei mit der Durchführung von polizeilichen Vorerhebungen und Sachverhaltsermittlungen gegen zwei Verdächtige beauftragt wurde. Es wurde ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hingewiesen. Nähere Angaben wurden von der Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Die Regierung kann daher keine Angaben dazu machen, wie der weitere Prozess aussieht und bis wann mit dem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden kann.

zu Frage 3:

Das professionelle Selbstverständnis und Verhalten aller Beteiligten gewährleistet, dass es zu keinen Beeinträchtigungen kommt.

zu Frage 4:

Die in Abklärung stehenden Sachverhalte sind kein Grund für einen Vertrauensentzug gegenüber dem Schulamt oder gar gegenüber den Bildungsinstitutionen. Themen mit Verbesserungsbedarf werden aktiv angegangen, so hat die Regierung bereits an ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. November 2025 eine Task Force zur Prüfung von allfälligem Handlungsbedarf und möglicher Massnahmen betreffend Datenschutz im schulischen Umfeld sowie zur Lösung der pendenten Fälle eingesetzt. Diese Task Force unter der Leitung des Ministeriums für Infrastruktur und Bildung setzt sich zusammen aus Vertretern des Ministeriums, des Schulamtes, der Datenschutzstelle sowie der Schulleitungen.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Kaiser Johannes

Abgeordneter Johannes Kaiser

Streichung der LIEmobil-Verbindung «Linie 32, Ruggell-Schellenberg»

Die Linie 32 fährt bisher die Strecke Eschen-Bendern-Ruggell-Schellenberg und auch umgekehrt Schellenberg-Ruggell-Bendern-Eschen. Mit dem Fahrplanwechsel ab dem
14. Dezember 2025 endet die Linie 32 beim Rathaus in Ruggell und der Abschnitt nach Schellenberg wird nicht mehr bedient.

Das Einzugsebiet der beiden Haltestellen «Loch» und «Widum» umfasst neben den Anwohnern der Landstrassen Loch und Widum auch die Strassen Rütteler, Nolla, Rankhag, Widumweg, Platta und Tüfenacker. Alle diese Bewohner sind künftig vom öffentlichen Verkehr abgeschnitten oder es wird ihnen zugemutet, wie im Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Schellenberg vom 19. November 2025 steht, bei jedem Wetter den Fussweg zur nächsten Haltestelle Tannwald auf sich zu nehmen. Meine Fragen an die Regierung:

Fragen

  1. Dies hat in Schellenberg bei weiten Kreisen einen Shitstorm ausgelöst. Ist sich die Regierung als Oberaufsicht der LIEmobil dies bewusst?
  2. Was meint die Regierung zu dieser Fahrplangestaltung, zwei Gemeinden in der Verbindungslinie mit neuem Fahrplanwechsel ab Mitte Dezember einfach zu kappen?
  3. Wird eine Lösung angestrebt, diesen LIEmobil-ÖV-Service auch für weitere Bevölkerungsgruppen in Schellenberg möglichst rasch zwischen Ruggell-Schellenberg und Schellenberg-Ruggell wieder zu gewährleisten?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Nein, der Regierung ist diesbezüglich nichts bekannt, zumal bei LIEmobil die Nachricht über die Einstellung der Linie 32 auf dem Abschnitt Ruggell-Schellenberg keinen Ansturm ausgelöst hat:

Es gingen bei LIEmobil sechs Kundenreaktionen zu dieser Thematik ein – die Hälfte davon aus Ruggell. Auch in den Sozialen Medien war die Linie 32 kein Thema. Die geringe Anzahl Kundenrückmeldungen ist kongruent zu der geringen Nachfrage auf diesem Streckenabschnitt.

Die Analysen von LieMobil haben folgendes ergeben:

  • An den drei entfallenden Haltestellen Limsenegg, Loch und Widum stiegen im Schnitt, pro Tag knapp 11 Personen zu, also etwa 0,3 pro Fahrt. Zwei Drittel davon an der Haltestelle Widum, welche 230 Meter von der Haltestelle Tannwald entfernt ist.

Es handelt sich um 13 im Gebiet wohnhafter, erwachsener Aboinhaber, deren Weg zur nächsten Haltestelle wegen des Wegfalls der Linie 32 ab Fahrplanwechsel einen etwas längeren Weg zur nächsten Haltestelle in Kauf nehmen müssen:   davon 10 unter 60 Jahre alt

  • Loch: 1 Person
  • Nolla: 1 Person
  • Platta: 5 Personen
  • Rankhag: 1 Person
  • Widum: 1 Person
  • Widumweg: 4 Personen

Zusätzlich gibt es in diesem Gebiet 23 Inhaber von Bildungsabos. 8 davon sind 10 Jahre alt oder jünger.

zu Frage 2:

Der Auftrag von LIEmobil ist, möglichst vielen Menschen ein gutes ÖV-Angebot bereitzustellen, welches auch genutzt wird. Mit den Investitionen von LIEmobil in die Linie 35 von Bendern nach Hinterschellenberg, wo ab Fahrplanwechsel von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss halbstündlich ein Bus von/nach Schellenberg verkehrt, profitiert die gesamte Bevölkerung Schellenbergs stark, wie auch die Bewohnerinnen und Bewohner entlang der Strassen Bühl und Oberbühl in Gamprin. Die Linie 35 ist deutlich stärker nachgefragt und der Ausbau wurde von Fahrgästen auf dem Eschnerberg immer wieder angemahnt – auch von Abgeordneten des Landtages.

Gemäss Eignerstrategie hat LIEmobil den Auftrag, die «Gemeinden Liechtensteins mit angemessenen Angeboten zu verbinden». Angesichts der kaum vorhandenen Nachfrage für den Abschnitt Schellenberg-Ruggell ist die halbstündliche Umsteigeverbindung via Bendern resp. Gamprin Bühl angemessen und sowohl aus wirtschaftlichen als auch ökologischschen Gesichtspunkten, gegeben.

Das Bereitstellen von intragemeinde-ÖV-Angeboten (bspw. ÖV-Angebot für Fahrten zur Primarschule) gehören gemäss Eignerstrategie nicht zu den Aufgaben von LIEmobil. Ein derartiger Ortsbus müsste vom jeweiligen Besteller, also der Gemeinde, finanziert werden.

zu Frage 3:

LIEmobil ist vom Vorsteher der Gemeinde Schellenberg zu einem Gespräch eingeladen worden, um die Thematik zu besprechen. Diesem Gespräch möchte ich nicht vorgreifen.


Kleine Anfrage von Landtagpräsident Kaufmann Manfred

Landtagpräsident Kaufmann Manfred

Fahrzeugprüfung Dieselpartikelfilter – Anforderungen und Vergleich

Die periodische Fahrzeugprüfung des Amtes für Strassenverkehr (ASV) umfasst bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter eine Partikelanzahlmessung (PN-Messung). Diese dient der Kontrolle, ob der Dieselpartikelfilter korrekt funktioniert und die vorgegebenen Grenzwerte einhält. In Liechtenstein wird die PN-Messung bei Fahrzeugen ab Emissionscode Euro 5b durchgeführt, wobei ein Grenzwert von 250’000 Partikeln pro Kubikzentimeter gilt. Auch andere europäische Staaten führen entsprechende Prüfverfahren ein, allerdings teils mit unterschiedlichen Grenzwerten oder Anwendungsbereichen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Liechtenstein bei der Überprüfung von Dieselpartikelfiltern im internationalen Vergleich strengere Anforderungen festgelegt hat als andere europäische Staaten und welche praktischen Auswirkungen dies für Fahrzeughalterinnen und -halter hat. Hierzu meine Fragen:

Fragen

  1. Entsprechen die Grenzwerte und Prüfvorschriften jenen der Schweiz oder weichen die liechtensteinischen Vorschriften davon ab?
  2. Wie unterscheidet sich die liechtensteinische Regelung im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie Deutschland, Österreich oder den Niederlanden hinsichtlich der Grenzwerte, Anwendungsbereichen und Prüfabläufen?
  3. Wäre es denkbar bei älteren Dieselfahrzeugen, zum Beispiel bis Jahrgang 2015, einen höheren Grenzwert von 1’000’000 Partikeln pro Kubikzentimeter zu verwenden und den strengeren Wert von 250’000 Partikeln pro Kubikzentimeter erst bei neueren Fahrzeugen? Welche fachlichen und rechtlichen Gründe sprechen dagegen?
  4. Gibt es statistische Daten, wie viele Fahrzeuge die PN-Messung bei der ersten Prüfung nicht bestehen? Wie liegt Liechtenstein hier im Vergleich zur Schweiz und zu EU-Staaten?
  5. Bekanntlich muss ein Fahrzeug etwa 40 Minuten eingefahren sein, damit der Partikelfilter betriebswarm ist und die PN-Messung korrekt erfolgt. Wie wird verhindert, dass frühe Prüftermine, zum Beispiel 7:00 Uhr morgens, zu systematisch falschen oder erhöhten Messwerten führen? Ist diese Problematik bekannt?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Die Grenzwerte und Prüfvorschriften in Liechtenstein entsprechen denjenigen der Schweiz.

zu Frage 2:

Deutschland und Österreich haben wie Liechtenstein einen Grenzwert von 250.000 Partikel/cm³, die Niederlande Grenzwert 1.000.000 Partikel/cm³. Die Prüfung des Abgaswertes erfolgt für Dieselfahrzeuge ab der Norm Euro 5b oder höher in allen diesen Staaten anhand der Partikelanzahlmessung (PN-Messung). Diese Messstandards basieren auf den Vorgaben des EWR.

zu Frage 3:

Es werden nur Dieselfahrzeuge ab der Norm Euro 5b oder höher gemessen. Diese haben Jahrgang ab ca. 2013 oder jünger. Sämtliche älteren Dieselfahrzeuge werden nicht gemessen. Die in der Frage gewünschte Lösung ist somit in gewisser Weise bereits umgesetzt und die Regierung sieht aktuell keinen Anlass an der geltenden Praxis etwas zu ändern. Dies auch im Vergleich mit der geltenden Praxis der umliegenden Länder, Schweiz und Österreich wie auch Deutschland.

zu Frage 4:

Im Jahr 2024 wurden an 2’451 Fahrzeugen Messungen durchgeführt. Davon wurden bei 223 Fahrzeugen ein Dieselpartikelausstoss über dem zugelassenen Grenzwert festgestellt. Dies entspricht in etwa 10 % der geprüften Fahrzeuge. Für die Schweiz wurde vom METAS (Eidgenössisches Institut für Metrologie) ebenfalls ein Wert von rund 10 % der geprüften Fahrzeuge mit einem Dieselpartikelausstoss über dem zugelassenen Grenzwert gemeldet. Vergleichszahlen aus den anderen Ländern bzw. der EU liegen nicht vor.

zu Frage 5:

Die PN-Messungen erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung über die Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen. Diese Vorgaben müssen vom Fahrzeug jederzeit eingehalten werden, unabhängig von der Systemtemperatur und somit vom Prüfzeitpunkt bzw. -termin.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Seger Martin

Abgeordneter Martin Seger

Inklusion in Schulen

Aus unterschiedlichen Rückmeldungen aus dem Schulalltag wird ersichtlich: Die Politik verkauft Inklusion als Fortschritt. Sie verschweigt aber, dass das Projekt nur mit riesigen Kosten und massivem Personalaufwand funktionieren kann. Schulen und Lehrer werden oft alleingelassen und Kinder zu Versuchskaninchen der Ideale. Wenn eine einzige Lehrkraft ohne zusätzliche Unterstützung für eine heterogene Lerngruppe verantwortlich ist, in der teils über 40 Prozent der Kinder kaum Deutsch sprechen oder gesundheitlich beziehungsweise entwicklungsbezogen besonderen Unterstützungsbedarf haben, kann hochwertige Bildung kaum gewährleistet werden. Es überrascht deshalb nicht, dass Länder wie die Schweiz und Österreich bestimmte Formen der Inklusion inzwischen wieder zurückfahren:

Fragen

  1. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Qualität des Unterrichts nicht leidet, wenn eine Lehrperson ohne zusätzliche Unterstützungsressourcen Klassen mit einem hohen Anteil an Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen oder besonderem Förderbedarf unterrichten muss?
  2. Welche Massnahmen ergreift die Regierung, um die gesundheitliche Belastung und Überforderung von Lehrpersonen im aktuellen inklusiven System zu reduzieren und deren Arbeitsfähigkeit langfristig zu schützen?
  3. Wie bewertet die Regierung den Umstand, dass Länder wie die Schweiz bestimmte Formen der Inklusion zurückbauen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung der Inklusion in Liechtenstein?
  4. Welche Ressourcen, zum Beispiel zusätzliche Fachpersonen, Assistenz, therapeutische Unterstützung, stehen den Schulen tatsächlich zur Verfügung, um eine qualitativ hochwertige Inklusion zu gewährleisten, und wo bestehen nach Ansicht der Regierung Lücken?
  5. Plant die Regierung strukturelle Anpassungen, falls sich zeigt, dass die derzeitige Form der Inklusion pädagogisch nicht tragfähig ist, und wenn ja, welche zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind dafür vorgesehen?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Es ist nicht richtig, dass in Liechtenstein eine Lehrperson eine Klasse mit einem hohen Anteil an Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen oder besonderem Förderbedarf ohne zusätzliche Unterstützungsressourcen unterrichten muss. Seit der Einführung des Förderkonzepts an den öffentlichen Kindergärten und Pflichtschulen im Schuljahr 2021/2022 werden unterschiedliche Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt. Diese Unterstützung erfolgt einerseits in Form multiprofessioneller Teams, die unter anderem aus Klassenlehrpersonen, Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache, schulischen Heilpädagogen, Schulsozialarbeit und Schulassistenz bestehen. Andererseits kann zusätzlich als Sofortmassnahme bei Belastungsgrenzen innerhalb von 24 Stunden das Learning-Support-Team zur Unterstützung beigezogen werden. Sollten darüber hinaus weitere Ressourcen benötigt werden, können diese bei der Schulleitung beziehungsweise beim Schulamt unbürokratisch beantragt werden. Diese vielfältigen Unterstützungsmassnahmen gewährleisten die Sicherung der Unterrichtsqualität in herausfordernden Situationen.

zu Frage 2:

Die Regierung hat in den letzten Jahren bereits diverse Massnahmen zur Gesundheitsförderung umgesetzt, die im Konzept «Betriebliches Gesundheitsmanagement an öffentlichen Schulen» beschrieben werden. Im Zentrum stehen unterschiedliche Entlastungsmassnahmen für Lehrpersonen und Schulpersonal zur Steigerung des Wohlbefindens, der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit. Sie werden teilweise mit externen Partnern umgesetzt. Diese Angebote sind sowohl für Einzelpersonen als auch für Teams niederschwellig verfügbar. Darüber hinaus werden im Rahmen des vom Schulamt koordinierten Weiterbildungsangebots für Lehrpersonen und schulisches Assistenzpersonal regelmässig aktuelle Angebote im Gesundheitsbereich organisiert. Die Koordinationsstelle Gesundheitsförderung am Schulamt ist mit der Weiterentwicklung des Angebots und dessen Kommunikation betraut. So wird beispielsweise im regelmässig erscheinenden Newsletter «Schule heute plus» auf diese Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrpersonen hingewiesen.

zu Frage 3:

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage können die unterschiedlichen Formen von Inklusion in der Schweiz nicht beurteilt werden. Unabhängig davon kann gesagt werden, dass Liechtenstein im Bildungsbereich und insbesondere auch in Inklusionsfragen eng mit der Schweiz zusammenarbeitet und die Entwicklungen in der Schweiz aufmerksam verfolgt.

zu Frage 4:

Gemäss Förderkonzept werden den Gemeindeschulen und Oberschulen jährlich Förderkontingente zugewiesen. Die Verteilung des Förderkontingents erfolgt durch die Schulleitung der jeweiligen Schule. In Summe werden im Schuljahr 2025/26 durch das Förderkontingent knapp 64 Vollzeitstellen für Kindergarten und Primarschulen und rund 20 Vollzeitstellen für die Oberschulen zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zu den durch das Förderkontingent verfügbaren Massnahmen steht das schulische Helfersystem zur Verfügung. Derzeit wird das Förderkonzept evaluiert. Im Anschluss an diese Evaluation, deren Ergebnisse Ende 2026 vorliegen sollten, wird das Förderkonzept bei Bedarf angepasst.

zu Frage 5:

Siehe Antwort 4.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Seger Martin

Abgeordneter Martin Seger

TAK – Aufführung Theaterstück «Hamsterrad»

Schüler besuchten im Zuge des Unterrichts das Schauspiel «Hamsterrad» im TAK. Angeblich beschwerten sich Eltern bezüglich sexistischer Inhalte, vulgärer Sprache und teils provokativer Darstellungen, die offenbar nicht altersgerecht waren.

Das TAK stellte für dieses Stück ein 54-seitiges Materialheft zum Download für Lehrpersonen bereit. Dieses Heft soll dazu dienen, sich gemeinsam mit den Schülern mit den Themen und Fragestellungen der Inszenierung auseinanderzusetzen. Im Szenenspiegel werden unter anderem Titel wie «Blutrad», «Blutgespräch», «Pansexuell» und so weiter erwähnt. Auch erfährt man, dass es für die Mutter keine Überraschung ist, dass die Tochter ein Mädchen liebt. Die Mutter freut sich darüber. Die Lehrer werden darauf hingewiesen, dass sich in ihrer Klasse Personen befinden können, die nicht binär geschlechtlich und/oder nicht heterosexuell seien, sich noch nicht geoutet hätten oder momentan auf Identitätssuche seien. Ebenso werden Weblinks wie zum Beispiel «Methodenkoffer zu queerpädagogischen Methoden in der Jugendarbeit» oder «Queer-Lexikon.net» aufgeführt. Ein Kapitel «Szenen entwickeln: Dos und Don’ts beim Coming-Out» ist auch enthalten.

Im aufgeführten Interview mit der Texterin des Stücks erfährt man unter anderem, dass bewusst Klischees und Übertreibungen genutzt wurden. Die Aussage «Ich … alle!» wird als empowernd und konfrontativ gesehen:

Fragen

  1. Mit welchem Teil des Lehrplans lässt sich der Besuch dieses sexistischen- und vulgären Schauspiels während des Unterrichts an einer Pflichtschule vereinbaren?
  2. Was ist der pädagogische Nutzen für die Schüler?
  3. Welche Vor- beziehungsweise Nachbearbeitung fand in Zuge des Besuchs mit den Schülern statt?
  4. Warum werden Erziehungsberechtige im Voraus über ein derartiges schulisches Sonderprogramm nicht informiert?
  5. Wie wird schulseitig sichergestellt, dass Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtige zukünftig im Voraus über ein derartiges Sonderprogramm informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ein alternatives Angebot beziehungsweise regulären Unterricht zu wählen?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Das Jugendstück «Hamsterrad» thematisiert sensible, gesellschaftlich relevante Themen wie Selbstbestimmung, Pubertät, Menstruation und Identität. Diese Themen sind Teil der Lebensrealität Jugendlicher und darüber hinaus auch im Lehrplan verankert. Insbesondere bezieht sich das Stück auf überfachliche Kompetenzen, konkret personale Kompetenzen, die aus Selbstreflexion, Selbstständigkeit und Eigenständigkeit bestehen. Zudem gibt es mehrere Bezüge zum Lehrplan der Fächer «Räume, Zeiten, Gesellschaften», «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», «Natur, Mensch, Gesellschaft» und nicht zuletzt auch zum Fach Deutsch.

zu Frage 2:

Die Aufgaben der öffentlichen Schulen sind in Art. 1 Schulgesetz geregelt. Theater unterstützten die Ziele dieses Bildungsauftrags insbesondere im Hinblick auf die intellektuelle und sittliche Entwicklung der jungen Menschen. Zudem hängt der pädagogische Nutzen für die Schülerinnen und Schüler von der didaktischen Einbettung und Schwerpunktsetzung durch die jeweilige Lehrperson ab und ist damit von Klasse zu Klasse verschieden. Die jeweilige Lehrperson wählt innerhalb ihrer Methodenfreiheit die passenden Zugänge, welche den grössten pädagogischen Nutzen für ihre Schülerinnen und Schüler bringen.

zu Frage 3:

Gemäss Antwort zu Frage 2 sind die Vor- und Nachbereitungen von Klasse zu Klasse unterschiedlich. Die Aufgabe der jeweiligen Lehrperson besteht darin, einerseits für die pädagogische Brücke zwischen Theaterstück und Lehrplan zu sorgen sowie dabei andererseits die jeweilige Lerngruppe zu berücksichtigen.  Dadurch wird ermöglicht, dass die Themen nicht unkommentiert bleiben, sondern reflektiert und altersgerecht aufgearbeitet werden. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler das Stück nicht nur konsumieren, sondern die Inhalte kritisch einordnen und mit ihren eigenen Erfahrungen abgleichen können.

zu Frage 4:

Theaterbesuche sind gemäss Art. 14 Schulorganisationsverordnung (SchulOV) als ausserordentliche Schulveranstaltung im Rahmen des Unterrichts zu qualifizieren. Ausserordentliche Schulveranstaltungen, die nicht in der ordentlichen Unterrichtszeit stattfinden, sind den Eltern gemäss Art. 16 Abs. 4 SchulOV rechtzeitig anzukündigen. Die Aufführung des Jugendstücks «Hamsterrad» fand am Montag, 3. November um 14:00 Uhr und somit während der ordentlichen Unterrichtszeit statt.

zu Frage 5:

Gemäss Art. 14 SchulOV sind ausserordentliche Schulveranstaltungen wie Theaterbesuche Teil des Unterrichts. Sie gelten damit als verbindlicher Teil des Unterrichts und es wird keine alternative Unterrichtsform angeboten. Wie bereits zu Frage 4 ausgeführt, sind ausserordentliche Schulveranstaltungen nur dann den Eltern anzukündigen, wenn sie nicht in der ordentlichen Unterrichtszeit stattfinden. Die damit verbundene Information obliegt der Schule beziehungsweise der jeweiligen Lehrperson.


Kleine Anfrage von Stv. Abgeordneter Wohlwend Mario

Abgeordneter Mario Wohlwend

Fehlende öffentliche Kennzahlen im Bildungsbereich

Liechtenstein sieht sich mit einem strukturellen Engpass an Fachkräften in den MINT-Fächern konfrontiert. Gleichzeitig investieren wir hohe öffentliche Mittel in die Ausbildung unserer Jugendlichen, doch wir wissen erstaunlich wenig darüber, wo diese Bildungsinvestitionen tatsächlich landen.

Die Schweiz hingegen erhebt detaillierte Daten zu Studienabbrüchen, Lehrvertragsauflösun­gen, Ausbildungskosten und den daraus entstehenden Folgekosten für Volkswirtschaft und Staat. Der Bildungsbericht 2023 zeigt eindeutig: Abbrüche sind einer der teuersten Faktoren im Bildungssystem. In der Schweiz liegen die Abbruchquoten in der beruflichen Grundbildung je nach Beruf zwischen 15 und 25 Prozent, in MINT-Berufen sind sie teils deutlich höher. MINT-Studien betonen, dass eine unpassende Studienwahl, fehlende Orientierung und mangelnde Förderung besonders bei Frauen zu höheren Abbruchquoten führen.

Leider gibt es in Liechtenstein keine öffentlich zugänglichen Quoten zu Studien- und Lehrabbrüchen, den Kosten pro Abbruch, Wiederholungsschlaufen, der Bildungsrendite oder MINT-Dropouts. Ohne diese Kennzahlen steuern wir blind und können weder gezielt fördern noch Fehlanreize korrigieren.

Fragen

  1. Welche Daten zu Studienabbrüchen, Lehrvertragsauflösungen und deren volkswirtschaftlichen Kosten werden in Liechtenstein nicht erhoben, die in der Schweiz gemäss Bildungsbericht 2023 Standard sind?
  2. Wie hoch schätzt die Regierung die Kosten eines Studien- beziehungsweise Lehrabbruchs inklusive verlorener Ausbildungsinvestitionen, Verzögerungen auf dem Arbeitsmarkt und Wiederholungsaufwendungen?
  3. Um gezielt MINT-Förderprogramme zu planen und zu evaluieren, wären welche MINT-spezifischen Abbruchquoten (Gymnasium, Berufslehre, Tertiärbildung) nützlich?
  4. Warum fehlen bisher Übergangs- und Kohortenanalysen, die zeigen, welche Schülerinnen und Schüler im System bleiben, wer abbricht und wo die grössten Verluststellen entstehen?
  5. Ist die Regierung bereit, ein vollständiges Bildungsmonitoring aufzubauen, das Abbruchquoten, Kostenfolgen und spezifische MINT-Dropouts systematisch erfasst analog zum Schweizer Modell?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Es gibt in Liechtenstein eine Vielzahl von statistischen Bildungskennzahlen und -quoten, welche der Öffentlichkeit über das Statistikportal der Landesverwaltung, den Rechenschaftsbericht sowie über den periodisch ausgegebenen Bildungsbericht zur Verfügung stehen bzw. abgerufen werden können.

Der Bildungsbericht und die Bildungsstatistik enthalten qualitative und quantitative Einschätzungen, die wertvolle Einblicke in Entwicklungen und Trends ermöglichen. Für Studierende mit Studienort im Ausland liegen jedoch keine landesspezifischen erhobenen bzw. kohortenverfolgbaren Daten zu Abbruch- und Unterbruchsquoten sowie zu Flussgrössen (Rückkehr, Wechsel, Abschluss) vor.

zu Frage 2:

In Liechtenstein werden keine Erhebungen in Sachen Studien- und Lehrabbruchskosten durchgeführt. Es kann jedoch davon ausgegangenen werden, dass bei gleichgelagerten Studien- und Lehrabbrüchen in etwa die gleich hohen Aufwendungen wie in der Schweiz entstehen, da die Rahmenbedingungen (Wirtschaft, schulische und betriebliche Ausbildung im Lehrbetrieb und Staat) in Liechtenstein vergleichbar sind.

zu Frage 3:

Fachspezifische Abbruchzahlen sind für die Berufsbildung vorhanden und im Statistikportal unter: Duale Ausbildung, Lehrabbrüche abrufbar. Auf gymnasialer Stufe sind die Fallzahlen für eine aussagekräftige fachspezifische Analyse zu tief. Auf Tertiärstufe liegen keine Informationen zu Studienabbrüchen vor, in der Schweiz werden diese Angaben durch das Bundesamt für Statistik mit einer Stichprobenbefragung erhoben. Die Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden wurde letztmals 2024 in der Schweiz durchgeführt. Für Liechtenstein sind einmal mehr die Fallzahlen für eine aussagekräftige Auswertung zu klein.

Die Planung und Evaluierung von MINT-Förderprogrammen orientiert sich an den Daten des Bildungsberichts, der Bildungsstatistik sowie international verfügbaren Datensätzen aus dem Bildungsbereich. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Situation in Liechtenstein aufgrund der analogen Lehrplanausrichtung im Primar- und Sekundarbereich eine hohe Vergleichbarkeit mit der Schweiz aufweist.

zu Frage 4:

Aufgrund der engen Vernetzung Liechtensteins mit dem Ausland und des hohen Anteils von im Ausland absolvierten Ausbildungen sind die Daten lückenhaft. Denn Bildungsdaten aus dem Ausland werden für die Bildungsstatistik anonymisiert übermittelt und können darum für Übergangs- und Kohortenanalysen nicht mit inländischen Daten verknüpft werden. Hinzu kommt, dass die Kohorten nicht genug Fallzahlen aufweisen, um entsprechende Analysen nach Studienrichtung oder auch Universität oder Fachhochschule erstellen zu können. Ein Ausbau des Themas Bildungsverläufe ist nichtsdestotrotz geplant und im aktuellen statistischen Programm des Amtes für Statistik enthalten.

zu Frage 5:

Mit dem Bildungsbericht und der Bildungsstatistik liegen in Liechtenstein bereits wertvolle Instrumente für das Bildungsmonitoring vor. Dabei ist die Qualität der vorliegenden Datensätze für die Analyse von essentieller Wichtigkeit. Die Regierung wird daher diesen Input – unter Berücksichtigung der vorgängig gemachten Antworten – aufnehmen.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Zimmermann Johannes

Abgeordneter Zimmermann Johannes

Videoüberwachung an Sekundarschulen im Aussenbereich

Schulen sind Begegnungsorte. Im SZU gehen täglich 500 Personen ein und aus. Das angrenzende Hallenbad wird jährlich von 85’000 Gästen besucht. Abends sowie an Wochenenden werden die Aussenanlagen von jungen Erwachsenen und von Familien genutzt. Speziell Wochenendgäste lassen ihre Abfälle inklusive Scherben nicht selten einfach liegen. Der Liechtenstein-Weg führt mitten durchs Schulgelände über den Pausenplatz. Personen bringen ausserhalb der Schulzeiten Kleber mit rechts- oder linksradikalen Inhalten an und immer häufiger werden Mopeds, Fahrräder und Scooter demoliert.

Das ganze Areal ist Schulweg und Pausenraum im Freien. Bei über 400 Jugendlichen kann auch unter den Lernenden einiges passieren. Die eingeteilten Lehrpersonen der Pausenaufsicht können aber während der beiden grossen Pausen auf den drei Pausenebenen und ums Gebäude herum nicht alles sehen.

Beide Schulleiter und vor allem alle 26 Klassensprecher/-innen wünschen sich eine Videoüberwachung. Es geht um die Integrität, um die Sicherheit unserer Kinder und deren Hab und Gut. Durch eine Überwachung des nördlichen und westlichen Aussenbereichs sollte dies besser gewährleistet sein.

Fragen

  1. Bei wie vielen und welchen Primarschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II sind schon Videoüberwachungssysteme installiert?
  2. Gibt es an Schulen Videoüberwachung in Zusammenarbeit/Kooperation mit dem Land oder Gemeinden?
  3. Was sind die Bedingungen, um eine Videoüberwachung zu erhalten?
  4. Welches Amt ist Anlaufstelle?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Nach aktuellem Kenntnisstand kommen keine Videoüberwachungssysteme im Umfeld von Primar- und Sekundarschulen zum Einsatz, ausser beim Hallenbad des Schulzentrums Unterland (SZU). Da diese Videoüberwachung personenbezogene Daten verarbeitet und das Hallenbad somit als öffentliches Gebäude unter das Datenschutzgesetz fällt, ist dies auch mit der Datenschutzstelle abgeklärt und bewilligt worden. Es gibt bei der Datenschutzstelle zwei Meldungen von Kameras zur Überwachung von .

zu Frage 2:

Nein.

zu Frage 3:

Datenverarbeitungen durch Videoüberwachungen fallen unter die Datenschutzgesetzgebung und müssen alle Grundsätze des Art. 5 DSGVO erfüllen. Demnach ist insbesondere auch über die Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO zu informieren. Die ”Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume” ist insbesondere in Art. 5 des Datenschutzgesetzes sowie Art. 5 der Datenschutzverordnung geregelt.

zu Frage 4:

Der Einsatz einer Videoüberwachung muss gemäss Art. 5 Absatz 7 des Datenschutzgesetzes vor der Inbetriebnahme bei der Datenschutzstelle gemeldet werden.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Hasler Erich

Abgeordneter Erich Hasler

Jugend- und Datenschutz an Schulen im Verantwortungsbereich des Schulamtes

In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 3. November 2025 wird Bezug zum Leitfaden CDigitale Lehrmittel» genommen. In diesem wird unter Empfehlungen ausgeführt: «Sofern für digitale Lehrmittel spezielle kind- und jugendgerechte Versionen verfügbar sind, sollte nach Möglichkeit auf diese zurückgegriffen werden.» Weiters wird in der Beantwortung betreffend DSGVO festgehalten, dass auch einmal im Nachhinein gemachte Fehler korrigiert werden müssen.

Das Zentrum für Schulmedien lehnte auf Anfrage des Amts für Soziale Dienste am 19. November 2024 weitere Auskunft zum Thema «jugendschutzkonforme Nutzung von Videoplattformen durch Schüler», unter anderem mittels folgender schriftlichen Begründung ab: «Youtube wird nicht gesperrt, denn aus medienpädagogischer Sicht müssten wir sonst noch sehr, sehr viele Seiten im Internet sperren.»

Nach Art. 68 Kinder- und Jugendschutzgesetz dürfen Kindern und Jugendlichen nur altersgerechte Medienprodukte zur Verfügung gestellt werden. Nach Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung ist der Datenschutzbeauftragte für die Beratung und Überwachung zur Einhaltung der Normen nach Datenschutzgrundverordnung zuständig. Dazu meine Fragen:

Fragen

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage setzt sich das Schulamt im Leitfaden in einer Empfehlung mittels Gewährung einer Option zur Nichteinhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes nach Art. 68 über ein zwingendes Verbotsgesetz hinweg? (Diese Frage bezieht sich auf die Formulierung «nach Möglichkeit kind- und jugendgerechte Versionen, sofern verfügbar»)
  2. Ist Youtube nach den Schutznormen der Art. 67 und 68. in Verbindung mit Art. 62 Kinder- und Jugendschutzgesetz und des Art. 43 Mediengesetz zur selbstständigen Nutzung durch Minderjährige auf dem Schulcomputer als Lehrmittel und altersgerecht einsetzbar?
  3. Impliziert die Begründung des Zentrums für Schulmedien, wonach die Sperre von Youtube aus medienpädagogischer Sicht die Sperre von vielen weiteren Internetseiten rechtfertigen würde, die systematische Nichteinhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes auch hinsichtlich der erwähnten anderen Internetseiten?
  4. Ist seit den ersten amtsbekannten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten bei der Verwendung von Lehrmitteln ein Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutzgrundverordnung durchgehend und aktiv beim Schulamt tätig?
  5. Wie ist es bei zu erwartender Sorgfalt möglich, dass trotz einer Vielzahl an Verfügungen mit eindeutigen Zwangsmassnahmen durch die Datenschutzstelle seit Jahren gleich gelagerte Verstösse durch das Schulamt auf Kosten der Rechte von Kindern generiert werden?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

Nicht bei allen von den Schulen benötigten Applikationen sind Kinder- und Jugendversionen verfügbar. Allein die Tatsache, dass keine Kinder- und Jugendversion verfügbar ist, heisst nicht zwingend, dass eine solche Version kinder- und jugendgefährdend ist. Die Formulierung im Leitfaden stellt – entgegen der Fragestellung – keine Option zur Nichteinhaltung des Kinder- und Jugendgesetzes dar. Daher ist auch die Frage nach der Rechtsgrundlage obsolet. Auch wenn keine Kinder- oder Jugendversion verfügbar ist, wird die durch die Schule beantragte Applikation aus technischer, pädagogischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht geprüft. Dies beinhaltet auch die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz.

zu Frage 2:

YouTube ist auf den Schulipads und Schulnotebooks nur im eingeschränkten Modus verfügbar.  Dieser Sachverhalt wird derzeit unter Heranziehung des Kinder- und Jugendgesetzes durch das Amt für Soziale Dienste in Zusammenarbeit mit dem Schulamt geprüft.

zu Frage 3:

Der Austausch und die Arbeit zur Frage, ob die Verwendung von Youtube im Unterricht kinder- und jugendgefährdend ist, ist zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem Schulamt nach wie vor im Gange.

zu Frage 4:

Die Regierung hat im Jahr 2019 die neue Stelle einer Datenschutzbeauftragten geschaffen, die für die gesamte Landesverwaltung und weitere, klar bestimmte öffentliche Stellen zuständig ist. Zur Unterstützung steht dieser je Amtsstelle ein Datenschutz-Koordinator oder eine Datenschutz-Koordinatorin zur Seite. Ist diese Funktion in der jeweiligen Amtsstelle personell nicht besetzt, kommen die Aufgaben direkt der Amtsstellenleitung zu. Beim Schulamt wurde im September 2021 eine juristische Stelle Datenschutz geschaffen, die jedoch auf Grund von Stellenwechseln nicht durchgängig besetzt war. Ab Januar 2026 wird diese wieder besetzt sein.

zu Frage 5:

Wenn die Fälle im Einzelnen betrachtet werden, wird deutlich, dass diese jeweils anders gelagert sind und verschiedene Schulbelange, verschiedene Sachverhalte und Rechtsfragen betreffen.


Kleine Anfrage von Abgeordnete Heeb-Kindle Carmen

Abgeordnete Carmen Heeb-Kindle

Aktueller Stand – Unterbringung von Equiden im In- und Ausland

Die Möglichkeit zur Pferdehaltung in Liechtenstein ist stark eingeschränkt. In der Landwirtschaftszone dürfen nur landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden – eine Regelung, die nur wenige der rund 480 Equiden (Pferde, Ponys, Esel und deren Kreuzungen) im Land betrifft. Hobbymässig genutzte Pferde dürfen nach geltendem Recht ausschliesslich in der Wohn- und Bauzone gehalten werden.

In den letzten Jahren zeigte sich jedoch, wie schwierig die Realisierung von Pferdeställen in diesen Zonen ist. Neben hohen Kosten kommt es häufig zu Einsprachen von Nachbarn, was teils zu langen und belastenden Gerichtsverfahren für die Betroffenen führt.

Es ist daher naheliegend, dass viele Halterinnen und Halter ihre Tiere im benachbarten Ausland unterbringen. Die rund 480 in Liechtenstein registrierten Equiden bilden vermutlich nur einen Teil der tatsächlich vorhandenen liechtensteinischen Equidenpopulation.

Mit der Motion zur Regelung der Haltung von Equiden hat der Landtag die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:

Fragen

  1. Wie viele Personen in Liechtenstein halten aktuell wie viele Equiden (Pferde, Ponys, Esel sowie deren Kreuzungen)?
  2. Wie viele dieser Equiden sind in Liechtenstein untergebracht und wie viele werden im Ausland (z.B. Schweiz, Österreich, Deutschland) eingestellt?
  3. Hat die Arbeitsgruppe «Equidenhaltung» den für November 2025 angekündigten Zwischenbericht fristgerecht vorgelegt, und falls ja, ist geplant, diesen öffentlich zugänglich zu machen oder dem Landtag zur Information vorzulegen?

Beantwortung durch Regierungsrat Daniel Oehry

zu Frage 1:

In Liechtenstein sind rund 490 Equiden registriert (Stand November 2025, Quelle Tierverkehrsdatenbank). Diese Equiden verteilen sich auf 85 Standorte mit Equidenhaltungen in Liechtenstein. Da die Tierverkehrsdatenbank auf Standortangaben basiert, sind die Anzahl Equideneigentümer nur mit grossem zeitlichem Aufwand und grossem Fehlerpotenzial eruierbar.

zu Frage 2:

Zusätzlich halten in Liechtenstein wohnhafte Personen 13 Equiden in der Schweiz und weitere 9 Equiden im restlichen Ausland. Da sich diese Tiere ausserhalb unseres Territoriums befinden, sind diese Zahlen, welche ebenfalls auf der Tierverkehrsdatenbank basieren, mit gewissen Unsicherheiten verbunden.

zu Frage 3:

Der erwähnte Zwischenbericht zur Motion befindet sich in der Fertigstellung und wird noch im Dezember 2025 der Regierung zur Kenntnisnahme vorgelegt und diese wird final auch über die Veröffentlichung entscheiden.

Der Zwischenbericht ist, wie es der Name bereits andeutet, lediglich ein Zwischenergebnis der eingesetzten Arbeitsgruppe an die Regierung. Die Arbeitsgruppe wird aufbauend auf dem Zwischenbericht auch 2026 weiter an der Beantwortung der Motion vom 4. November 2024 arbeiten, sodass die Motionsbeantwortung, dann öffentlich, dem Landtag vorgelegt werden kann.