Kleine Anfrage von Abgeordneter Rehak Thomas

Abgeordneter Rehak Thomas

Löschwasserbecken Gorn/Platta

Gemäss dem Rechenschaftsbericht 2022 wurde auf Seite 317 ausgeführt, dass für das Themenfeld Waldbrand eine Studie für fixe Wasserentnahmestellen erarbeitet wurde. Dabei wurden die für Liechtenstein vorhandenen fixen und zusätzlich notwendigen Löschwasserbecken eruiert. Infolge der Klimaerwärmung und des fortwährend wachsenden Druckes der Erholungssuchenden im Wald und in Waldesnähe, erhöhe sich das Risiko eines Waldbrandes.

Bei Waldbränden im unwegsamen Gelände würde meist der Helikopter für den Ersteinsatz benutzt. Folglich müsse für den Helikopter genügend und in geeignetem Abstand Wasserentnahmestellen, sprich Löschwasserbecken, zur Verfügung stehen, damit dieser die entfachten Brände rasch löschen könne. Für Liechtenstein existieren mittlerweile Karten, auf welchen Wasserentnahmestellen für die Waldbrandbekämpfung eingetragen sind. Darauf ist ersichtlich, wo Gewässer, Standorte für mobile Becken und fixe Löschwasserbecken vorhanden sind. Die Umsetzung der Erkenntnisse der Studie sei bereits im Gang. So wurde zum Beispiel auf dem Gemeindegebiet von Schaan ein neuer Löschwasserteich und auf Gaflei ein Löschwasserbecken erstellt. Im Sommer und Herbst 2025 wurde auf dem Gemeindegebiet Triesen auf Gorn/Platta ebenfalls ein Löschwasserbecken realisiert. Hierzu meine Fragen.

Fragen

  1. Welches Amt ist Bauherr des Löschwasserbecken auf Gorn/Platta?
  2. Auf dem E-Amtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung wurde bisher nur ein Löschwasserbecken für die Gemeinde Balzers ausgeschrieben. Erfolgte jeweils für jedes Projekt eine öffentliche Ausschreibung und falls nein warum nicht?
  3. Wie erfolgte die Standortauswahl beziehungsweise weshalb wurde der Standort Gorn/Platta ausgewählt?
  4. Welchen Prüfverfahren und Bewilligungen unterliegen diese Bauwerke beziehungsweise braucht es dafür Sonderbewilligungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen beziehungsweise Ausnahmebewilligungen?
  5. Auf welche Massnahmen wurde beim Becken auf Gorn/Platta geachtet, beispielsweise Anpassung an die Geländetopografie, Bauhöhe, verwendete Materialien und so weiter?

Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Bauherr ist das Amt für Umwelt.

zu Frage 2:

Nein. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgt nur, wenn dies aufgrund der Vergabehöhen erforderlich ist. Beim Löschwasserbecken auf Gorn/Platta beispielsweise war dies nicht der Fall.

zu Frage 3:

Die Standortwahl erfolgte unter Berücksichtigung des Waldbrandkonzepts mit Einhaltung des Dreiminuten-Rotationsprinzips für Helikoptereinsätze. Der Standort Gorn/Platta bietet diesbezüglich optimale Bedingungen. Er befindet sich im Bereich der Druckleitung des Kraftwerks Lawena und in der Nähe des bestehenden Brunnenplatzes, was die Infrastrukturbündelung ermöglicht. Gleichzeitig liegt Gorn/Platta nicht direkt neben Maiensässhütten und ausserhalb der Magerwiesenzone.

zu Frage 4:

Für die Umsetzung eines solchen Vorhabens sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst muss ein Eingriffsverfahren nach Artikel 12 des Naturschutzgesetzes durchgeführt werden. Hierzu ist die Genehmigung der zuständigen Hoheitsgemeinde erforderlich. Darüber hinaus sind die Auflagen des Gewässerschutzgesetzes einzuhalten. Der Ausschreibungsentscheid wird zudem einer Prüfung durch die Fachstelle für Öffentliches Auftragswesen unterzogen. Schliesslich ist die Unterstützung des Bauvorhabens durch den Grundeigentümer sicherzustellen.

zu Frage 5:

Bei der Planung und beim Bau des Beckens wurden mehrere wesentliche Aspekte berücksichtigt. Die Wasserversorgung erfolgt über das Lawenakraftwerk und ist somit an den Druckleitungsverlauf gebunden. Zur Hangstabilisierung dient ein Krainer-Werk aus lokal geschlagenem Holz, überdeckt mit Erdreich und im oberen Bereich mit Steinkörben aus Balzner Steinen verkleidet. Betonflächen wurden weitgehend verdeckt, um einen Sichtschutz zu gewährleisten. Zur Sicherheit ragt das Becken im Minimum einen Meter aus dem Boden. Schliesslich wurde auf eine harmonische Integration in die Landschaft geachtet, unter anderem durch Massenausgleich und die Bündelung der Infrastruktur.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Seger Martin

Abgeordneter Martin Seger

Wildtierunfälle

Gemäss aktuellen Medienberichten, unter anderem im «Liechtensteiner Vaterland», ist es in jüngerer Zeit vermehrt zu Wildunfällen mit teils schweren Folgen gekommen, zuletzt mit einem verunfallten Hirsch in Nendeln. Diese Häufung steht in direktem Zusammenhang mit der unzureichenden Erfüllung der Abschusspläne in den letzten Jahren und der daraus resultierenden Überpopulation von Wildtieren, was zwangsläufig zu einer steigenden Zahl von Verkehrsunfällen führt.  Die derzeitige Abschussplanerfüllung weist auf eine weitere Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben hin.

In diesem Zusammenhang ersuche ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen

  1. Welche unmittelbaren Massnahmen wurden beziehungsweise werden kurz vor Ende des Jagdjahres ergriffen, um den bestehenden Rückstand bei der Erfüllung der Abschusspläne aufzuholen?
  2. Aus welchen Gründen wurde bislang keine spezielle Eingreif- oder Unterstützungsgruppe zur Entlastung und Unterstützung der Jagdaufseher bei der Abschusserfüllung zusammengestellt beziehungsweise wieso wurden nicht alle gesetzlich möglichen Möglichkeiten ausgenutzt?
  3. Wie viele Abschüsse haben die im Dienst stehenden professionellen Jagdaufseher in den letzten und im aktuellen Jagdjahr durchgeführt? Ich ersuche um eine Auflistung unter Angabe der Stückzahl sowie der jeweiligen Wildart.
  4. Aus welchen Gründen wird weiterhin am Abschussverbot für Hirsche über vier Jahre festgehalten, obwohl der jüngste Unfall in Nendeln sowie die Überpopulation die potenziell schweren Folgen dieser Praxis deutlich aufzeigen?
  5. Wieso wird in Nendeln der Wildschutzzaun nicht auf breiter Front geöffnet, sodass die Tiere nicht so konzentriert die Strasse überqueren, dies in Verbindung mit einer radarüberwachten Temporeduktion auf 30 km/h?

Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Dank des Engagements der Jägerinnen und Jäger, die durch die Wildhut unterstützt wurden, besteht im Vergleich zu den Vorjahren aktuell kein Rückstand bei der Erfüllung der Abschusspläne. Die Prognosen zeigen, dass die Abschussvorgaben voraussichtlich erreicht werden.

zu Frage 2:

Siehe Antwort auf Frage 1.

zu Frage 3:

Die Jagdaufseher der 18 Jagdreviere haben im aktuellen Jagdjahr 14 Stück Gamswild, 53 Stück Rehwild sowie 51 Stück Kahlwild erlegt. Im letzten Jagdjahr haben die Jagdaufseher 28 Stück Gamswild, 48 Stück Rehwild sowie 50 Stück Kahlwild erlegt.

zu Frage 4:

Es besteht kein Abschussverbot für Hirsche über vier Jahre.

zu Frage 5:

Das Öffnen des Wildschutzzaunes auf breiter Front in Verbindung mit einer entsprechenden Temporeduktion auf 30 km/h stellt laut Experten keine sinnvolle Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Durch eine teilweise Entfernung des Zauns entlang der Feldkircher Strasse würden mehr Querungen ermöglicht, wodurch die Gefahr von Wildunfällen deutlich erhöht wäre.


Kleine Anfrage von Abgeordneter Vogt Achim

Abgeordneter Vogt Achim

Klimastrategie Liechtenstein 2050

Die Klimastrategie Liechtenstein setzt nahezu vollständig auf die Reduktion von CO2-Emissionen und begründet damit tiefgreifende Eingriffe in Wirtschaft, Energieversorgung und Gesellschaft. Obwohl die Regierung auf internationale Vorgaben und das Pariser Abkommen verweist, bleibt unklar, auf welcher Datengrundlage Liechtenstein seine klimapolitischen Entscheidungen trifft. Trotz millionenschwerer Investitionen im In- und Ausland existieren anscheinend keine eigenen Messungen der tatsächlichen CO2-Konzentration. Stattdessen stützt sich die Politik fast ausschliesslich auf modellierte Werte und Hochrechnungen.

Der menschengemachte Anteil des jährlichen globalen CO2-Ausstoss beträgt lediglich rund 1,3 Prozent, während der Rest aus natürlichen Quellen stammt. Dennoch richtet sich die Klimapolitik einseitig gegen die anthropogenen Restemissionen, ohne zwischen natürlicher CO2-Dynamik und menschlichen Beiträgen zu unterscheiden. Die Fokussierung auf diesen kleinen Anteil wirft grundlegende Fragen zur Verhältnismässigkeit auf.

Weder die Klimastrategie noch der Monitoringbericht liefern eine nachvollziehbare Quantifizierung des tatsächlichen Effekts. Damit bleibt offen, wie die enormen finanziellen und gesellschaftlichen Belastungen in einem realistischen Verhältnis zur möglichen Wirkung stehen.

Fragen

  1. Zur CO2-Messung: 
Findet in Liechtenstein eine Messung der CO2-Konzentration statt? Wenn ja: wo, seit wann und mit welchen aktuellen Werten in ppm? Falls nein: Warum wird auf die Messung verzichtet, obschon dies der massgebende Wert unserer Klimastrategie ist?
  2. Zielwert der CO2-Konzentration: Welcher atmosphärische CO2-Zielwert in ppm soll gemäss Klimastrategie Liechtenstein im Jahr 2050 erreicht werden?
Falls kein konkreter Wert definiert ist: Wie wird der Erfolg der Massnahmen überprüft?
  3. Photosynthese und Landwirtschaft: Welchen CO2-Bereich, Werte in ppm, hält die Regierung für optimal, damit Kulturpflanzen und landwirtschaftliche Erträge stabil bleiben?
  4. Kritische Ober- beziehungsweise Untergrenze der CO2- Konzentration: Ab welchem CO2-Wert sieht die Regierung eine kritische Ober- beziehungsweise Untergrenze für Ökosysteme und Biodiversität, Wert in ppm bitte?
  5. Ausstiegsplan für fossile Brennstoffe: An der COP30 2025 konnte kein Ausstiegsplan für fossile Brennstoffe in das Schlussdokument aufgenommen werden. Wie beurteilt die Regierung diesen Entscheid für die weltweit angespannte Wirtschaftslage und was bedeutet das für den Wirtschaftsraum Liechtenstein, Schweiz und EU?

Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

Einleitend ist korrigierend festzuhalten, dass der menschengemachte Anteil des jährlichen globalen CO2-Ausstosses nicht 1,3 Prozent, sondern 4 bis 5 Prozent ausmacht. Diese Zahl mag klein erscheinen. Doch ist es genau dieser menschengemachte CO2-Ausstoss, der das natürliche Gleichgewicht stört, einen Nettoanstieg der CO2-Konzentration bewirkt und damit den Klimawandel antreibt.

zu Frage 1:

Nein, in Liechtenstein gibt es keine fixe Messstation, die in Echtzeit die CO2-Konzentration in ppm erfasst. Die Instandhaltung einer Messstation und die Analyse der Messdaten sind ressourcenaufwändig und erfordern sehr spezifische Fachexpertise. Ausserdem ist die Aussagekraft solcher Messdaten zwar wissenschaftlich wertvoll, liefert aber aufgrund der grenzüberschreitenden Luftzirkulation nur limitiert Erkenntnisse zu den Emissionen Liechtensteins. Daher wird zur Erfassung der Treibhausgasemissionen Liechtensteins auf das Treibhausgasinventar gesetzt, welches seit 2005 jährlich erstellt wird. Die Emissionsdaten werden jährlich nach international anerkannten Vorgaben erhoben und anhand von wissenschaftlichen Modellen ausgewertet.

zu Frage 2:

Zur Erfolgsmessung wird das jährlich zu erstellende Klimainventar herangezogen. Dabei ist die Emissionsreduktion Liechtensteins gegenüber dem Referenzjahr 1990 entscheidend.

zu Frage 3:
Es gibt keine «optimale» CO2-Konzentration für Kulturpflanzen. Höhere CO2-Werte können zwar das Pflanzenwachstum fördern, die negativen Effekte wie Extremwetter überwiegen jedoch. Bereits das heutige Erwärmungsniveau verursacht relevante Schäden.

zu Frage 4:

Es gibt keine klar definierten CO2-Grenzwerte, weder als Ober- noch als Untergrenze, die die Bedrohung der Biodiversität anzeigen. Es sind vor allem die indirekten Auswirkungen des Kohlenstoffdioxids in der Atmosphäre, welche der Biodiversität schaden. Als Beispiele können die Temperaturerhöhung und die Veränderung der pH-Werte der Meere genannt werden. Viele Arten reagieren auf solche Änderungen sehr sensibel und können sich nicht so schnell an neue Bedingungen anpassen, was zu deren Aussterben führen kann.

zu Frage 5:

Für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ist es bedauerlich, dass kein weltweiter Ausstiegsplan für fossile Brennstoffe beschlossen werden konnte. Der Entscheid hat keine unmittelbaren Folgen auf die angespannte Weltwirtschaftslage. Langfristig gesehen ist der Klimawandel jedoch mit erheblichen Kosten für die Volkswirtschaft verbunden. Dabei werden vor allem die ärmeren Länder besonders betroffen sein.

Liechtenstein, die Schweiz und die EU verfolgen im Rahmen der Energiewende weiterhin das Ziel der Dekarbonisierung.