Kleine Anfrage von Abgeordnete Fausch Sandra

Wohnsitznahme von sehr vermögenden Personen aus dem Ausland
Alexander Karp ist US-Bürger, Mitgründer sowie CEO des Datenkonzerns Palantir, Milliardär und angeblich seit 2023 in Liechtenstein wohnhaft. Das umstrittene Unternehmen Palantir erstellt kurz gefasst Datenanalysen. Zu den Kunden gehören Regierungen, Polizeibehörden, Geheimdienste, aber auch Privatunternehmen. Bestätigt hat die Wohnsitzname Karps in Liechtenstein aus Datenschutzgründen noch keine Gemeinde. Daraus ergeben sich mir grundlegende Fragen:
Fragen
- Zählt das Land Liechtenstein zu den Kunden von Palantir oder einem Tochterunternehmen und wenn ja, welche Dienstleistungen wurden oder werden in Anspruch genommen?
- Die Wohnsitzname in Liechtenstein ist bekanntlich an Bedingungen geknüpft. Für pauschalbesteuerte Personen kann die Regierung eine Wohnsitzname bewilligen. Welche Kriterien wendet die Regierung dabei an?
- Nach welchen Kriterien wird die Pauschalbesteuerung überhaupt festgelegt und über welche Zeitdauer hat eine einmal festgelegte Pauschalbesteuerung Gültigkeit?
- Wie viele Personen geniessen aktuell eine Pauschalbesteuerung?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Nein, soweit ersichtlich ist das Land Liechtenstein kein Kunde von Palantir.
zu Frage 2:
Die Wohnsitznahme aufgrund einer Besteuerung nach dem Aufwand setzt einen durch die Steuerverwaltung positiv beurteilten Antrag auf Besteuerung nach dem Aufwand voraus. Liegt dieser vor, prüft das Ausländer- und Passamt, ob die Voraussetzungen einer Bewilligungserteilung erfüllt sind. Dies umfasst die Bedingungen gemäss Art. 30 Steuergesetz sowie Art. 22 Abs. 1 des Personenfreizügigkeitsgesetzes beziehungsweise Art. 21 des Ausländergesetzes. Zusätzlich führt das Ausländer- und Passamt eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch.
zu Frage 3:
Gemäss Art. 33 des Steuergesetzes beträgt der Steuerbetrag 25 % des gesamten Aufwands des Steuerpflichtigen, wobei der Mindeststeuerbetrag bei CHF 300’000 liegt. Die Steuerfestsetzung bezieht sich erstmalig auf die Dauer von fünf Jahren und erneuert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht die Steuerverwaltung oder der Steuerpflichtige eine Neufestsetzung verlangt bzw. beantragt.
zu Frage 4:
Hier kann auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Erich Hasler vom Oktober 2025 verwiesen werden. Per 31. Dezember 2024 unterstanden 30 Personen bzw. Ehepaare der Besteuerung nach dem Aufwand. Seit Jahren bewegt sich die Anzahl der nach dem Aufwand besteuerten Personen in dieser Grössenordnung.
Kleine Anfrage von Abgeordneter Kaiser Johannes

Wirtschaftsunterstützung als Kompensation zur Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
Im November behandelte und verabschiedete der Landtag vor rund einem Monat die Gesetzesvorlage «Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen» – das GloBE-Gesetz.
Da die grossen Unternehmensgruppen, welche in diesen Level einer höheren Mindestbesteuerung von 15 Prozent fallen, werden somit steuerlich empfindlich mehrbelastet. Die Regierung stellte in Aussicht, dass sie diese betroffenen Unternehmen mit anderen Kompensationsvarianten finanziell teilausgleicht, da sie nicht direkt steuerliche Mehreinnahmen im Rahmen des GloBE-Gesetzes an sie rückführen kann.
Ich habe im Rahmen der Quotenerhöhung an den Internationalen Währungsfonds (IWF) vorgeschlagen, anstelle Geldtransfers in die IWF-Kasse Investitionen in die Menschen und in die Wirtschaft von Liechtenstein vorzunehmen. Dieser Input wurde von der Regierung vehement abschlägig bewertet. Meine Frage an die Regierung:
Fragen
- Welche konkreten Überlegungen hat die Regierung, diese betroffenen Unternehmensgruppen in Liechtenstein, welche durch die höhere Mindestbesteuerung doch empfindlich betroffen sind, kompensatorisch finanziell zu unterstützen?
- Steuerliche Rückführungen sind nicht möglich und so stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bieten sich für die Regierung?
- Wenn noch keine Überlegungen vorhanden wären, frage ich, bis wann die Regierung konkrete Überlegungen vorlegen wird?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Direkte steuerliche Entlastungen für von der GloBE-Regelung betroffene Konzerne sind aufgrund internationaler Vorgaben ausgeschlossen. Standortfördernde Massnahmen, wie erstattungsfähige Steuergutschriften (Qualified Refundable Tax Credits) oder klassische Subventionen, müssten allen Unternehmen in Liechtenstein gewährt werden. Aktuell prüft die Regierung unter anderem Massnahmen in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
zu Frage 2:
Wie bereits zu Frage 1 erwähnt, sind klassische steuerliche Förderinstrumente wie beispielsweise zeitlich beschränkte Steuerbefreiungen nicht zulässig. Um den Voraussetzungen der OECD bzw. des internationalen Standards bei der Mittelverwendung zu entsprechen, ist eine gewisse «Streuung» der Wirkung allfälliger Förderungen sicherzustellen.
zu Frage 3:
Wie unter Frage 1 ausgeführt, laufen die Arbeiten bereits.
Kleine Anfrage von Abgeordneter Nägele Lino

Digitalisierung in der Landesverwaltung
Zuletzt im Oktober-Landtag wurde die Digitalisierung in der Landesverwaltung, dabei unter anderem auch die E-Mehrwertsteuer und die E-Vertretung, breit und kritisch diskutiert. Die Regierung stellte in Aussicht, Prozesse und Systeme spürbar zu verbessern, um die Akzeptanz bei den Unternehmen zu erhöhen und echten Mehrwert zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine aktuelle Einordnung, was seither gemacht wurde und wie die weiteren Schritte ausschauen. Dazu meine fünf Fragen.
Fragen
- Welche konkreten Massnahmen peilt die Regierung im Bereich der digitalen Steuerverfahren, insbesondere der E-Mehrwertsteuer in Verbindung mit der E-Vertretung an, sind Massnahmen bereits umgesetzt und welche Verbesserungen und Veränderungen können Unternehmen in den nächsten Monaten erwarten?
- Wie beurteilt die Regierung den heutigen Stand des Portals E-Vertretung wie zum Beispiel bei Einladungen und Freischaltungen von Benutzern, etwa bei Personalwechseln, und sind zur Vereinfachung dieser Prozesse Anpassungen vorgesehen, wenn ja, bis wann und welche?
- Wie beurteilt die Regierung das heutige Kommunikations-Tool im E-Mehrwertsteuer-Portal im Hinblick auf die Dokumentationspflichten der Unternehmen? Sind hier Änderungen vorgesehen?
- Trifft es zu, dass gemeinnützige Stiftungen den Revisionsbericht künftig über das Onlineportal der Landesverwaltung hochladen und zusätzlich bestimmte Kennzahlen erfassen müssen? Welche Kennzahlen sind dies konkret und wie schaut die gesetzliche Grundlage aus?
- Wie beurteilt die Regierung die heutigen Prozesse zur Einrichtung von Berechtigungen in der
E-Vertretung, und sieht sie hier Handlungsbedarf beziehungsweise sind Vereinfachungen vorgesehen?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Im Rahmen von verschiedenen Gesprächen mit Vertretern von Verbänden wurden die Funktionalität der eVertretung geprüft sowie Verbesserungsmassnahmen geplant und getroffen.
So wurde unter anderem schon das Einladungsverfahren verbessert sowie Performance-Verbesserungen erzielt.
Geplant sind bei der eVertretung zudem unter anderem folgende Verbesserungen: Verbesserung des Einladungsverfahren; Ermöglichung von Massenmutationen; Einführung der neuen Rolle Service-Administrator; Einbau von Such- und Filtermöglichleiten sowie Überarbeitung der grafischen und funktionalen Oberfläche.
zu Frage 2:
Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, wurden die Rückmeldungen der Verbände aufgenommen und in Absprache mit ihnen entsprechende Verbesserungsmassnahmen im Rahmen der finanziellen, personellen sowie technischen Möglichkeiten geplant. Weitere Anpassungen sind in Planung und sollten bis September 2026 zur Verfügung stehen.
zu Frage 3:
Für die Regierung geht aus der Fragestellung nicht klar hervor, welche Funktionen im Kommunikationstool des eMWST-Portals der Abgeordnete konkret anspricht. Es kann jedoch generell festgehalten werden, dass von Kundenseite geäusserte wie auch verwaltungsintern festgestellte Verbesserungsvorschläge proaktiv aufgenommen und im Rahmen der finanziellen, personellen sowie technischen Möglichkeiten zeitnah realisiert werden.
zu Frage 4:
Gemäss Art. 3 der Steuerverordnung hat die Steuerverwaltung jährlich zu prüfen, ob die gemeinnützigen Institutionen weiterhin die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen. Abs. 2 von Art. 3 der Steuerverordnung regelt sodann, welche Unterlagen jährlich einzureichen sind. Ab 2026 wird ein Tool aufgeschaltet, um die Online-Einreichung dieser Unterlagen zu ermöglichen. Neben den Unterlagen, die heute bereits einzureichen sind, wird im Tool verlangt, dass drei Zahlen aus der Jahresrechnung eingetragen werden. Nachdem es sich hierbei um Zahlen aus der Jahresrechnung handelt – konkret Total der Vermögenswerte, Eigenkapital und Ausschüttungen – geht die Bekanntgabe dieser Zahlen nicht über die gemäss Art. 3 Abs. 2 der Steuerverordnung verlangten Informationen hinaus. Die Eintragung dieser Zahlen ist einerseits für die gemeinnützigen Institutionen nur mit einem sehr geringen Aufwand verbunden und ermöglicht andererseits der Steuerverwaltung, eine risikobasierte Prüfung der gemeinnützigen steuerbefreiten Institutionen vorzunehmen.
zu Frage 5:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Kleine Anfrage von Stv. Abgeordnete Vogelsang Nadine

KMU-Verträglichkeitsprüfung von Gesetzesvorlagen
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein schlägt seit einiger Zeit eine KMU-Verträglichkeits-prüfung vor, welche darauf abzielt, die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Volkswirtschaft den politischen Vertretern bewusster zu machen. So findet man in Österreich in Regierungsvorlagen den Abschnitt «Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich». Die Botschaften des schweizerischen Bundesrats enthalten einen Abschnitt «Auswirkungen auf die Volkswirtschaft oder Gesamtwirtschaft».
Die Wirtschafskammer Liechtenstein regt an, in die Mustervorlagen für Vernehmlassungen und Berichte und Anträge an den Landtag standardmässig einen Abschnitt «Auswirkungen auf Unternehmen und die Beschäftigung» aufzunehmen, den es analog den personellen, finanziellen und UNO-Nachhaltigkeitszielen jeweils zu beantworten gilt. Dies würde bewirken, dass beim Erstellen von Regierungsvorlagen die Frage nach möglichen positiven wie negativen Auswirkungen auf Unternehmen und die Beschäftigten aktiv beantwortet und argumentiert werden müsste. Dadurch würden mögliche Auswirkungen, die mit einer Gesetzesvorlage verbunden sind, kenntlich gemacht werden. Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Die Regierung hat in der Aktuellen Stunde «für eine starke und freie Wirtschaft» die enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden bekräftigt. Hat sich die Regierung zu diesen seit einiger Zeit bekannten Forderung der Wirtschaftskammer bereits Gedanken über eine Umsetzung gemacht? Wenn ja, welche?
- Kann sich die Regierung vorstellen, analog den personellen, finanziellen und UNO-Nachhaltigkeitszielen einen solchen Abschnitt «Auswirkungen auf die Wirtschaft» in die Mustervorlagen für Vernehmlassungen und Berichte und Anträge einzubauen, so wie es in unseren Nachbarländern seit Jahren Praxis ist?
- Insbesondere die Übernahmen von EU-Richtlinien haben vielfach Folgen für die Wirtschaft, welche auf den ersten Blick nicht einfach erkennbar und abschätzbar sind. Welche Mechanismen bestehen bereits im Übernahmeprozess dieser Richtlinien, um auf die Auswirkungen hinzuweisen?
- Wo ortet die Regierung noch weiteres Verbesserungspotenzial bezüglich der Visualisierung von Auswirkungen auf die Wirtschaft im Übernahmeprozess von EU-Richtlinien?
- Besteht die Möglichkeit, diese Auswirkungen nur bei der Übernahme von EU-Richtlinien standardmässig zu prüfen und nicht bei jedem Bericht und Antrag einfliessen zu lassen, um den Administrationsaufwand der Verwaltung kleinzuhalten? Wenn ja, wie?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Der Regierung ist es ein zentrales Anliegen, mögliche Auswirkungen neuer Gesetzesvorlagen auf den Wirtschaftsstandort einzuschätzen und allenfalls negative Auswirkungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie hat die Forderung der Wirtschaftskammer geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die bestehenden Systeme – insbesondere der regelmässige, konstruktive Austausch mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden sowie deren Fachkompetenz und Eingaben – die beste und tragfähigste Lösung darstellen, sowohl inhaltlich als auch im Sinne der Verhältnismässigkeit.
zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1. Der potenzielle personelle und zeitliche Aufwand für derart vertiefte Analysen zu Auswirkungen auf die Wirtschaft ist nicht vergleichbar mit demjenigen zu den UNO-Nachhaltigkeitszielen. Der Aufwand steht zudem im Widerspruch zum gemeinsamen Ziel, eine möglichst schlanke und effiziente Verwaltung sicherzustellen.
zu Frage 3:
Es gibt bereits im Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene – und somit bei der Ausgestaltung von EU-Rechtsakten – die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessensträger sich einzubringen. Dies kann unter anderem durch Teilnahme an öffentlichen Konsultationen oder durch Aufforderung zur Stellungnahme geschehen.
Im EWR-Übernahmeprozess werden bei EU-Rechtsakten mit grossen Auswirkungen auf Liechtenstein die Interessenvertretungen, und konkret auch die Wirtschaftsverbände, von der Stabsstelle EWR via die sogenannten «EWR-Kontaktpersonen der Interessensvertretungen» frühzeitig kontaktiert und um Input zu den konkreten Auswirkungen von EU-Rechtsakten auf die von ihnen vertretenen Unternehmen gebeten. Entsprechende Rückmeldungen werden in Folge berücksichtigt. Aber auch ohne entsprechende Rückmeldungen der Interessensvertretungen wird versucht, bei EWR-Übernahme bzw. EWR-Umsetzung das ganze Potential der positiven Auswirkungen für die liechtensteinische Wirtschaft sicherzustellen.
zu Frage 4:
Im EWR-Übernahmeprozess gibt es seit langem klare Strukturen, um wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Interessensvertretungen können – wie in der Antwort zu Frage 3 beschrieben – Stellung nehmen und die Experten der Landesverwaltung berücksichtigen diesen Aspekt bei der Analyse der Rechtsakte und der Vorbereitung der EWR-Übernahme.
zu Frage 5:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Kleine Anfrage von Abgeordneter Hasler Erich

externer Zahlungsdienstleister Payrexx
Seit Juli 2025 wird in der Landesverwaltung der externe Zahlungsdienstleister Payrexx eingesetzt. Bei Payrexx handelt es sich um eine Schweizer Firma, die verschiedene Lösungen für die Abwicklung von Zahlungen anbietet. Wenn beispielsweise eine neue Marke angemeldet wird, dann wird am Schluss des elektronischen Anmeldevorgangs für den manuell eingegebenen Rechnungsbetrag zuerst eine elektronische Bestellbestätigung erzeugt, dann eine Rechnung und schliesslich nochmals eine Eingangsbestätigung durch das Amt für Volkswirtschaft, also mehr Papier und Dokumente als eigentlich nötig.
Das Problem für Kunden ist, dass nur anhand eines circa dreissigstelligen alphanumerischen Codes festgestellt werden kann, welche drei Dokumente zusammengehören. Ausserdem wird auf der Rechnung weder eine Referenz des Kunden noch eine andere Angabe wiedergegeben, wie zum Beispiel der betroffene Markenname, anhand dessen die Zuordnung der Rechnung zu einem bestimmten Fall leicht möglich wäre. Dies führt zu einem Mehraufwand.
Ein weiteres Problem ist, dass die bei der Zahlung verwendete Maske nur auf natürliche Personen zugeschnitten ist. Wenn die Rechnung auf eine Firma lauten soll, muss der Firmenname auf zwei Felder aufgeteilt werden. Dazu meine Fragen:
Fragen
- Wo überall in der Landesverwaltung kommt die Zahlungslösung von Payrexx zum Einsatz?
- Mit wie vielen Kunden der Landesverwaltung wurde die Zahlungslösung getestet, bevor diese breit eingesetzt wurde?
- Warum wurden Firmen, die viele Transaktionen mit der Landesverwaltung abwickeln, nicht eingebunden und vorher über die Inbetriebnahme respektive Umstellung informiert?
- Wieviel Geld kommt bei der Landesverwaltung an, wenn beispielsweise CHF 500 oder CHF 1’000 über den externen Zahlungsdienstleister eingezahlt werden und die Zahlung
a) über eine Rechnung und anschliessende Banküberweisung, und
b) via Kreditkartenzahlung erfolgt? - Bis wann werden die Landesverwaltung beziehungsweise der von ihr beauftragte Zahlungsdienstleister die genannten Mängel dieser Zahlungslösung beheben, sodass eine Rechnung künftig den im Geschäftsverkehr mit anderen, auch ausländischen Behörden üblichen Standards entspricht, insbesondere hinsichtlich der Angabe von Referenzen und weiteren die Zuordnung erleichternden Informationen?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Die ePayment-Lösung der Landesverwaltung ist seit Mai 2022 im Einsatz. Es wurden bisher über 33’000 Zahlungsvorgänge abgewickelt. Die ePayment-Lösung kommt in folgenden Bereichen zur Anwendung:
- Bei den Online-Formularen des Amtes für Justiz, des Amtes für Volkswirtschaft, des Landgerichts und des Zivilstandsamts;
- Beim eGewerbe-Portal und dem Fachbereich Immaterialgüterrecht beim Amt für Volkswirtschaft
- Beim Online-Shop des Hallenbades SZU in Eschen durch das Schulamt
- Bei der eAuslosung beim Ausländer- und Passamt APA
In Planung sind Anbindungen beim APA-Fachportal sowie für das eHandelsregister im Amt für Justiz.
zu Frage 2:
Im Rahmen der Durchführung des Projekts ePayment im Jahr 2022 wurden intensive Tests durchgeführt.
Die Tests finden vor der Produktivsetzung statt. Im Rahmen des Projekts eGewerbe wurden Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft eingeladen, das neue System sowie dessen Funktionalitäten bereits im Vorfeld eingehend zu erproben. Ziel dieser frühen Einbindung war es, die praktische Nutzbarkeit zu überprüfen und sicherzustellen, dass die entwickelte Lösung den ursprünglichen Zielsetzungen entspricht.
zu Frage 3:
Unternehmen sowie die Bevölkerung werden informiert, wenn die bestehende E-Payment-Lösung auf weitere Bereiche ausgeweitet und angepasst wurde. Wo sinnvoll, wird die Information durch zusätzliche Hilfsmaterialen und begleitende Unterstützungsangebote ergänzt. Ziel ist es immer, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.
zu Frage 4:
Die ePayment-Lösung unterliegt den gängigen Gebührenstrukturen von Zahlungsanbietern. Je nach Kartenregion und Zahlungsmittel unterscheiden sich die Gebühren. Die Landesverwaltung ist natürlich bestrebt, unter anderem durch bilaterale Abkommen mit den Zahlungsanbietern die Gebühren möglichst gering zu halten.
zu Frage 5:
Die ePayment-Lösung der Landesverwaltung ist ein Standardprodukt, welches international bei Kunden des Lieferanten im Einsatz ist. Das Produkt bietet eine Zahlungsmaske, die für alle ePayment-Kunden identisch ist.
Kleine Anfrage von Abgeordneter Rehak Thomas

Auftragsvergabe des Amts für Informatik
Gemäss Budget 2026 belaufen sich die Betriebskosten für die Informatik auf rund CHF 14 Mio. Hinzu kommen knapp CHF 6 Mio. für externe Dienstleistungen. Für die in Liechtenstein ansässigen IT-Unternehmen ist der Zugang zu Aufträgen der Landesverwaltung von zentraler Bedeutung, sowohl zur Sicherung ihres Know-hows als auch zur weiteren Entwicklung ihrer Dienstleistungen und Kompetenzen. Hierzu meine Fragen:
Fragen
- Wie hoch war beziehungsweise ist das Auftragsvolumen (in CHF) in den Jahren 2024 und 2025 für Softwarelizenzen und Softwareentwicklungen, aufgeschlüsselt nach Unternehmen aus Liechtenstein, der Schweiz, Österreich sowie anderen Ländern?
- Wie hoch war beziehungsweise ist das Auftragsvolumen (in CHF) in den Jahren 2024 und 2025 für Cloudlösungen, Cyberresilienz und Druckerdienstleistungen, ebenfalls aufgeschlüsselt nach Unternehmen aus Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und weiteren Ländern?
- Wie hoch war beziehungsweise ist das Auftragsvolumen (in CHF) in den Jahren 2024 und 2025 für Hardwarebeschaffungen, wiederum gegliedert nach Unternehmen aus Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und anderen Ländern?
- Wie hoch war beziehungsweise ist das Auftragsvolumen (in CHF) in den Jahren 2024 und 2025 für sonstige Dienstleistungen, zum Beispiel Beratung, Projektleitung und so weiter, ebenfalls getrennt nach Unternehmen aus Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und weiteren Ländern?
- Welche Massnahmen unternimmt die Landesverwaltung beziehungsweise das Amt für Informatik, um die Cyberresilienz zu stärken beziehungsweise die Angriffsfläche zu minimieren und die Abhängigkeiten vom Ausland und «Hyperscalern» zu minimieren?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Entsprechend werden alle Eingaben unabhängig vom Sitz des Auftragnehmers gleichbehandelt und neutral bewertet. Vor der Zuschlagserteilung öffentlicher Aufträge im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog durch das Land Liechtenstein werden zudem die betroffenen Berufsverbände und Wirtschaftsvereinigungen angehört und können Empfehlungen abgeben. Es werden beim Amt für Informatik keine Daten zum Sitz der Auftragnehmer geführt, da dies vergaberechtlich nicht vorgesehen ist. Alle Vergaben orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und stellen sicher, dass die Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens eingehalten werden.
Die Fachstelle für öffentliches Auftragswesen veröffentlicht gemäss Art. 52 des Gesetzes und Art. 51 der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen Auftragsstatistiken. In der Auftragsstatistik werden anhand der eingereichten Vergabevermerke unter anderem Daten erfasst zum geschätzten Gesamtwert aller vergebenen öffentlichen Aufträge sowie zur Anzahl und zum Gesamtwert der vergebenen öffentlichen Aufträge, aufgegliedert nach verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Auftragswert, der angewendeten Verfahrensart, und andere.
zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu Frage 3:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu Frage 4:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu Frage 5:
Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der Beantwortung von kleinen Anfragen ausgeführt, werden zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen eine Vielzahl von organisatorischen wie auch technischen Massnahmen ergriffen. Diese Massnahmen betreffen sowohl den Schutz der gesamten Infrastruktur als auch den Schutz von einzelnen Systemen.
Zusätzlich stellt das Amt für Informatik die Cyberresilienz sicher, indem Systeme laufend gehärtet, sicherheitsrelevante Ereignisse überwacht, erkannte Vorfälle sofort behandelt sowie Wiederherstellungs- und Notfallprozesse regelmässig überprüft und verbessert werden. Zudem arbeitet das Amt für Informatik mit der Stabsstelle für Cybersicherheit sowie zusätzlich mit spezialisierten Partnern zusammen, um im Bedrohungsfall schnell und wirksam reagieren zu können.
Kleine Anfrage von Abgeordnete Petzold-Mähr Bettina

vertrauliche Behördenkommunikation
Aufgrund zunehmender Digitalisierung ziehen viele Bürgerinnen und Bürger das Telefon oder eine kurze E-Mail der postalischen Kommunikation mit den Behörden mittlerweile vor. Somit werden sowohl Postadressen, welche in den zentralen Stammdaten verwaltet werden, als auch eingeschriebene Briefe zunehmend von digitalen Kommunikationsmitteln abgelöst. Bei einer E-Mail-Adresse ist es hingegen schnell passiert, dass einmal ein Punkt vergessen wird oder dass anstelle eines Underscores «_» ein Bindestrich «-» verwendet wird. Persönlichkeitsrechte können so schnell verletzt werden. Deshalb erachte ich es für wichtig, dass sich die Regierung folgende Fragen stellt:
Fragen
- Ist es bereits vorgekommen, dass behördliche Dokumente oder sensible Daten an falsche Personen zugestellt wurden?
- Welche digitalen Kommunikationskanäle werden aktuell wofür genutzt und welche davon gelten als sicher? Beispiele hierfür sind E-Mail, Cloud-Dienste, Onlineformulare, Portale wie die e-Mehrwertsteuer, die eTax, diverse Onlineformulare der Verwaltung oder das elektronische Gesundheitsdossier.
- Wie wird bei der E-Mail-Kommunikation durch Verwaltungsangestellte die Verwendung der korrekten E-Mail-Adresse sichergestellt?
- Wird eine Integration der E-Mailadressen oder der Telefonnummern ins Zentrale Personenregister angestrebt, sodass diese inzwischen wichtigen Kontaktdaten nicht von jeder Fachperson einzeln gepflegt werden müssen?
- In welchen Fällen ist eine eID Voraussetzung für eine sichere Kommunikation?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
zu Frage 1:
Es liegen keine Hinweise vor, dass behördliche Dokumente oder sensible Daten an falsche Personen zugestellt wurden.
zu Frage 2:
Gemäss E-Government Gesetz und E-Government Verordnung kann grundsätzlich jede Form der elektronischen Kommunikation genutzt werden, ausser eine Behörde sieht eine besondere elektronische Übermittlungsform vor. Es stehen unter anderem folgende digitalen Kommunikationskanäle zur Verfügung, welche eine sichere Übertragung gewährleisten:
- der elektronische Zustelldienst ePostPlus, welcher eine eindeutige Identifikation mittels eID erfordert;
- Elektronische Formulare, die je nach Formularinhalt mit oder ohne eID.li nutzbar sind;
- Fachsysteme mit direktem Kommunikationsaustausch wie das eMWST-Portal, die eine Identifikation mittels eID erfordern.
Weiters kann E-Mail-Kommunikation, entsprechend dem Inhalt und im Rahmen der Nutzungsanwendung bzw. des IT-Reglements, als digitaler Kommunikationskanal genutzt werden.
zu Frage 3:
Die Nutzung von E-Mail sowie ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang sind im IT-Reglement der Landesverwaltung festgelegt. Beim Versand persönlicher oder vertraulicher Informationen gelten besondere Vorsichts- und Schutzmassnahmen. Oft werden solche Daten auch über Fachsysteme oder elektronische Formulare übermittelt. Eine rechtsverbindliche Zustellung erfolgt grundsätzlich ausschliesslich über den elektronischen Zustelldienst.
zu Frage 4:
Gemäss Verordnung über das Zentrale Personenregister ist die E-Mail-Adresse schon jetzt Teil der Stammdaten im Zentralen Personenregister. Für die Harmonisierung und Modernisierung der Kommunikationsdaten nach dem Once-only-Prinzip ist ein Projekt in Umsetzung. Bestehende Angaben, insbesondere E-Mail und Telefon, die heute in Fachanwendungen wie der eVertretung, dem eMWST- oder dem eGewerbe-Portal erfasst werden, werden konsolidiert und zentral in die Zentralen Stammdaten migriert. Die dafür autorisierten Fachanwendungen greifen künftig über standardisierte Schnittstellen bedarfsgerecht auf diese Daten zu und können sie zweckgerichtet administrieren bzw. verwenden.
zu Frage 5:
Die eID ist zu verwenden, wenn eine eindeutige Identifikation nötig ist. Beispiele hierfür sind die Nutzung des elektronischen Zustelldiensts ePostPlus, Fachsysteme mit direktem Kommunikationsaustausch oder elektronische Formulare abhängig vom Formularinhalt.





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