Hält KI in der Landesverwaltung Einzug?

 

Leserbrief von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg

KI bedeutet künstliche Intelligenz, ist aber keine menschliche Intelligenz, sondern arbeitet mit mathematischen Regeln. KI ist für vieles hilfreich, zB. Grammatikprüfung, Formulierungshilfe, Informationsbeschaffung, Bilder erstellen, Übersetzungen, Routenplanung und vieles mehr. 

KI birgt jedoch auch Gefahren. Die Ergebnisse künstlicher Intelligenz hängen davon ab, wie die Frage gestellt wird, wie die KI konzipiert ist und welche Daten aus dem Internet für die Erstellung der Antwort verwendet werden.  Bei gesellschaftlich politischen Anfragen zur Lösung individueller und kleinräumiger Sachverhalte tendiert KI zu einer Antwort aus weit verbreiteten und allgemeinen Quellen. KI kann eine Bedrohung für die Demokratie darstellen, möglicherweise Wahl- und Stimmverhalten beeinflussen. Beispielsweise mit von KI erstellten Videos und Bildern, auch dann, wenn sie als Deepfakes (Fälschung) gekennzeichnet sind. Ausserdem sind Wettbewerbsverzerrungen möglich, da grosse Plattformen mit mehr Informationen, Vorteile gegenüber dem örtlichen Gewerbe haben.

KI kann entscheidende Auswirkungen auf die Privatsphäre haben. KI kann für die Gesichtserkennung, das Surfverhalten und die Profilanalyse von Einzelpersonen verwendet werden. Dadurch sind Auswirkungen auf die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit sowie Stellensuche denkbar. Es kann auch sein, dass dem Benutzer Informationen vermittelt werden, die mit seinem bisherigen Online-Verhalten übereinstimmen. Wer der KI einfach freien Lauf lässt, ohne zu wissen, wie sie funktioniert und wer sie lenkt, läuft Gefahr nicht zu erfahren was er wissen müsste.

Im Regierungsprogramm 2025 – 2029 unserer Regierung steht: «Ausserdem wird der gezielte Einsatz KI-gestützter Tools zur Unterstützung der Verwaltungsarbeit geprüft.» Was, und wie geprüft wird, ist nicht öffentlich. Es ist aber sicher ein öffentliches Interesse vorhanden, zu erfahren, wofür und wie KI eventuell in den Ämtern, Gerichten und Polizei eingesetzt werden soll oder könnte.