Der FBP-Abg. Johannes Kaiser in einem Forumsbeitrag .
Parteibühne von Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter der FBP
Das versicherungstechnische Gutachten 2024 für die AHV zeigte auf, dass das Vermögen der AHV ab 2043 unter die gesetzliche Grenze vom Fünffachen der Jahresausgabe fallen wird. Mit dieser Feststellung wurde ein gesetzlich festgelegter Automatismus ausgelöst, mit welchem die Regierung verpflichtet wird, «innerhalb von zwölf Monaten nach der Kenntnisnahme der versicherungstechnischen Prüfung durch den Landtag diesem Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen», wie in Art. 25bis Abs. 2 des AHV-Gesetzes festgelegt ist. Somit hätten spätestens im Dezember-Landtag diese Massnahmen vom Landtag diskutiert werden sollen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen.
Regierungsrat Emanuel Schädler teilte dem Landtag in einem Schreiben vom 7. Oktober 2025 mit, dass er diese wichtige gesetzliche Frist zur Sicherung der AHV nicht einhalten werde. Er brauche mehr Zeit. Hierbei verweist er unter anderem auf den Regierungswechsel, die Einarbeitung in die Dossiers und veränderte Rahmenbedingungen. Das mag politisch nachvollziehbar sein. Es ändert aber nichts daran, dass das Gesetz zu gelten hat, und zwar auch und ganz besonders für den zuständigen Justizminister.
Mit seiner Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben leistet Emanuel Schädler dem Eindruck Vorschub, dass für Minister andere Regeln gelten als für die Bürgerinnen und Bürger und dass die Regierung über dem Gesetz steht. Das ist ein sehr problematisches Signal. Die Regierung und deren Minister haben ihre Arbeit so zu organisieren, dass bei so wichtigen Themen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, zumal die Frist bis Dezember 2025 von Anfang an klar war.
Gerade weil die AHV das Rückgrat unserer Altersvorsorge und damit die Existenzsicherung für die gesamte Bevölkerung darstellt, ist es von absolut zentraler und unglaublicher Wichtigkeit, dass ihre Stabilität und Zukunft mit höchster Priorität behandelt wird. Ein Versagen in diesem Bereich hätte für alle Generationen gravierende und nicht wiedergutzumachende Folgen.
Ich erwarte von Regierungsrat Emanuel Schädler, dass er rasch einen verbindlichen Zeitplan für die notwendigen AHV-Massnahmen vorlegt und erklärt, wie er künftig sicherstellen möchte, dass gesetzliche Fristen eingehalten werden. Wer von den Bürgerinnen und Bürgern Gesetzestreue verlangt, muss – gerade als Justizminister – selbst besonders konsequent nach dem Gesetz handeln.