Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Dezember 2025, die Verordnung über die Einhebung von Gebühren im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahren verabschiedet.

Mit der Schaffung des Gesetzes vom 13. Juni 2025 über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (Verwaltungsstrafgesetz; VStG), welches am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde die Regierung ermächtigt, im Verordnungsweg die Gebühren im Verwaltungsstrafverfahren näher zu regeln. Mit der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahren werden die Gebühren im Rahmen der Akteneinsicht und die Entscheidungsgebühren im Verwaltungsstrafverfahren geregelt.

Darüber hinaus werden in der Verordnung über die Einhebung von Verwaltungsgebühren durch die Landespolizei sowie in der Verordnung über die Einhebung von Verwaltungskosten und Gebühren durch die Regierung und Amtsstellen aufgrund des neuen Verwaltungsstrafgesetzes begriffliche Anpassungen vorgenommen.

Die genannten Verordnungen werden zusammen mit dem neuen Verwaltungsstrafgesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.