Liechtenstein schafft es im Freiheitsindex von Avenir Suisse im Vergleich mit den Schweizer Kantonen nur auf den fünften Platz. Dies ist die bisher schwächste Position im Ranking der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheiten, an dem Liechtenstein seit 2020 teilnimmt. Bei der Abzugsfähigkeit von externen Betreuungskosten ist Liechtenstein das Schlusslicht.

Avenir Suisse wertete in diesem Jahr 29 Indikatoren aus, um herauszufinden, wie liberal die einzelnen kantonalen Gesetzgebungen ausgestaltet sind. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Kanton Aargau lässt seine Konkurrenten erneut deutlich hinter sich. Auf dem zweiten Platz folgt Appenzell Ausserrhoden, das es schon zum siebten Mal in Folge aufs Podest schafft. Komplettiert wird dieses vom Kanton Schwyz.

Abrutschen auf Platz 5
Im vergangenen Jahr hat Liechtenstein den zweiten Platz errungen, in diesem Jahr
reicht es nur für Platz 5. Bei den wirtschaftlichen Freiheiten liegt Liechtenstein auf
Platz 6, bei den gesellschaftlichen auf Platz 8. Die einzelnen Indikatoren zeigen
keine bedeutenden Veränderungen auf. Es kam jedoch zu einigen methodischen Veränderungen, um die Vergleichbarkeit mit den kantonalen Daten zu verbessern.

So ist die Beschäftigungsquote im öffentlichen Sektor angestiegen. Zudem wird die
Schuldenbremse etwas schlechter bewertet als im Vorjahr, die Bewertung bei den
Gastgewerbegebühren verbesserte sich hingegen. Spitzenwerte erzielt Liechtenstein
bei den Indikatoren «Steuerausschöpfungsquote juristische Personen», «Bonität des
Landes» oder bei etlichen zivilen Freiheiten, wie etwa dem Nichtraucherschutz, dem
Veranstaltungsverbot und der Dauer der Baubewilligungen.

Externe Betreuung ohne Steuerabzug
Im Vergleich mit den Schweizer Kantonen ist ein Indikator auffällig: In Liechtenstein
lassen sich die Kosten der externen Kinderbetreuung nicht von den Steuern abziehen.
Im Freiheitsindex von Avenir Suisse wird jedoch eine hohe Steuerabzugsfähigkeit
als positiv bewertet. Denn: Die Kosten der externen Betreuung seien ein bedeutender
Einflussfaktor für die Entscheidung zwischen Familien- und Berufsleben, urteilt
der Schweizer Think-Tank. Je höher der maximale Steuerabzug für die externe
Betreuung ausfällt, desto neutraler gestaltet der Staat die Entscheidungsgrundlage
der Eltern.

In der Schweiz können Betreuungskosten in allen Kantonen steuerlich abgesetzt
werden mit einer Bandbreite von 3 110 Franken (Wallis) bis 26 080 Franken (Genf).
Die Kosten für die Fremdbetreuung in Liechtenstein sind ähnlich hoch wie beispielsweise
im Nachbarkanton St. Gallen. Insofern ist die Nichtabzugsfähigkeit im direkten
Vergleich ein Nachteil für Familien in Liechtenstein. Allerdings weist Liechtenstein
gleichzeitig die zweitniedrigste Steuerbelastung bei Zweitverdienern auf. Damit besteht
im Vergleich mit den meisten Kantonen dennoch ein positiver Anreiz, dass
beide Partner erwerbstätig sind.

Transparenter Freiheitsindex
Der Freiheitsindex von Avenir Suisse berücksichtigt nur Themenbereiche, in denen
die Kantone über Handlungsspielraum verfügen. Der Vergleich mit Liechtenstein ist
deshalb im Detail mit Vorsicht zu geniessen. Denn Regelungen, die in der Schweiz
auf Bundesebene gelten, fliessen nicht in den Vergleich ein.

Wie im vergangenen Jahr sind alle Daten und Rangierungen in einem öffentlich zugänglichen Excel-Dokument aufbereitet. Zudem ist der Freiheitsindex interaktiv gestaltet: Jeder Indikator kann individuell an- und abgewählt werden, um damit einen
Index nach den eigenen Präferenzen zu erstellen. Denn ob und wie stark beispielsweise
ein Gesetz als Einschränkung der persönlichen Handlungsmöglichkeiten empfunden
wird, hängt stark von der individuellen Einschätzung ab.

Die Daten für Liechtenstein hat Zukunft.li erhoben.