
Vaduz (ots) – Am 16. Dezember 2025 hat Liechtenstein an einer hochrangigen Konferenz in Den Haag das Europarats-Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Schadenskommission für die Ukraine unterzeichnet. Die Kommission prüft Entschädigungsansprüche für Schäden, die durch die völkerrechtswidrige Aggression Russlands seit dem 24. Februar 2022 in der Ukraine entstanden sind.
Botschafter Martin Frick, Leiter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, unterzeichnete das Abkommen für Liechtenstein. 35 Staaten gehören zu den Erstunterzeichnern, darunter die Schweiz, Österreich, Deutschland, Luxemburg, die EFTA-Staaten Island und Norwegen sowie die EU.
Liechtenstein beteiligte sich seit Herbst 2024 an den Verhandlungen zu einer Schadenskommission für die Ukraine. Ziel der Schadenskommission ist es, den Opfern des Krieges Zugang zu Gerechtigkeit zu geben und eine Grundlage für Wiedergutmachungszahlungen zu schaffen.
Mit der Schadenskommission wird die Verantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Handeln institutionell verankert. Sie legt fest, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung für verursachte Schäden im Einzelfall zu leisten ist. Das Übereinkommen hält fest, dass Russland für die verursachten Schäden haftet und die Pflicht zur Reparation besteht.
Die Schadenskommission bildet den zweiten Bestandteil eines umfassenden Entschädigungsmechanismus im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg. Sie baut auf dem bestehenden Schadensregister für die Ukraine auf und wird im Rahmen des Europarats geschaffen. Auch Staaten, die nicht Mitglieder des Europarats sind, können dem Übereinkommen beitreten. Durch die Einbindung in bestehende Strukturen werden Ressourcen effizient genutzt und die Kontinuität sichergestellt.
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens bekräftigt Liechtenstein sein Engagement für internationale Rechtsstaatlichkeit, für das Völkerrecht und die Unterstützung der Ukraine.



