Zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Simon Schächle an die Regierungschefin Haas
Der Landtagsabgeordnete Simon Schächle (DpL) erkundigte sich im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfragen über die Verteilung der Beschäftigung in Liechtenstein nach Grössenklassen der Unternehmungen.

In den vergangenen Wochen haben mehrere grössere industrielle Arbeitgeber in der Region Massenentlassungen bekanntgegeben. So auch der bis dato grösste Arbeitgeber Liechtensteins, der einen Abbau um nahezu 600 Stellen angekündigt hat. Statistisch gesehen ist ein Drittel von Liechtensteins Arbeitsplätzen bei einem der 21 Grossunternehmen angesiedelt. Vor diesem Hintergrund habe ich die folgenden Fragen:
Fragen
- Wie verteilt sich die Beschäftigung in Liechtenstein nach Grössenklassen der Unternehmen?
- Wie verteilt sich die Ertragssteuer nach steuerstatistischen Grössenklassen?
- Welches Bild ergibt sich, wenn man die Grössenklassen der Unternehmen und die Steuergrössenklassen kombiniert: Wie sind die 21 Grossunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten auf die sechs steuerstatistischen Grössenklassen verteilt?
- Welches Bild ergibt sich gemäss obiger Frage, wenn man nur die fünf grössten Arbeitgeber betrachtet, wie sind diese in die sechs steuerstatistischen Grössenklassen verteilt?
Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas
Antworten
zu Frage 1:
Die Beschäftigungsstatistik 2024 zeigt folgendes Bild:
Insgesamt verfügte Liechtenstein Ende 2024 über 45’681 Arbeitsplätze in Unternehmen (ohne private Haushalte). Davon entfielen 10’291 Arbeitsplätze auf Kleinstunternehmen mit 1-9 Arbeitsplätzen. Dies entspricht 22.5% der gesamten Arbeitsplätze. 10’490 Arbeitsplätze entfielen auf kleine Unternehmen mit 10-49 Arbeitsplätzen. Dies entspricht 23.0% der gesamten Arbeitsplätze. 9727 Arbeitsplätze entfielen auf mittlere Unternehmen mit 50-249 Arbeitsplätzen. Dies entspricht 21.3% der gesamten Arbeitsplätze. 15’173 Arbeitsplätze entfielen auf Grossunternehmen mit 250 und mehr Arbeitsplätzen. Dies entspricht 33.2% der gesamten Arbeitsplätze.
zu Frage 2:
Für das Steuerjahr 2023 ergeben sich gemäss den vom Amt für Statistik veröffentlichten Zahlen folgende Werte:
11.1% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten keine Ertragssteuer.
78.7% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 1 und CHF 10’000. Dies entspricht 9.3% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.
6.5% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 10’001 und CHF 50’000. Dies entspricht 8.5% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.
2.5% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 50’001 und CHF 200’000. Dies entspricht 13.9% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.
0.9% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 200’001 und CHF 1’000’000. Dies entspricht 21.7% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.
0.2% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern grösser CHF 1’000’000. Dies entspricht 46.6% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.
zu Frage 3:
Bei vier der grössten 21 Arbeitgeber handelt es sich um öffentliche Institutionen, welche steuerbefreit sind. Fünf der grössten 21 Arbeitgeber zahlten für das Steuerjahr 2023 zwischen CHF 1 und CHF 10’000 Ertragssteuern, drei zahlten zwischen CHF 200’000 und CHF 1’000’000 und neun zahlten mehr als CHF 1’000’000 Ertragssteuern.
zu Frage 4:
Die Beantwortung dieser Frage könnte Rückschlüsse auf konkrete Unternehmen ermöglichen und kann deshalb aufgrund des Steuergeheimnisses nicht beantwortet werden.





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