Rentenverluste gleichberechtigt ausgleichen

Leserbrief von Herbert Elkuch,
Platte 44, Schellenberg

In dieser Woche nimmt der Landtag den Geschäftsbericht der staatlichen Pensionskasse (SPL) zur Kenntnis. Die SPL hat nun einen Deckungsgrad von 120.3%. Ein sehr guter Wert, entstanden durch grosszügige Unterstützung mit staatlichen Geldern, die den anderen Pensionskassen verweigert wurden.  

In einer Pensionskasse gibt es einfach ausgedrückt zwei Vermögen. Ein Vermögen der Beitragszahler und eines der Rentenbezieher. Für das Vermögen des Rentners wird zum Zeitpunkt der Pensionierung ein fester Zinssatz festgelegt. Die Zinserträge sind lebenslang Bestandteil der Rente. Seit 2014 sind die Zinserträge auf Vermögen stark eingebrochen. Die den Rentnern zugesprochenen Zinserträge konnten nicht mehr erwirtschaftet werden. Dadurch fehlt Geld im Vermögen der Rentner. Gemäss Gesetz dürfen die Renten nicht gekürzt werden. Das fehlende Geld muss anderswo beschafft werden. Bei praktisch allen Pensionskassen wurde ein Teil der Zinserträge aus den Vermögen der Beitragszahler zu den Rentnern umgelagert. Das ist gesetzlich zulässig. Eine Umlagerung von Vermögen der Beitragszahler zu den Rentenbezüger verkleinert die zukünftige Rente der heutigen Beitragszahler. Ein solche Umlagerung ist unerwünscht, wurde aber praktisch bei allen Pensionskassen umgesetzt.

Die Regierung schaffte es, dass diese Verluste, wegen zu tiefer Zinserträge – ausschliesslich und nur – bei den Versicherten der staatlichen Pensionskasse mit Geld aus der Staatskasse ausgeglichen wurden.  Für alle anderen Versicherten setzte sich bislang weder die Regierung noch der Landtag ein, sie wurden abgehängt und ausgeschlossen.

Die verfassungsmässig zugesicherte Gleichbehandlung aller Personen kann der Landtag mit einem parlamentarischen Vorstoss herbeiführen. Indem er beschliesst, mit der exakt gleichen Berechnung und der gleichen Geldquelle – wie bei den Staatsangestellten – allen Beitragszahlern die Renten-Verluste wegen den tiefen Zinserträgen auszugleichen. Genau gleich wie bei der staatlichen Pensionskasse.