Kleine Anfrage von Abgeordneter Schädler Roger

Abgeordneter Schädler Roger

Wald-Weide-Trennung im Alpengebiet

Das geltende Waldgesetz schreibt eine strikte Trennung von Wald und Weide vor. Dabei übernimmt der Waldrand eine bedeutende Funktion als Übergangslebensraum zwischen Weide und geschlossenem Wald, wo Arten beider Ökosysteme aufeinandertreffen. Die konsequente Wald-Weide-Trennung führt zu einem unnatürlichen Übergang und schränkt die Biodiversität erheblich ein. Besonders in Kulturlandschaften stellt die scharfe Abgrenzung zwischen Wald und Weide ein künstliches Konstrukt dar und nimmt dem Vieh schattige Rückzugsorte.

Die Regierung hat im Bericht und Antrag Nr. 40/2015 festgehalten, dass im Alpengebiet von einer strikten Wald-Weide-Trennung Abstand genommen wurde und Waldrandbereiche als Unterstand für das Vieh toleriert werden. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Das Amt für Umwelt erteilt keine neuen Bewilligungen für die Beweidung von Waldrändern. Dadurch entsteht ein klarer Widerspruch zwischen den in den offiziellen Materialien formulierten Grundsätzen und der aktuellen Vollzugspraxis und das Potenzial für eine grössere Biodiversität und eine praxisnahe Alpbewirtschaftung bleiben ungenutzt.

Fragen

  1. Gibt es aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder Empfehlungen, die eine Anpassung der aktuellen Gesetzes- und Vollzugspraxis nahelegen?
  2. Ist der Regierung bekannt, dass im Bericht und Antrag Nr. 40/2015 für das Alpengebiet eine gelockerte Praxis erwähnt wird, während nach Aussage des Amtes keine Bewilligungen erteilt werden können?
  3. Welche Gründe führt das zuständige Amt an, dass keine Bewilligungen für die Beweidung von Waldrändern im Alpengebiet erteilt werden?
  4. Planen Regierung oder das zuständige Amt, den Vollzug des Waldgesetzes im Hinblick auf aktuelle Rahmenbedingungen zu überprüfen?

Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

Antworten

Einleitend ist festzuhalten, dass die Regierung im Bericht und Antrag Nr. 40/2015 keineswegs pauschal von einer Wald-Weide-Trennung im Alpengebiet Abstand genommen hat. Zwar wurde ausgeführt, dass die Beweidung von Waldrändern abschnittsweise toleriert werden kann. Gleichzeitig wurde aber betont, dass auch im Alpengebiet weiterhin der Grundsatz der Wald-Weide-Trennung gilt. Das Amt für Umwelt trägt diesen Vorgaben in seiner Vollzugspraxis entsprechend Rechnung.

zu Frage 1:

Nein, solche wissenschaftliche Erkenntnisse oder Empfehlungen, die eine Anpassung der aktuellen Gesetzes- und Vollzugspraxis nahelegen, sind nicht bekannt.

zu Frage 2:

Ja, der Regierung und dem Amt für Umwelt ist der Bericht und Antrag Nr. 40/2015 bekannt. Wie einleitend erwähnt, orientiert sich die Vollzugspraxis des Amtes für Umwelt auch hieran.

zu Frage 3:

Wie bereits ausgeführt, ist eine Beweidung von Waldrändern im Alpengebiet nicht grundsätzlich verboten.

zu Frage 4:

Nein, die derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben zur Trennung von Wald und Weide geben keinen Anlass für eine Überprüfung.


 

Kleine Anfrage von Abgeordnete Cissé Tanja

Abgeordnete Cissé Tanja

Unterzeichnung des Spitzbergen-Vertrags

Die derzeitige geopolitische Lage ist allen in diesem Haus bekannt. Seit dreieinhalb Jahren dauert schon der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. In letzter Zeit haben sich die hybriden Angriffe und Luftraumverletzungen seitens Russlands auch gegen Nato-Mitglieder vervielfacht. Darunter solche, die uns besonders nahestehen, wie zum Beispiel Norwegen.

Zu den erwähnten Manövern gehört es auch, Norwegen im Zusammenhang mit der arktischen Inselgruppe Spitzbergen (Svalbard) unter Druck zu setzen. Diese Inselgruppe wurde durch einen völkerrechtlichen Vertrag 1925 der norwegischen Souveränität unterstellt. Der Vertrag untersagt eine Nutzung für Kriegszwecke. Die friedliche wirtschaftliche Betätigung steht jedoch allen Unterzeichnerstaaten offen.

Liechtenstein hat das Abkommen im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten wie der Schweiz bisher nicht unterzeichnet. Angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen in der Arktis gewinnt der Vertrag erneut an Bedeutung.

Eine Unterstützung Norwegens in der Arktisfrage wäre ein sichtbares politisches Signal der Solidarität: «Wir stehen hinter der norwegischen Souveränität und der regelbasierten Ordnung im hohen Norden.» Gerade in einer Zeit, in der Russland und China versuchen, Einfluss in der Arktis zu gewinnen, wäre das ein stilles, aber deutliches Statement für Völkerrecht und friedliche Nutzung.

Fragen

  1. Besteht seitens der Regierung die Absicht, dem Spitzbergen-Vertrag beizutreten oder entsprechende Schritte zu prüfen? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wie ist der Zeitplan?
  2. Mit welchem administrativen und finanziellen Aufwand wäre eine Unterzeichnung des Vertrags verbunden?

Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Nein, es besteht gegenwärtig keine Absicht, dem Spitzbergen-Vertrag beizutreten oder entsprechende Schritte zu prüfen. Liechtenstein ist mit seinem EWR-Partner Norwegen auf verschiedenen Ebenen in engem Austausch. Zuletzt fand im September am Rande der UNO-Generaldebatte in New York ein Treffen auf Aussenministerebene statt. Bisher wurde ein Beitritt zum Spitzbergen-Vertrag von norwegischer Seite nie thematisiert. Auch haben die geopolitischen Spannungen in den letzten Jahren zu keinen neuen Beitritten zum Vertrag geführt.

zu Frage 2:

Eine detaillierte Prüfung des administrativen und finanziellen Aufwands, der mit der Unterzeichnung des Abkommens verbunden wäre, würde dann erfolgen, wenn ein Beitritt in Erwägung gezogen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu keine Angaben gemacht werden. Jedenfalls anfallen würde der Aufwand für das innerstaatliche Genehmigungsverfahren.


 

Kleine Anfrage von Abgeordnete Bühler-Nigsch Dagmar

Abgeordnete Bühler-Nigsch Dagmar

Kulturstrategie – wo bleibt sie?

Die Postulatsbeantwortung betreffend eine Kulturstrategie für Liechtenstein wurde an der Landtagssitzung vom 5. Dezember 2024 behandelt. Der zuständige Kulturminister führte damals aus, dass das Amt für Kultur bereits seit Frühjahr 2024 intensiv an einer Kulturstrategie arbeite und auf Ende 2025 die Veröffentlichung der Kulturstrategie Liechtenstein 2025+ vorgesehen sei.

Vor Kurzem war jedoch im neuen Medium «Der Stammtisch» zu lesen, die Regierung habe den Startschuss für die Erarbeitung einer neuen Kulturstrategie gegeben. Meine Recherchen auf der Webseite der Regierung ergaben, dass die Regierung am 9. September 2025 die Weichen für eine neue Strategie gestellt hat. Die Arbeiten sollen gemäss Medienmitteilung auf der Postulatsbeantwortung sowie den Ergebnissen des Kulturforums 2025 aufbauen, das zentrale Handlungsfelder skizziert hat. Ein Lenkungsausschuss unter Vorsitz des Ministeriums für Äusseres, Umwelt und Kultur steuert den Prozess, der extern begleitet wird und bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll.

Eine breit abgestützte Strategie braucht Zeit und Ressourcen. Das ist verständlich, doch stellen sich mir folgende Fragen:

Fragen

  1. Welche Gründe führten dazu, dass die Arbeiten an der Kulturstrategie im September 2025 offiziell erneut aufgenommen wurden, obwohl sie seit Frühjahr 2024 laufen und bis Ende 2025 fertiggestellt sein sollten?
  2. Welche wesentlichen neuen Eckpunkte und Handlungsfelder wurden durch das Kulturforum 2025 erarbeitet?
  3. Das Kulturforum verwies auf eine geplante Revision des Kulturförderungsgesetzes aus 2007. Gibt es hierzu bereits nähere Angaben und welchen Einfluss hat diese Revision auf die Kulturstrategie?
  4. Wie wird sichergestellt, dass Kulturschaffende und relevante Institutionen strukturiert, transparent und frühzeitig in die Erarbeitung eingebunden werden?
  5. Welche finanziellen und personellen Mittel sind für den Erarbeitungsprozess bis Ende 2026 vorgesehen und wurden diese im Vergleich zur ursprünglich geplanten Strategieanpassung erhöht?

Beantwortung durch Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni

zu Frage 1:

Unter der Vorgängerregierung wurden durch das Amt für Kultur und die Beantwortung des Postulats «Eine Kulturstrategie für Liechtenstein» bereits wertvolle Vorarbeiten für eine zukünftige Kulturstrategie geleistet. Wichtige Eckpunkte, Handlungsfelder und Rückmeldungen kamen im Mai 2025 durch das «Kulturforum» hinzu.

Auf dieser Grundlage entschied die aktuelle Regierung im September 2025 die Arbeiten an der Kulturstrategie fortzusetzen, gleichzeitig aber den Prozess breiter abzustützen und extern begleiten zu lassen.

zu Frage 2:

Das Kulturforum 2025 definierte folgende zentrale Handlungsfelder:

  • «Kultur – von was reden wir?»
  • «Kultur als Arbeitswelt»
  • «Kultur und Bildung»
  • «Kultur und Kommunikation»
  • «Kultur ermöglichen»
  • «Kultur über die Grenzen»

zu Frage 3:

Eine Revision des Kulturförderungsgesetzes von 2007 wird geprüft. Ziel ist eine zeitgemässe Anpassung der Fördermechanismen. Sie erfolgt in Abstimmung mit der Kulturstrategie.

zu Frage 4:

Bei der Erarbeitung der Kulturstrategie setzt die Regierung auf einen partizipativen Prozess. Die Einbindung der Kulturschaffenden und relevanten Institutionen erfolgt dabei über die Projektstruktur und über Workshops.

zu Frage 5:

Für den erweiterten Prozess bis Ende September 2026 wird die externe Begleitung durch die Firma PPC übernommen. Die Regierung hat hierfür ein Kostendach von CHF 90‘000 (inkl. MwSt.) gesprochen. Da der Prozess breiter aufgestellt wird, werden die finanziellen und personellen Mittel entsprechend erhöht.