Kleine Anfrage von Abgeordneter Seger Daniel

Abgeordneter Daniel Seger

Datensicherheit

Sicherheit inklusive Datensicherheit stehen wieder mehr im Fokus. In der Schweiz wird dazu intensiv über den Einsatz von Microsoft 365 und anderen US-Cloud-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Armeechef Thomas Süssli forderte jüngst eine Exit-Strategie aus Microsoft 365 und warnte vor einer Schwächung der digitalen Souveränität. Datenschutzbeauftragte mehrerer Kantone sehen erhebliche Risiken für den Datenschutz, die staatliche Unabhängigkeit und IT-Sicherheit. Grund dafür ist unter anderem der Cloud Act der USA, der US-Behörden Zugriff auf Daten amerikanischer Firmen auch ausserhalb der USA erlaubt.

Auch in Liechtenstein nutzen verschiedene Behörden, Bildungseinrichtungen und staatsnahe Betriebe grosse Techunternehmen. Vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen stellt sich die Frage, wie Liechtenstein seine digitale Souveränität, insbesondere bei sensiblen Daten, sicherstellt. Gleichzeitig bieten sich europäische und Open-Source-Alternativen an, die Datensouveränität und regionale Wertschöpfung stärken könnten. Angesichts der sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Thematik ist eine strategische Positionierung Liechtensteins erforderlich.

Fragen

  1. Wie bewertet die Regierung die Abhängigkeit öffentlicher Stellen von US-Softwareanbietern, insbesondere Microsoft?
  2. Welche Risiken sieht die Regierung hinsichtlich des Cloud Act der USA für sensible oder personenbezogene Daten liechtensteinischer Behörden?
  3. Gibt es eine Strategie oder Vorgabe, um staatliche Daten ausschliesslich in europäischen oder national kontrollierten Rechenzentren zu speichern?
  4. Welche Stellen der Landesverwaltung oder staatsnahe Betriebe nutzen aktuell Microsoft 365 oder andere Cloud-Dienste US-amerikanischer Anbieter?
  5. Gibt es eine interstaatliche Kooperation beispielsweise mit der Schweiz oder Österreich, um gemeinsame Open-Source-Lösungen für den öffentlichen Sektor zu entwickeln oder einzusetzen?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die Regierung erkennt die strategische Abhängigkeit von US-Softwareanbietern, hält sie jedoch in der Gesamtbetrachtung für vertretbar. Um einem Vendor-Lock-in entgegenzuwirken, verbleiben geschäftskritische Daten in On-Premise-Fachanwendungen der Landesverwaltung (LLV). Ein mehrstufiges Backup-Konzept sichert zudem die Wiederherstellung cloudverarbeiteter Daten. Schulungen der Mitarbeitenden, ein Nutzungsreglement und Anwendungseinschränkungen je nach Datenklassifikation verhindern die Verlagerung sensibler Prozesse in Microsoft 365 (M365).

Open-Source-Alternativen wurden geprüft. Die Wahl fiel jedoch aufgrund von Funktionsvielfalt, Integration und Synergien mit bestehenden Lösungen auf M365. Zur Wahrung der Datensouveränität setzt die LLV auf technische und organisatorische Schutzmechanismen wie die Microsoft EU Data Boundary, Customer Lockbox, Bring Your Own Key und verbindliche vertragliche Regelungen. Ein vollständiger Ausstieg bleibt durch die gewählte Architektur grundsätzlich möglich.

zu Frage 2:

Die vor der Einführung von M365 durchgeführte Risikoanalyse zu Informationssicherheit und Datenschutz erfolgte differenziert nach technischen, organisatorischen und rechtlichen Gesichtspunkten, wobei besonderes Augenmerk auf den Schutz vor Zugriffen ausländischer Behörden gelegt wurde. Der US CLOUD Act wurde dabei als spezifisches Restrisiko identifiziert, dessen Auswirkungen in Kombination mit der Umsetzung von technischen und organisatorischen Massnahmen – wie Verschlüsselung mit eigenen Schlüsseln, Datenklassifikation und Speicherung in EU-Rechenzentren – insgesamt als tragbar eingestuft wurden.

Um die Risiken weiter zu minimieren, sind Mitarbeiterschulungen verpflichtend und die Nutzung von M365 unterliegt strengen Vorgaben. Die LLV stellt damit sicher, dass moderne Arbeitsmittel genutzt werden können, ohne Kompromisse bei der Informationssicherheit einzugehen.

zu Frage 3:

Die LLV arbeitet bei der Umsetzung von IT-Projekten nach einer strukturierten Projektmanagement-Methodik, in der auch rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen von Anfang an integraler Bestandteil sind. Bereits in der Planungsphase wird für jedes Projekt eine Cloud-Risikoanalyse durchgeführt. Dabei gilt die Grundregel, dass Standorte innerhalb des EWR bevorzugt werden. Nur wenn die datenschutzrechtlichen Anforderungen umfassend erfüllt werden können, kann ein Cloud-Dienst auch mit globalem Anbieteranteil zum Einsatz kommen.

Die Cloud Daten (M365) der LLV werden in Rechenzentren von Microsoft innerhalb des EWR gespeichert. Dies ist auch vertraglich vereinbart.

zu Frage 4:

Verschiedene Behörden, Bildungseinrichtungen und Staatsbetriebe in Liechtenstein nutzen M365 oder andere Cloud-Dienste US-amerikanischer Anbieter. Die Einführung erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben und in enger Abstimmung mit der Datenschutzstelle Liechtenstein.

zu Frage 5:

Derzeit gibt es keine spezifischen Kooperationen mit anderen Staaten zur Entwicklung und Nutzung von Open-Source-Lösungen für den öffentlichen Sektor. Die Regierung prüft jedoch regelmässig Alternativen und Notfallpläne, um die digitale Souveränität zu gewährleisten.


 

Kleine Anfrage von Abgeordneter Seger Martin

Abgeordneter Martin Seger

Nichtregierungsorganisationen –
Transparenz und Mittelverwendung

Die Regierung arbeitet in verschiedenen Bereichen mit externen NGOs, privatrechtlichen Organisationen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden zusammen. Diese Zusammenarbeit wird oftmals durch Leistungsvereinbarungen geregelt, die bestimmte Aufgaben, Zielsetzungen und finanzielle Beiträge des Staates festlegen. Um einen Überblick über diese Kooperationen und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen zu erhalten, stelle ich folgende Fragen:

Fragen

  1. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen, NGOs, privatrechtlichen Organisationen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden bestehen derzeit formelle Leistungsvereinbarungen oder Kooperationsverträge und welchen Amtsstellen sind diese zugeordnet?
  2. Welche konkreten Leistungen oder Aufgaben übernehmen diese Organisationen im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung für den Staat beziehungsweise für die Regierung oder einzelne Ämter?
  3. Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Beiträge oder Subventionen, die im Rahmen dieser Leistungsvereinbarungen an die jeweiligen Organisationen ausbezahlt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Organisation und Ressort.)
  4. Nach welchen Kriterien werden diese Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, überprüft und gegebenenfalls verlängert oder beendet?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Gemäss Art. 48 Abs. 1 GOLT können die Mitglieder des Landtages im Rahmen einer Sitzung Kleine Anfragen an die Regierung richten. Es handelt sich dabei um kurze mündliche Anfragen, die sich auf einen konkret umschriebenen Vorgang beziehen. Nach Ansicht der Regierung geht die vorliegende Kleine Anfrage, deren Beantwortung eine zeit- und ressourcenintensive Analyse in sämtlichen Ministerien bedingen würde, weit über den Charakter einer Kleinen Anfrage hinaus. Eine Beantwortung im Rahmen der Kleinen Anfrage ist daher weder sachgerecht noch möglich.

zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1.

zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1.

zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1.

zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 1.


 

Kleine Anfrage von Abgeordneter Schächle Simon

Abgeordneter Simon Schächle

Steuern von Grossunternehmen

In den vergangenen Wochen haben mehrere grössere industrielle Arbeitgeber in der Region Massenentlassungen bekanntgegeben. So auch der bis dato grösste Arbeitgeber Liechtensteins, der einen Abbau um nahezu 600 Stellen angekündigt hat. Statistisch gesehen ist ein Drittel von Liechtensteins Arbeitsplätzen bei einem der 21 Grossunternehmen angesiedelt. Vor diesem Hintergrund habe ich die folgenden Fragen.

Fragen

  1. Wie verteilt sich die Beschäftigung in Liechtenstein nach Grössenklassen der Unternehmen?
  2. Wie verteilt sich die Ertragssteuer nach steuerstatistischen Grössenklassen?
  3. Welches Bild ergibt sich, wenn man die Grössenklassen der Unternehmen und die Steuergrössenklassen kombiniert: Wie sind die 21 Grossunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten auf die sechs steuerstatistischen Grössenklassen verteilt?
  4. Welches Bild ergibt sich gemäss obiger Frage, wenn man nur die fünf grössten Arbeitgeber betrachtet, wie sind diese in die sechs steuerstatistischen Grössenklassen verteilt?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Die Beschäftigungsstatistik 2024 zeigt folgendes Bild:

Insgesamt verfügte Liechtenstein Ende 2024 über 45’681 Arbeitsplätze in Unternehmen (ohne private Haushalte).

Davon entfielen 10’291 Arbeitsplätze auf Kleinstunternehmen mit 1-9 Arbeitsplätzen. Dies entspricht 22.5% der gesamten Arbeitsplätze.

10’490 Arbeitsplätze entfielen auf kleine Unternehmen mit 10-49 Arbeitsplätzen. Dies entspricht 23.0% der gesamten Arbeitsplätze.

9727 Arbeitsplätze entfielen auf mittlere Unternehmen mit 50-249 Arbeitsplätzen. Dies entspricht 21.3% der gesamten Arbeitsplätze.

15’173 Arbeitsplätze entfielen auf Grossunternehmen mit 250 und mehr Arbeitsplätzen. Dies entspricht 33.2% der gesamten Arbeitsplätze.

zu Frage 2:

Für das Steuerjahr 2023 ergeben sich gemäss den vom Amt für Statistik veröffentlichten Zahlen folgende Werte:

11.1% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten keine Ertragssteuer.

78.7% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 1 und CHF 10’000. Dies entspricht 9.3% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.

6.5% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 10’001 und CHF 50’000. Dies entspricht 8.5% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.

2.5% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 50’001 und CHF 200’000. Dies entspricht 13.9% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.

0.9% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern zwischen CHF 200’001 und CHF 1’000’000. Dies entspricht 21.7% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.

0.2% aller ordentlich veranlagten juristischen Personen zahlten Ertragssteuern grösser CHF 1’000’000. Dies entspricht 46.6% der gesamten Ertragssteuereinnahmen.

zu Frage 3:

Bei vier der grössten 21 Arbeitgeber handelt es sich um öffentliche Institutionen, welche steuerbefreit sind. Fünf der grössten 21 Arbeitgeber zahlten für das Steuerjahr 2023 zwischen CHF 1 und CHF 10’000 Ertragssteuern, drei zahlten zwischen CHF 200’000 und CHF 1’000’000 und neun zahlten mehr als CHF 1’000’000 Ertragssteuern.

zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage könnte Rückschlüsse auf konkrete Unternehmen ermöglichen und kann deshalb aufgrund des Steuergeheimnisses nicht beantwortet werden.


 

Kleine Anfrage von Abgeordneter Kaiser Johannes

Abgeordneter Johannes Kaiser

Liechtenstein an Annual Meetings des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington

Im Zuge der Annual Meetings der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds, die vom 13. bis 18. Oktober 2025 in Washington, D. C. stattfanden, war auch eine liechtensteinische Delegation vertreten.

Meine Fragen an die Regierung beziehen sich auf die Auskunft zu den inhaltlichen Prioritäten, Ergebnissen und Folgewirkungen dieser Teilnahme.

Fragen

  1. Welche inhaltlichen und strategischen Zielsetzungen verfolgte Liechtenstein mit der Teilnahme an den Annual Meetings und inwiefern entsprachen diese den übergeordneten wirtschafts- und finanzpolitischen Leitlinien der Regierung?
  2. Welche Themen beziehungsweise Schwerpunkte standen aus Sicht Liechtensteins im Vordergrund und wie konnten diese in den multilateralen Diskussionen oder in bilateralen Gesprächen eingebracht werden?
  3. Welche konkreten Ergebnisse, Vereinbarungen oder Initiativen ergaben sich für Liechtenstein im Anschluss an die Meetings, insbesondere im Hinblick auf Kooperationen mit internationalen Finanzinstituten oder Staaten?
  4. In welcher Form wurden die Inhalte, Erkenntnisse respektive Positionierungen aus der Teilnahme intern aufgearbeitet und in die laufende politische sowie wirtschaftliche Arbeit der Regierung integriert?
  5. Wie erfolgte die öffentliche oder diplomatische Kommunikation der Teilnahme Liechtensteins – etwa durch Medien, Publikationen, Redebeiträge beziehungsweise Informationen internationaler Partnerinstitutionen?

Beantwortung durch Regierungschefin Brigitte Haas

zu Frage 1:

Vom 15. bis zum 17. Oktober 2025 habe ich als Regierungschefin an den Jahrestreffen («Annual Meetings») des Internationalen Währungsfonds teilgenommen, als Leiterin einer Delegation des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen, der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein und der liechtensteinischen Botschaft in den USA. Separat nahmen auch Vertreter des liechtensteinischen Privatsektors an den Jahrestreffen teil. Es erfolgte keine Teilnahme an den Treffen der Weltbankgruppe, weil Liechtenstein nicht Mitglied der Weltbank ist.

Die erste offizielle Teilnahme von Liechtenstein an den Jahrestreffen des IWF diente der Stärkung des international ausgerichteten und export-orientierten liechtensteinischen Wirtschafts- und Finanzsektors. Im Fokus stand der Ausbau wirtschaftlicher Partnerschaften und des wirtschaftlichen Netzwerks des Landes Liechtenstein.

Dies entspricht vollkommen den wirtschafts- und finanzpolitischen Zielsetzungen im Regierungsprogramm 2025-2029. Konkret können aus dem Regierungsprogramm insbesondere die Leitlinien «Standortpolitik vorausschauend gestalten», «Wirtschaftliche Souveränität sichern», «International vernetzten und verlässlichen Finanzplatz erhalten» und «Internationale Partnerschaften strategisch ausbauen» genannt werden. Die Gespräche zur Thematik von Doppelbesteuerungsabkommen dienten auch dem bereits im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel der Regierung, im Sinne einer international breit abgestützten Aussenwirtschaftspolitik weitere Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und weitere Freihandelsabkommen für Liechtenstein anzustreben.

zu Frage 2:

Die Teilnahme an den Jahrestreffen bietet eine bedeutende, kompakte Plattform für Gespräche mit den Finanzministerinnen und Finanzministern von wichtigen Partnerländern. Konkret habe ich als Regierungschefin im Rahmen der Jahrestreffen bilaterale Gespräche mit dem höchsten Management des IWF und mit der Schweiz – das heisst mit dem Bundesrat und mit der Schweizerischen Nationalbank – und mit Polen, Indien, Malaysia, Thailand und Saudi-Arabien sowie mit der EU-Kommission geführt. Weitere informelle Gespräche erfolgten unter anderem mit Österreich, Deutschland, Luxemburg, Island, Andorra und verschiedenen US-Behörden.

Die Themen beziehungsweise Schwerpunkte unterschieden sich je nach Gespräch. Einige Gespräche dienten dem Ausbau des Netzwerkes von Doppelbesteuerungsabkommen. Im generellen Fokus standen im Lichte der aktuellen geopolitischen Spannungen die Stärkung der wirtschaftlichen Partnerschaften sowie der Abbau von Bürokratie und Handelshemmnissen. Eines der Themen war die Frage, wie offene Volkswirtschaften wie Liechtenstein mit der aktuellen Zunahme von protektionistischen Bestrebungen umgehen können.

zu Frage 3:

Beispielsweise kann hier auf die Gespräche mit der Schweiz zur weiteren Stärkung der gemeinsamen Zoll- und Währungsunion oder auf die Gespräche mit der EU-Kommission über die Fortführung der gleichberechtigten Teilnahme Liechtensteins im europäischen Binnenmarkt verwiesen werden. In mehreren der Gespräche im Kontext von Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung konnten Fortschritte erzielt und das Fortführen der Gespräche vereinbart werden.

Auf technischer Ebene fanden Gespräche mit den für Liechtenstein zuständigen Ökonominnen und Ökonomen des IWF statt. Diese dienten unter anderem zur Vorbereitung der nächsten Artikel IV-Konsultation in Liechtenstein und zur Diskussion der Unterstützung, welche Liechtenstein vom IWF beim geplanten Ausbau seiner makroökonomischen Statistiken erhält.

zu Frage 4:

Wie bei Teilnahmen von Regierungsmitgliedern an Treffen internationaler Organisationen üblich, habe ich als Regierungschefin und haben das Ministerium für Präsidiales und Finanzen wie auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die Erkenntnisse aus den Jahrestreffen in die laufende Arbeit der Regierung und der betroffenen Ministerien und Amtsstellen eingebracht. Die Weiterbearbeitung ist eine andauernde Aufgabe der Ministerien und der zuständigen Stellen. Die Regierung hat auch den Landtag informiert, beispielsweise im Rahmen der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission im Oktober.

zu Frage 5:

Öffentlich hat die Regierung insbesondere im Rahmen von zwei Medienmitteilungen vom 16. und 18. Oktober 2025 sowie über die Kommunikationskanäle der Regierung auf den Sozialen Medien über die Teilnahme an den Jahrestreffen informiert. Die Titel der Medienmitteilungen zeigen erneut den Fokus der Teilnahme auf: die Stärkung wirtschaftlicher Partnerschaften und der Ausbau des wirtschaftlichen Netzwerks von Liechtenstein.