Aus dem Triesenberger Gemeinderat

Rathaus Triesenberg

 

In der Sitzung vom 4. November 2025 hat der Gemeinderat von Triesenberg u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

Information zur Erneuerung der Landstrasse

Aufgrund des Strassenzustandes soll der Abschnitt vom ehemaligen IPAG-Gebäude bis zum Dorfzentrum erneuert werden. Der Projektperimeter misst eine Gesamtlänge von rund 800 Meter und wird in folgende Abschnitte unterteilt:

-Abschnitt 1 IPAG bis Neudorfstrasse, geplanter Ausbau 2027

-Abschnitt 2 Neudorfstrasse bis Täscherlochstrasse, geplanter Ausbau 2028

-Abschnitt 3 Täscherlochstrasse bis Wangerbergstrasse, geplanter Ausbau 2029

-Abschnitt 4 Wangerbergstrasse bis Zentrum, geplanter Ausbau 2030

Die Jahrzahlen sind ein Richtwert und können sich nach hinten verschieben. Der Gemeinderat nimmt die Informationen des Amtes für Tiefbau und Geoinformation zur Kenntnis.

Das zuständige Amt wird mit allen angrenzenden Werkleitungs- und Grundstückseigentümern in den nächsten Wochen Kontakt aufnehmen.

Beschaffungsprozess für den Forsttraktor

Im nächsten Jahr plant die Gemeinde die Ausschreibung für die Beschaffung eines neuen Forsttraktors. Der bestehende Forsttraktor ist mittlerweile neun Jahre alt und weist über 10 000 Betriebsstunden auf. Der Forsttraktor ist eine zentrale Arbeitsgrundlage für den Gemeindeforstbetrieb und ist unerlässlich für die nachhaltige Bewirtschaftung der Gemeinde-und Alpgenossenschaftswälder. Die Maschine wird zudem regelmässig in weiteren Bereichen der Gemeindeverwaltung eingesetzt.

Für den Beschaffungsprozess des neuen Forsttraktors wurde ein notwendiges Pflichtenheft ausgearbeitet. Die definierten Anforderungen an das neue Fahrzeug müssen von den möglichen Lieferanten erfüllt werden. Zudem wurden auch die Vergabekriterien nach ÖAWG in der Ausschreibung definiert.

Der Gemeinderat stimmt den Beschaffungsrichtlinien (Pflichtenheft) sowie den Vergabekriterien zu.

Quellschutzzone S2 „I da Rieter“ – Massnahmen aus der Quellschutzverordnung

Die gewünschte Vorgehensweise seitens des Amtes für Umwelt zu den Massnahmen aus der Quellschutzverordnung S2 „I da Rieter“ ist mit E-Mail vom 23. September 2025 der Gemeindevorstehung zugestellt worden. Erläuterungen hierzu wurden an der Gemeinderatssitzung vom Oktober 2025 durch die zuständigen Amtsstellen dem Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.

Die Stellungnahme ist auf der Website www.triesenberg.li unter „Gemeinderat / Stellungnahmen“ abrufbar.

Information Quellvorkommen Werkleitungsstollen Tunnel Gnalp-Steg

Im Werkleitungstollen muss dauernd Wasser abgeleitet werden, welches in den Stollen gelangt. Um die Eignung dieses Felswassers für die Trinkwasserversorgung zu prüfen, wurden von Oktober 2023 bis Juli 2025 regelmässig Messungen durchgeführt. Wöchentlich wurden die Parameter Schüttung, Temperatur und Leitfähigkeit kontrolliert. Zusätzlich erfolgten am 7. November 2023 und am 3. September 2024 bakteriologische und chemische Analysen.

Der Quellaustritt liegt auf einer Höhe von rund 1 266 m ü. M., das darüberliegende Terrain auf etwa 1 320 m ü. M. Die Überdeckung beträgt somit 54 Meter. Das Gebiet oberhalb der Quelle ist bewaldet und wird nicht alpwirtschaftlich genutzt. Beurteilung der Messresultate

Die Quellschüttung schwankt zwischen 1.6 und 5.3 Litern pro Sekunde, im Mittel beträgt sie 2.5 l/s. Diese, relativ geringe Schwankung (Verhältnis 1:3.3) spricht für eine stabile Wasserführung.

  • Die Wassertemperatur ist mit 6.1 bis 6.4 °C sehr konstant.

  • Die bakteriologischen und chemischen Untersuchungen ergaben keine auffälligen Werte.

Ein entsprechendes hydrologisches Gutachten wurde bereits erstellt. Auch diese Ergebnisse sind vielversprechend. Natürlich wären weitere Untersuchungen sowie die notwendigen Gespräche mit den zuständigen Behörden erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt die mögliche Quellfassung im Werkleitungsstollen zur Kenntnis und erteilt den Auftrag für eine Offerteinholung. Es soll festgestellt werden, wo sich die Quellschutzzonen befinden würden, sowie eine Grobkostenschätzung zu den baulichen Massnahmen eingeholt werden, die für die Nutzung der Quelle nötig wäre.

Vermietung Ladenlokal

Der Gemeinderat beschliesst die Vermietung der Ladenlokalität im Erdgeschoss der Liegenschaft Schlossstrasse 9 an die P. Feger AG, Schlossstrasse 7, zur Führung eines Tageskaffees, vorbehaltlich der Vorlage aller für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Bewilligungen.

Der Mieterin ist bewusst, dass es im Dorfzentrum Änderungen in Bezug auf das Gebäude geben kann.

Vermietung Räumlichkeiten

Die Praxisräumlichkeiten der ehemaligen Kinderarztpraxis stehen seit Ende Februar 2024 leer. Es handelt sich um sehr nutzungsspezifische Räume, weshalb die Suche nach einem Nachmieter schwierig war.

Die Räumlichkeiten sind nach jahrelanger Nutzung in einem renovationsbedürftigen Zustand. Für eine künftige Vermietung sind deshalb kleine Renovationsarbeiten sowie Rück-und Umbauarbeiten nötig. Diese Kosten werden mit der Vermietung gedeckt.

Der Gemeinderat beschliesst die Vermietung der Praxisräumlichkeiten im 2. Obergeschoss der Liegenschaft Schlossstrasse 7 an Salvatrice Huber aus Triesenberg, zur Führung eines Kosmetikstudios.

Der Mieterin ist bewusst, dass es im Dorfzentrum Änderungen in Bezug auf das Gebäude geben kann.

Aufnahme in das Bürgerrecht

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Aufnahme von Rosaria Michaela Ackermann in das Bürgerrecht der Gemeinde Triesenberg zu.

Information zu aktuellem Baugesuch

-Abbruch Einfamilienhaus und Stall, Neubau Mehrfamilienhaus, Steinord, Marzell Beck, Vaduz

Es wird darauf hingewiesen, dass das vollständige Gemeinderatsprotokoll erst an der darauffolgenden Gemeinderatssitzung genehmigt wird.