Aus dem Gemeinderat Triesenberg

Rathaus Triesenberg

Unter dem Vorsitz von Gemeindevorsteher Christoph Beck hat der Gemeinderat von Triesenberg in der Sitzung vom 25. November 2025 u.a. folgende Beschluss gefasst. Lesen Sie eine Zusammenfassung der Beschlüsse.

Gemeindevoranschlag 2026

Die Gemeinde Triesenberg budgetiert für das Jahr 2026 einen Überschuss von rund CHF 200 000.–. Der Gemeinderat genehmigt die Finanzplanung 2027 bis 2029. Mit der Finanzplanung soll nachhaltig gewirtschaftet werden und es sollen wichtige Investitionen sowohl im Tief- als auch im Hochbau, wie z. B. im Dorfzentrum, sowie auch bei anderen Projekten langfristig sichergestellt werden. Genauere Ausführungen sind in der Dezember-Ausgabe des Gemeindemagazins „Dorfspiegel“ zu lesen.

Projekt DIDI der Gemeinden – Kostenschlüssel IT-Zusammenarbeit

Die Gemeinden pflegen seit vielen Jahren eine erfolgreiche IT -Zusammenarbeit. Über die Jahre wurden dabei unterschiedliche Kostenschlüssel zur Finanzierung der verschiedenen Anwendungsbereiche bzw. zur Kostenumlegung an die beteiligten Gemeinden angewendet. Durch die in den letzten Jahren intensivierte Zusammenarbeit im Projekt DIDI wurde aus praktischen sowie auch aus Gründen einer fairen Verteilung der Kosten die Festlegung auf einen einzigen Kostenschlüssel offensichtlich.

Der Gemeinderat beschliesst, dass ab dem Jahr 2026 zur Finanzierung sämtlicher Bereiche der IT-Zusammenarbeit der Gemeinden für die Kostenumlage ausschliesslich der Kostenschlüssel „50 % der Kosten durch 11 Gemeinden sowie 50 % der Kosten nach Einwohner“ angewendet wird.

Vermietung Lagerfläche

Der Gemeinderat genehmigt die Vermietung einer Lagerfläche in der Gewerbehalle B der Liegenschaft Landstrasse 91 (ehemals IPAG).

Neuvermietung Geschäftslokal

Das Geschäftslokal Nord an der Landstrasse 7 wurde öffentlich zur Neuvermietung ausgeschrieben. Der Gemeinderat beschliesst die Vermietung des Geschäftslokals.

Anstellung

Der Gemeinderat beschliesst, Urban Raschle aus Triesenberg für eine Ausbildung als Forstwart FZ ab Sommer 2026 anzustellen.

Beschluss Reglement zur Bauordnung Steg (Spezialvorschrift) aufgrund des Staatsgerichtshof-Urteils 2024/082

Die Gemeinde Triesenberg wollte Reklamen, Antennen und alternative Energieanlagen in die Bauordnung Steg integrieren, setzte aber auf Empfehlung des Amtes für Hochbau und Raumplanung auf ein separates Reglement, anstatt es direkt in die Bauordnung aufzunehmen. Der Staatsgerichtshof hob dieses Jahr einen Teil des Reglements als gesetzeswidrig auf und der Gemeinderat musste einen neuen Beschluss zum Reglement fassen. Das Reglement ist auf der Website www.triesenberg.li unter „Gemeinde / Bauvorschriften“ zu finden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das vollständige Gemeinderatsprotokoll erst an der darauffolgenden Gemeinderatssitzung genehmigt wird.