Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober
2025, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts sowie zur Abänderung der davon betroffenen Gesetze verabschiedet.

Liechtenstein ist Teil des Schengen- sowie des Dublin-Systems der
Europäischen Union. Der EU-Migrations- und Asylpakt wurde im Frühjahr 2024
nach mehrjährigen intensiven Verhandlungen auf EU-Ebene verabschiedet. Die
neuen Regelungen werden dazu beitragen, illegale Einreisen in den
Schengen-Raum sowie die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu
verhindern, effizientere und sichere Verfahren zu schaffen und eine gerechte
Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten sowie den assoziierten Staaten zu
gewährleisten.

Mit der gegenständlichen Vorlage werden die für Liechtenstein aufgrund
seiner Schengen- und Dublin-Assoziierung verbindlichen Vorgaben umgesetzt. Für
Liechtenstein sind insbesondere die Weiterentwicklung des Dublin-Systems für
raschere Zuständigkeitsbestimmungen, beschleunigte Überstellungsverfahren
und die verbesserte Registrierung von Daten im Fingerabdrucksystem Eurodac
relevant.

Darüber hinaus sollen an den Schengen-Aussengrenzen rasche Asyl- und
Wegweisungsverfahren durchgeführt werden, die eine irreguläre Weiterreise
der Personen im Schengen-Raum verhindern sollen. Des Weiteren soll sich
Liechtenstein nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Solidarität
auf freiwilliger Basis an den Massnahmen zur Solidarität beteiligen, die für
Liechtenstein im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtend
sind.

Eine freiwillige Beteiligung wird befürwortet, da Liechtenstein von der
Beteiligung an einem funktionierenden Dublin-System klar profitiert und
damit seinen Teil zur Lastenverteilung innerhalb des Schengen-Raums
beitragen kann.

Zusätzlich zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts werden in der
gegenständlichen Gesetzesrevision auch Anpassungen vorgenommen, die sich aus
der Praxis der letzten Jahre ergeben haben.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren
Homepage ( http://www.rk.llv.li/ ) bezogen werden.