Anklage wegen Tötungsdelikt am Rheindamm in Gamprin-Bendern

Tatort auf dem Rheindam etwa auf dem Gebiet zwischen Jadagasse und Gampriner Seeli, Gamprin-Bendern. Foto: Paul J. Trummer

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 21.Dezember 2024 am Rheindamm in Gamprin-Bendern gegen die drei sich in Untersuchungshaft befindlichen Tatverdächtigen am 16.07.2025 Anklage erhoben, wobei ihnen das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB zur Last gelegt wird. Die Anklage ist rechtskräftig.

Über die Anklage wird das Fürstliche Land- als Kriminalgericht entscheiden, wobei noch kein Termin für die Schlussverhandlung feststeht. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Dr. Frank Haun, Leitender Staatsanwalt

 

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