Leserbrief von Herbert Elkuch im Namen des
Komitees «167 Millionen -NEIN»
Die staatliche Pensionskasse (SPL) hat aktuell einen Deckungsgrad von 101.8%. Der Deckungsgrad gibt darüber Auskunft, zu wieviel Prozent die Verpflichtungen (Renten-, Kapitalauszahlungen Freizügigkeitsleistungen usw.) mit Vermögenswerten gedeckt sind. In der Deckungsgradberechnung von 101.8% ist das unbefristete und zinslose Darlehen von CHF 93.5 Mio., das 2014 gewährt wurde, nicht eingerechnet. Die SPL kann somit ihre Verpflichtungen auch ohne Darlehen und ohne Zuschüsse zu mehr als 100% mit ihren eigenen Vermögenswerten erfüllen.
In Liechtenstein gibt es bei einer Pensionskasse innerhalb ihrer Sammelstiftung einige Unternehmen mit einem Deckungsgrad von weniger als 100%. Bei diesen Unternehmen werden die angesparten Vermögen der Beitragszahler mit 0.25% – 0.5% verzinst. Die Vermögen der Rentner werden mit 1.75% verzinst. Der, durch die niedrigere Verzinsung mit 0.25% – 0.5%, eingesparte Zinsaufwand komme vollständig der Stärkung des Deckungsgrades zugute. Wie bei vielen anderen privaten Pensionskassen wird der Deckungsgrad ohne staatliche Zuschüsse, innerhalb der Pensionskasse, durch eine Umverteilung erhöht respektive gesichert.
Hingegen bei der staatlichen Pensionskasse mit 101.8% Deckungsgrad beschloss der Landtag einen anderen Weg. Das Darlehen im Wert von CHF 93.5 Mio. soll geschenkt werden. Die 485 Renten, die nach 2014 im Beitragsprimat gesprochen wurden, sollen mit CHF 50.4 Mio. aufgestockt werden, die 719 Renten, die vor 2014 gesprochen wurden, mit CHF 23.5 Mio.. Zusammengerechnet CHF 167.4 Mio., wohlverstanden, allein für die SPL, die ihre Verpflichtungen ohne diese Zuschüsse zu mehr als 100% erfüllen kann. Diese Ungleichbehandlung, die Besserstellung der SPL ist ungerecht gegenüber privaten Pensionskassen.
Mit NEIN am 1. Dez. sorgen Sie für mehr Gerechtigkeit, geben aber auch ein Signal, dass das Ziel Nr. 5 des Komitees «167 Millionen NEIN» bei den politischen Entscheidungsträgern Gehör findet. Das Ziel lautet: Ein verbessertes Pensionskassengesetz für alle, welche das Anlagerisiko auf Beitragszahler und Rentner gerechter verteilt.
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