Leserbrief von Willi Frommelt,
Schaan
Die Regierung hat in dieser Woche eine Informationsbroschüre an alle Haushalte geschickt. Unter dem Titel «Stopp der unerwünschten Umverteilung zulasten der Aktivversicherten» steht geschrieben: «Bis heute flossen über 100 Millionen Franken aus den persönlichen Versicherungstöpfen der Aktivversicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern, um Rentenversprechen zu erfüllen.»
Dieses Vorgehen wäre gesetzeswidrig. Die Pensionskasse führt für jede versicherte Person ein eigenes Konto mit dem persönlichen Altersguthaben, dem die vom Lohn abgezogenen Sparbeiträge sowie jene des Arbeitgebers gutgeschrieben werden. Zusätzlich wird der Zins, dessen Höhe der Stiftungsrat je nach Anlageergebnis jährlich festlegt, dem Konto vergütet. Die versicherte Person erhält jedes Jahr einen Pensionskassenausweis, auf dem sie die Gutschriften nachkontrollieren kann. Das dort aufgeführte aktuelle Alterskapital ist ihr persönliches Eigentum. Die staatliche Pensionskasse (SPL) darf aus diesen «Versicherungstöpfen» kein Geld entnehmen und an die Rentner umverteilen. Die Revisionsstelle und/oder die Aufsichtsbehörde (FMA, Vaduz) würden dies aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht zulassen.
Mit solchen Falschinformationen verängstigt der Stiftungsrat der SPL seine eigenen Versicherten und manipuliert die Abstimmungsberechtigten. Gleichzeitig wirft er dem Referendumskomitee laufend Falschaussagen vor. Bei einem NEIN muss das vorliegende Gesamtpaket mit den vier Massnahmen in Einzelentscheide aufgeschnürt werden. Auf diese Weise kann eine vernünftige und akzeptable Kompromisslösung zustande kommen.