Mitteilung der Liechtensteinischen Ärztekammer am
28. November 2024
- Krankenkassenverband wird wortbrüchig und verweigert Ärzteschaft «regionales Tarifniveau
- Regierung muss ärztliche Vergütung ab 1. Januar 2025 per Verordnung fest- legen, um vertragslosen Zustand zu verhindern
- Die Krankenkassenprämie 2025 erhöht sich dadurch nicht
- Negativentscheid gefährdet Versorgungssicherheit
Die Ostschweizer Kantone haben den Taxpunktwert für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Juli 2024 von bisher 0.83 Franken auf 0.86 Franken angehoben. Der Taxpunktwert dient als Multiplikator dazu, den im Arzttarif «Tarmed» pro ärztliche Leistung (z.B. Konsultation, Ultraschall, fachärztliche Untersuchung etc.) definierten Punktewert in einen Frankenbetrag umzurechnen (Taxpunktzahl x Taxpunktwert = Vergütung in Franken).
Der Tarifvertrag 2019 enthält eine klare Vereinbarung der Tarifpartnern LKV und Ärztekammer, dass das Ostschweizer Tarifniveau auch zukünftig gehalten werden soll. Gemäss diesem Agreement wäre somit auch in Liechtenstein eine Anhebung von 0.83 Franken auf 0.86 Franken vorgesehen.
Der LKV hat Mitte November, nachdem er die Verhandlungen über Wochen durch undurchsichtige und unseriöse Verhandlungstaktiken verzögert hat, verlauten lassen, dass er sich der Umsetzung des gemeinsamen Agreements verweigert und die Anhebung an das regionale Niveau nicht mitträgt. Einmal mehr zeigt der LKV, dass Handschlagqualität, sogar hinterlegt mit einem schriftlichen Agreement, für ihn ein Fremdwort ist. Der LKV stellt sich somit auf den Standpunkt, dass Liechtensteinische Ärzte für dieselbe Leistung weniger erhalten sollen als St. Galler Ärzte.
Da ab 1. Januar 2025 keine geltende Regelung mehr für die Abrechnung ärztlicher Leistung existieren würde, greift nun die gesetzliche Kompetenz der Regierung, das drohende Vakuum durch Verordnung zu verhindern.
Die Ärzteschaft hat in der Plenarversammlung vom 13. November einstimmig und dezidiert die Einhaltung des von Politik und LKV seit Jahren mantraartig wiederholten Grundsatzes «regionales Niveau» eingefordert. Dieser Grundsatz dürfe nicht nur dann Gültigkeit haben, wenn er dazu diene, die Tarife der Leistungserbringer nach unten zu drücken.
Eine tiefere Vergütung als in Ostschweizer Kantonen wäre für die Ärzteschaft eine politische Geringschätzung und würde den Status Liechtensteins als «Hochpreisinsel» komplett ausklammern. Eine Untertarifierung beträfe jedoch nicht nur die Ärzteschaft, sondern mittelbar die Gesamtbevölkerung: durch das Tarifgefälle würde die Standortattraktivität Liechtensteins nochmals gesenkt werden und damit die bereits heute äusserst herausfordernde Sicherung der ärztlichen Versorgung durch die Ansiedlung junger Ärzte nochmals massiv erschwert werden. Die dadurch drohende medizinische Unterversorgung wäre für alle Patientinnen und Patienten direkt spürbar.
Die Ärztekammer sowie die ihr angeschlossenen Ärzte fordern das Ministerium für Gesellschaft und Kultur sowie die Gesamtregierung nachdrücklich auf, im Sinne der Fairness und im Hinblick auf die Versorgungssicherung der inländischen Bevölkerung zu entscheiden und den Taxpunktwert analog zu den Ostschweizer Kantonen auf 0.86 Franken anzuheben.
Auf die Krankenkassenprämie 2025 hätte die Anhebung keinen Einfluss, da die Prämien 2025 bereits vom Land genehmigt sind und nicht mehr nachträglich erhöht werden können. Allfällige Mehrkosten im kommenden Jahr würden durch die üppigen OKP-Reserven der Krankenkassen, die überdies den Versicherten gehören, abgefangen werden. Die Bevölkerung hätte 2025 somit keine direkten Mehrkosten bei der Krankenkassenprämie.
Die Regierung muss nun die Verantwortung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung übernehmen, da sich der LKV einmal mehr vor seiner Verantwortung drückt.