Am Dienstag, 17. September 2024, hat die liechtensteinische
Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Kroatien paraphiert.
Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur
Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden
Kontext.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und
Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fallen bei
Konzern-Dividenden keine Quellensteuern an. Darüber hinaus reduziert sich die
Quellensteuer bei übrigen Dividenden, Zinsen sowie Lizenzgebühren auf 5%. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen,
Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Zur Lösung
schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein
Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem
internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin
über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.
Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen
DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die
wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Kroatien weiter.
Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.