Text: Herbert Elkuch
Die erste (obligatorische) Säule ist die AHV. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass ein minimales Einkommen die Grundkosten deckt. Die AHV basiert auf Solidarität: Wer besser verdient und somit höhere Beiträge bezahlt, unterstützt die weniger wohlhabenden Versicherten, die tiefere Beiträge bezahlen. Die AHV allein reicht in der Regel nicht, um ein Auskommen zu sichern. Die AHV wird neben den Beiträgen von den Versicherten auch mit Erträgen aus dem AHV-Vermögen und mit Steuergeld unterstützt.
Die zweite Säule ist die berufliche Pensionskasse. Sie ist für die meisten Erwerbstätigen obligatorisch. Sie ergänzt die AHV-Rente. Beide zusammen reichen in aller Regel nicht, um ein Einkommen wie vor der Pensionierung zu sichern. Die Hälfte der Beiträge und somit die halbe Rente (beim Staat 55 Prozent) bezahlt der Arbeitgeber. Eine staatliche Unterstützung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Die dritte Säule: Um den gewohnten Lebensstil in der Rente weiterführen zu können, sind weitere Einkommensträger notwendig. Eine Lebensversicherung, ein Sparkonto oder Vermögen und dessen Erträge sind wichtige Eckpfeiler in der Rente. Nicht nur Finanzprodukte können sinnvoll sein, eine gezielte Abzahlung des Eigenheimes beispielsweise kann ebenso zweckmässig sein. Die dritte Säule muss vollumfänglich selbst finanziert werden.
Staatliche Zuschüsse nur für die staatliche Pensionskasse?
Es ist nicht vorgesehen, dass betriebliche Pensionskassen vom Staat unterstützt werden. Wenn, dann müssten doch alle Pensionskassen in den Genuss von staatlichen Zuschüssen kommen. Die Regierung sieht dies allerdings anders. Nur die staatliche Pensionskasse soll staatliche Zuschüsse erhalten. Das ist ungerecht. Diese Ungleichbehandlung ist störend und nach meinem Empfinden unzulässig. Klarheit könnte ein Normenkontrollantrag an den Staatsgerichtshof bringen.
Das 100 Millionen Grab kann verhindert werden
Mit der Volksabstimmung am 15. Juni 2014 gewährten die Stimmbürger der betrieblichen Pensionskasse ein unbefristetes und zinsloses Darlehen von 100 Millionen Franken. Mit diesem Geld kann die staatliche Pensionskasse arbeiten, als ob es ihr eigenes wäre. Abgestimmt wurde auch über den Rückzahlungsmodus. Überschreitet der Deckungsgrad der staatlichen Pensionskasse während zwei aufeinander folgenden Jahren 105 %, muss das Darlehen jeweils in Tranchen von je 25 Millionen zurückbezahlt werden. Die staatliche Pensionskasse startete im Jahr 2014 mit einem Deckungsgrad von 90%. Im Dezember 2021 lag der Deckungsgrad bei 103.6%. Er kommt also in die Nähe dessen, bei dem die erste Tranche mit 25 Millionen wieder zurückbezahlt werden müsste. Jetzt versucht die Regierung, dies schnell zu verhindern. Das Darlehen soll der staatlichen Pensionskasse geschenkt werden.
Das Beitragsprimat
Im Zuge der Sanierung der Pensionskasse im Jahr 2014 wurde vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat umgestellt. Exakt auf das gleiche System, das bei der Pensionskasse für das Gewerbe seit Jahrzehnten und nach wie vor tadellos funktioniert. Es war anzunehmen, dass die vom Volk bestätigte Lösung ein für alle Mal die staatliche Pensionskassenproblematik beseitigt. Dem war nicht so. Für die Versicherten im Beitragsprimat in der staatlichen Pensionskasse sollen rund 46 Millionen Franken nachgeschoben werden.