Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. Juni 2024, das Reglement „Gestaltung Solaranlagen“ genehmigt.
Es wurde von einer ämter- und gemeindeübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amts für Hochbau und Raumplanung erstellt.
Die Nutzung der Sonnenenergie ist neben der Holz-, Wind- und Wasserkraftnutzung eine der Möglichkeiten, wie sich Liechtenstein eigenständig mit Energie versorgen kann. Dabei bietet die Sonnenenergie durch Solaranlagen das grösste Potenzial zur Stromproduktion.
Das neu erstellte Reglement „Gestaltung Solaranlagen“ zeigt, wie unter Einhaltung von definierten Gestaltungsvorschriften, sowohl für Solaranlagen auf Schrägdächern und Flachdächern als auch für Solaranlagen an Fassaden eine gute Gestaltung und Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild erreicht werden kann.
Weiter enthält das Reglement Hinweise zum Bewilligungsverfahren, allgemeine Grundsätze, Wissenswertes über Solaranlagen und Planungsempfehlungen. Zudem werden die Sorgfaltspflicht für Solaranlagen im Bereich des Ortsbild- und Denkmalschutzes, Sicherheitshinweise sowie Verweise auf die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen behandelt.
Mit dem Reglement „Gestaltung Solaranlagen“ wurde landesweit die Basis für harmonisierte Vorschriften zur Gestaltung von Solaranlagen geschaffen. Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, das Reglement in die Ortsplanung, insbesondere in ihre Gemeindebauordnungen, aufzunehmen und anzuwenden.
Das Reglement ist auf der Internetseite des Amts für Hochbau und Raumplanung unter folgendem Link einsehbar: https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-hochbau-und-raumplanung/raumplanung/grundlagen-und-daten.