Regierung beschliesst die Abänderung der Offenlegungsverordnung

Regierung beschliesst die Abänderung der Offenlegungsverordnung, der Qualitätssicherungsprüfungsverordnung sowie der
Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juni 2024, die Abänderung der Offenlegungsverordnung (OffV), der Qualitätssicherungsprüfungsverordnung (QSPV) sowie der Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung (WPPV) verabschiedet.

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch bekannt als Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD), wurden sowohl das Wirtschaftsprüfergesetz (WPG) als
auch das Offenlegungsgesetz (OffG) abgeändert. Diese Änderungen wurden in den
Nebenvorlagen zur Anpassung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) vom
Landtag in seiner Sitzung vom 7. März 2024 verabschiedet und treten am 1. Juli
2024 in Kraft. Zusätzlich wurde im Rahmen einer Überprüfung des OffG
Änderungsbedarf festgestellt, was in einer separaten Gesetzesvorlage vom Landtag
in seiner Sitzung vom 11. April 2024 beschlossen wurde, ebenfalls mit
Inkrafttreten am 1. Juli 2024. Die Anpassungen des WPG und des OffG erfordern
auch entsprechende Änderungen in der OffV, der QSPV und der WPPV.

In der QSPV wurden Anpassungen vorgenommen, um die Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu regeln und eine Übergangsfrist für die
Anwendung alter Qualitätsstandards für die Abschlussprüfung festzulegen. In der
WPPV werden bei den Prüfungsbereichen für die schriftliche
Wirtschaftsprüfer-Prüfung Ergänzungen in Bezug auf die Prüfungen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt.

Die OffV wurde angesichts der Änderungen des OffG angepasst, wobei besonders die
Einführung des neu geschaffenen Officially Appointed Mechanism (OAM), ein
amtlich bestelltes System zur zentralen Speicherung vorgeschriebener
Informationen, hervorzuheben ist. Dieses System zielt darauf ab, die gesicherte
Verfügbarkeit dieser Informationen zu gewährleisten. Im Zuge dieser Anpassungen
wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen und redundante Bestimmungen
gestrichen. Zusätzlich wurden Anpassungen im Rahmen der Umsetzung der CSRD
vorgenommen.

Diese Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.