Abänderung von Gesetzen zur Steuerung von öffentlichen Unternehmen

Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie der Spezialgesetze der öffentlichen Unternehmen.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Mai 2024, die
Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des
Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie der
Spezialgesetze der öffentlichen Unternehmen aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen resultieren aus der im Jahr 2015 vom
Landtag überwiesenen Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über
öffentliche Unternehmen. Dabei wurde die Regierung mit der Prüfung allfälliger
Gesetzesanpassungen beauftragt, die sicherstellen sollen, dass sie ihre
Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wirksam wahrnehmen kann. Die von
der Regierung erarbeiteten Gesetzesanpassungen beziehen sich auf die
Abberufungsregelung, den Erlass von Personalreglementen, die Festlegung der
Entschädigung von strategischen Führungsebenen sowie auf Bestimmungen zu
Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Unternehmen.

Der Landtag hat die Vorlagen am 6. Dezember 2023 in erster Lesung beraten und im
Grund-satz begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten. In ihrer
Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung
aufgeworfenen Fragen.