Varianten zur Leitungsführung der Höchstspannungsleitung Balzers

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung vom 6. Februar 2024 den Bericht betreffend mögliche Varianten zur Leitungsführung der Höchstspannungsleitung Balzers (HSL Balzers) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Im Dezember 2022 behandelte der Landtag den Antrag der Swissgrid AG auf Enteignung (Einräumung von Dienstbarkeiten) in Zusammenhang mit der HSL Balzers. Der Landtag unterbrach das Verfahren bis März 2024 und ersuchte die Regierung, in der Zwischenzeit mit der Schweiz Verhandlungen über eine Verlegung der Leitung zu führen.

Seither wurden auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit der Schweiz geführt. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie (BFE) wurden mögliche Verlegungsvarianten zur Entlastung des betroffenen Wohnquartiers in Balzers sowohl auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet als auch grenzüberschreitende Leitungsführungen hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit, der Bewilligungsfähigkeit, der geschätzten Kosten und der ungefähren Projektdauer geprüft.

Die möglichen Varianten wurden dem Gemeinderat Balzers und der Bürgergenossenschaft vorgestellt. Sowohl der Gemeinderat wie auch die Bürgergenossenschaft haben sich in ihren Stellungnahmen für eine grossräumige Leitungsverlegung ausgesprochen. Wie die Regierung im Bericht aufzeigt, ist die Umsetzung einer solchen grenzüberschreitenden Variante mit Kosten in der Höhe von ca. 14 Mio. CHF (+/- 30%) sowie neuen Belastungen von bislang nicht betroffenen Gebieten und Anwohnenden – auf liechtensteinischer wie auch schweizerischer Seite – verbunden. Dementsprechend werden neue Durchleitungsrechte benötigt, die mittels vertraglicher Einigung oder im Wege der Enteignung zu erlangen sind. In der Schweiz bedingt eine grossräumige Verlegungsvariante ein Sachplanverfahren, was – ohne Berücksichtigung allfälliger Rechtsmittelverfahren – zu einer Realisierungsdauer von ca. 14 bis 19 Jahren führen kann.

Aus Sicht der Regierung ist vor einem definitiven Variantenentscheid und Projektstart in jedem Fall sicherzustellen, dass einer Verlegungsvariante keine Eigentumsfragen auf liechtensteinischer Seite entgegenstehen und die Finanzierung der von Liechtenstein zu tragenden Kosten geklärt ist. Die Regierung empfiehlt daher, das Enteignungsverfahren bis zur Klärung dieser Fragen weiterhin auszusetzen.

Parallel zur Variantenprüfung wurden mit dem Bundesamt für Energie auch Eckpunkte für einen Staatsvertrag zur formellen Einbindung Liechtensteins in die Regelzone Schweiz und zur Regelung weiterer bilateraler Energiefragen diskutiert. Die Einbindung Liechtensteins in die Regelzone Schweiz ist für die Gewährleistung einer verlässlichen Stromversorgung des Landes von zentraler Bedeutung. Die Regierung wird weiterhin bestrebt sein, gemeinsam mit der Schweiz eine Lösung zu finden, welche die Anliegen der Gemeinde Balzers berücksichtigt und auch im Gesamtinteresse des Landes liegt.