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MiM-Partei: Volkswahl der Regierung

Mit der Volkswahl der Regierung sollen Regierungsmitglieder künftig durch das Volk und nicht mehr durch die Parteien gewählt werden. Dabei soll die Gewaltentrennung durch den Einbezug des Volkes gestärkt, die Demokratie ausgebaut und der Volkswille besser abgebildet werden.

Bisherige Regierungsbestellung

Aktueller Ablauf der Wahl der Regierung und des Landtages in Liechtenstein

Kandidierende für den Landtag und die Regierung werden von den Wählergruppen gestellt. Wählergruppen können Parteien oder Privatpersonen sein. Man muss kein Parteimitglied sein, um bei den Landtagswahlen kandidieren zu können. Wahlberechtigt sind gemäss Verfassung alle Landesangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Lande wohnen. Man muss sich bzw. die Wählergruppe binnen 14 Tage nach der Festsetzung des Wahltermins durch die Regierung anmelden. Dazu sind mindestens 30 beglaubigte Unterschriften aus einem Wahlkreis (Ober- oder Unterland) nötig. Die Liste muss eine Bezeichnung der Wählergruppe tragen.
Das Volk wählt den Landtag aus den Kandidierenden, die von den Wählergruppen gestellt werden.
Die Regierung wird in geheimer Wahl vom Landtag aus den Kandidierenden für die Regierung bestimmt und einvernehmlich mit dem Landesfürst ernannt.

Vorteile

Eine schnelle Regierungsbildung aus den stimmenstärksten Wählergruppen wird ermöglicht. Blockaden innerhalb der Regierung und durch den Landtag sind unwahrscheinlich.

Nachteile

Regierungskandidierende müssen sich nur vor der Wählergruppe jedoch nicht vor dem Volk bewähren. Ein direkter Rückhalt für Regierungskandidierende aus dem Volk ist so nicht sichergestellt. Hinzu kommt, dass bereits aufgestellte Kandidierende für die Regierung im Zuge der Regierungsbildung seitens der Wählergruppen ohne Zustimmung des Volkes ausgetauscht werden können.

Wählerinnen und Wähler, die parteiunabhängig eine bestimmte Person an der Regierungsbildung beteiligen wollen, müssen in dem bisherigen System eine Partei stärken. Eine parteiunabhängige Wahl der Regierungskandidierenden ist nicht möglich.

Neue Regierungsbestellung

Ablauf der Wahl der Regierung und des Landtages nach Annahme der Gesetzesänderung zur Volkswahl der Regierung

Kandidierende für den Landtag und die Regierung werden von den Wählergruppen gestellt. Wählergruppen können Parteien oder Privatpersonen sein. Man muss kein Parteimitglied sein, um bei den Landtagswahlen kandidieren zu können.
Das Volk wählt den Landtag aus den Kandidierenden, die von den Wählergruppen gestellt werden (siehe „Bisherige Regierungsbestellung“).
Die Regierung wird in geheimer Wahl vom Landtag aus den Kandidierenden für die Regierung, die vom Volk gewählt wurden, bestimmt und einvernehmlich mit dem Landesfürst ernannt.

Vorteile

Die Bevölkerung kann aus den Kandidierenden der Wählergruppen, Personen für die Regierung, welche sich im Zuge des Wahlkampfes bewähren müssen, direkt wählen. Die so vom Volk legitimierten Kandidierenden für die Regierung müssen vom Landtag und Landesfürsten bestätigt werden. Kandidierende für die Regierung können so nachträglich nicht ausgetauscht werden und die Wahl von Regierung und Landtag ist parteiunabhängig.

Nachteile

Wenn Kandidierende für die Regierung vom Landtag nicht anerkannt werden, kann dies, wenn gesetzlich nicht entsprechend geregelt zu langwierigen Neuwahlen führen. Blockaden innerhalb der Regierung und seitens des Landtages sind unter Missachtung des Prinzips der Kollegialregierung denkbar.

MiM-Fazit: Die Stärkung des Souveräns ist ein Qualitätsmerkmal

Die MiM-Partei unterstützt die Verfassungsänderung und die Volkswahl der Regierungskandidierenden. Der direkte Einbezug des Souveräns in die Regierungsbildung bringt den Vorteil, dass:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Volkswahl der Regierung eine bürgernahe Politik gestärkt wird und so weniger durch das Volk korrigierend über Referenden und Initiativen eingegriffen werden muss. Die Stärkung des Souveräns ist ein Qualitätsmerkmal und die Volkswahl der Regierung ein Vertrauensbeweis in die Bevölkerung.

Die MiM-Partei empfiehlt dem Verfassungsvorschlag zuzustimmen und so den Weg für entsprechende Gesetzesänderungen zur genaueren Ausgestaltung der „Volkswahl der Regierung“ zu ebnen.

https://www.mim-partei.li/blog/mensch-2/volkswahl-der-regierung-16

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