JA zur Volkswahl der Regierung

Thomas Rehak

Mit der Initiative zur Volkswahl der Regierung wollen die Demokraten pro Liechtenstein die demokratischen Volksrechte ausbauen. Mit einem Ja wird das Volk bei der Bestimmung der Regierung mitentscheiden können. Damit stärken wir unsere direkte Demokratie. Das Volk ist ein Garant für Sicherheit und Stabilität. Selbstverständlich werden die Parteien weiterhin ihre Kandidaten für Regierung und Landtag nominieren können. Mit einem Ja entscheidet das Volk und nicht ein paar wenige Parteiobere, wer in der Regierung Einsitz nimmt.

Text: Thomas Rehak

JA zur Stärkung der Volksrechte

Alle vier Jahre finden Landtagswahlen statt. Gleichzeitig wird auch eine neue Regierung eingesetzt. Heute präsentieren sich die Regierungskandidaten in Wahlbroschüren und auf Plakaten, wählbar sind sie aber nicht. Mit einem Ja können die Wählerinnen und Wähler in Zukunft, gleich wie bei den Landtagsabgeordneten, auf einer Liste ihre Regierungsmitglieder auswählen.

JA für eine Regierung, die das ganze Volk vertritt

Dem bestehenden System der Parteidominanz bei der Regierungsbestellung und der Postenschacherei kann nur mit einem Ja zur Volkswahl der Regierung begegnet werden. Nur eine vom Volk bestellte Regierung muss die gesamten Volksinteressen und nicht nur wie bisher die Interessen der eigenen Partei vertreten. Deshalb Ja zur Volkswahl der Regierung.

JA, damit die fähigsten Personen in der Regierung sind

Mit der Volkswahl sollen die fähigsten Personen in die Regierung gewählt werden. Ungeeignete haben auch mit viel Rhetorik und Werbeeinsatz vor dem Volk keine Chance. Bisher konnten Regierungsmitglieder schalten und walten, wie sie wollten, und mussten keine Verantwortung für ihre Arbeit übernehmen. Mit einem Ja zur Volkswahl der Regierung müssen sie sich alle vier Jahre zur Wahl stellen. Unfähige und solche, die am Volk vorbei regieren, können abgewählt werden.

JA für eine ausgewogene Regierungszusammensetzung

Jede Partei (Wählergruppe) muss ihre Landtagskandidaten mit einer Wahlliste anmelden. Mit der Volkswahl der Regierung müssen auch die Regierungskandidaten wie die Landtagsabgeordneten zur Wahl angemeldet werden. Die Regierungsmitglieder müssen Liechtensteiner und in den Landtag wählbar sein. Die während des Wahlkampfs zur Wahl präsentierten Regierungskandidaten können nicht mehr, wie bisher, durch neue Personen ersetzt werden. Mit einem Ja ist «die Katze im Sack» Vergangenheit.

JA für Sicherheit und Stabilität

Demokratische Wege der Entscheidungsfindung (Volksabstimmungen) sind keine Experimente. Ausgebaute demokratische Volksrechte sind die Grundlage für Stabilität und ein Garant für die Zukunft unserer Heimat. Mit einem Ja wird die Widerstandsfähigkeit gegen politische Turbulenzen gestärkt. 

JA für eine klare Gewaltenteilung zwischen Regierung und Landtag

Die Regierung muss gegenüber dem Landesfürsten und dem Landtag Rechenschaft ablegen. Die Regierung besorgt die ganze Landesverwaltung und vollzieht die Gesetze, sie ist der Auftragnehmer des Landtages. Gesetzgeber bleibt der Landtag zusammen mit den beiden Souveränen Fürst und Volk. Die Rechte des Fürsten werden nicht berührt. Mit deinem Ja können der Landesfürst und der Landtag die Regierung wie bisher absetzen. Der Landesfürst und das Volk können weiterhin den Landtag auflösen und Neuwahlen erwirken.