Haben sie gewusst?

Leserbrief von Agnes Dentsch, Ruggell

Dass trotz eGD-Widerspruch ein „Ordner“ nach wie vor besteht, auch wenn er keine Daten erhält! Danke den Initianten für diese Aufklärung. (LB vom 07.12.2023) Ich war nämlich der Meinung, dass bei einem Widerspruch ALLES gelöscht wird, auch ein vermeintlicher Ordner! In der Schweiz ist das so, dort wird das Dossier komplett gelöscht.

Dass ein eGD trotz Widerspruch leer weiter besteht, veranlasst mich zum Nachdenken. Was einmal digitalisiert wird verschwindet nicht. Auch gibt es keine 100%-ige Datensicherheit! (Cyber-Angriffe – Siehe z.B. https://cyber-datenschutz.com/risiko/

Meine Skepsis bleibt! Ich will keine eID, kein eGD, grundsätzlich nichts „DIGITALES“ was meiner „Überwachung“ dienen soll. Ich will selbst entscheiden, was mit meinem Körper, Geist und Seele geschieht. Dazu brauche ich weder Gesetze noch Verordnungen, sondern einen gesunden Menschenverstand. Das muss doch in einer Demokratie möglich sein.

Jetzt ist es aber so, dass ich am 21. Januar 2024 über dieses (leidige) eGD abstimmen darf. Ich werde mit JA stimmen. Mit dem Opt-In Verfahren muss zuerst mein Einverständnis – mit Bestätigung – eingeholt werden. Das ist wichtig zu wissen!