Mehr Geld für Kinder- und Jugendförderung

 

Vaduz (ots) – Gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung können Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigkeiten ausüben, auf Antrag Anerkennungsbeiträge für Jugendleiterurlaub ausgerichtet werden.

Gefördert werden Leitungs-, Betreuungs- oder Beaufsichtigungsfunktionen in der Kinder- und Jugendarbeit, die zusammenhängend mindestens drei ganze Tage ausgeübt werden. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die für ihre Tätigkeit unbezahlten Urlaub beanspruchen müssen.

Erhöhung der Anerkennungsbeiträge

Aktuell beträgt die Förderung für Jugendliche ab 16 Jahren 45 Franken und für Erwachsene 90 Franken pro Tag. Mit einer Erhöhung der Anerkennungsbeiträge auf 50 Franken für Jugendliche bzw. auf CHF 100 Franken für Erwachsene hat die Regierung der Teuerung über eine am Montag beschlossene Verordnungsanpassung Rechnung getragen.

Das Kinder- und Jugendgesetz definiert die Empfänger von Förderungen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung. Dies sind insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendorganisationen und Jugendgruppen sowie Personen oder Gruppen, die Veranstaltungen oder Projekte durchführen.