Richtigstellung: Volkswahl der Regierung

Entgegen der im Vaterland vom letzten Samstag geäusserten Meinung eines jungen FL-Politikers wird der Landtag mit einer Volkswahl nicht geschwächt. Das Volk erhält das Recht, aus den in den Wahllisten aufgeführten Regierungskandidaten auszuwählen.

Das Wahlergebnis ist eine Empfehlung an den Landtag, den Regierungskandidaten mit den meisten Stimmen des Volkes das Vertrauen auszusprechen. Der Landtag hat das hoheitliche Recht, in einer geheimen Abstimmung, die Empfehlung des Volkes dem Landesfürsten zur Einsetzung der Regierung weiterzureichen (wie bisher), oder die Volkswahl nicht zu akzeptieren und eine Neuwahl anzuberaumen. Wir brauchen die am besten geeigneten Personen in der Regierung. Wie, wenn nicht demokratisch soll die Regierungsbesetzung ablaufen? Aus diesem Blickwinkel JA zur demokratischen Volkswahl der Regierung, das ist JA klar.

Vorstand der Demokraten pro Liechtenstein