Abstimmung über das eGD am 21. Januar 2024

Abstimmung zusammen mit
den Energievorlagen 

Vaduz (ots) – Nachdem der Landtag in seiner Sitzung vom 8. November 2023 das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) abgelehnt hat, wurde die Regierung gemäss Volksrechtegesetz beauftragt, eine Volksabstimmung anzuberaumen.

Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) auf Sonntag, 21. Januar 2024, festgelegt.

Die Abstimmung findet damit gleichzeitig mit der Abstimmung über die die Referendumsbegehren zu den Energievorlagen betreffend Photovoltaikpflicht und Anpassung der Gebäudevorschriften statt. Die amtliche Kundmachung über die Anordnung der Volksabstimmung zum elektronischen Gesundheitsdossier erfolgt am Freitag, 17. November 2023.