Abänderung der AIA-Verordnung per 1. Januar 2024

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. November 2023 die Abänderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Verordnung) beschlossen. Die Änderungen betreffen die Liste der teilnehmenden Staaten und die Liste der Partnerstaaten.

Da gemäss den Vorgaben des Global Forum on Transparency and Exchange of
Information for Tax Purposes nur noch jene Staaten als teilnehmende Staaten
gelten können, mit denen das MCAA (Multilaterale Vereinbarung der zuständigen
Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten)
tatsächlich wirksam geworden ist oder ab Meldeperiode 2023 wirksam wird, werden
Georgien, Jordanien, Marokko, Moldau, Montenegro, Ruanda, Trinidad und Tobago,
Tunesien und Uganda von der Liste der nicht teilnehmenden Staaten gestrichen.

Zudem wird auf der Liste der Partnerstaaten das Anwendbarkeitsdatum betreffend
den automatischen Informationsaustausch mit Georgien, Moldau, Ruanda und
Tunesien angepasst (neu ab 1. Januar 2024), da sich die AIA-Umsetzung in diesen
Staaten weiter verzögert. Zudem werden Fussnoten für jene Länder eingefügt, für
die das MCAA erst nach dem Datum der ersten Anwendbarkeit wirksam wurde oder
wirksam wird. Mit den neuen Fussnoten wird dem Wunsch nach mehr Transparenz
nachgekommen und dem Markt ein besserer Überblick darüber gegeben, wann konkret
ein erstmaliger Austausch stattfindet bzw. stattfinden wird.

Die Änderungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft.