Gasthof Mühle wird (vorerst) nicht abgebrochen

Abbruch des Landgasthof Mühle in Vaduz wird nochmals überprüft.

Rückbau-Entscheid Landgasthof
„Mühle“ unterbrochen

Auf Antrag der Gemeinderäte André Rumpold (FBP) und Pascal Büttiker (DpL) wird der gültige Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2020 zum Vollzug des Rückbaus des Landgasthofs Mühle inkl. Wohnhaus und die Zwischennutzung des Areals als Grünanlage unterbrochen. Es sollen nun die Kosten für einen Teilrückbau des Wohntraktes sowie für den Erhalt und die Sanierung der Restaurant- und Veranstaltungsräumlichkeiten erhoben werden. Der Gemeinderat soll in einem nächsten Schritt darüber entscheiden, ob dieser Weg weiterverfolgt wird. Dies gab die Gemeinde Vaduz heute bekannt.

Die Entscheide im Zusammenhang mit dem Landgasthof Mühle beschäftigen verschiedene Interessensgruppen bereits seit mehreren Jahren. Einerseits wird der Erhalt der Liegenschaft gefordert und andererseits der Rückbau aufgrund der Bausubstanz präferiert.

Bislang wurden die Varianten „vollumfänglicher Rückbau“ sowie „vollumfänglicher Erhalt“ eingehend geprüft. Die Gemeinderäte André Rumpold und Pascal Büttiker schlagen vor, auch die Variante „Teilrückbau und Erhalt und Sanierung der Restaurant- und Veranstaltungsräumlichkeiten“ genauer zu analysieren. Dazu André Rumpold: „Seit 2020 liegt der Beschluss vom Rückbau des Landgasthofs Mühle vor. Wir haben festgestellt, dass die Debatten weder für die verschiedenen Interessen und Einwohner/innen noch für die Entscheidungsträger zu einer breit abgestützten Lösung führen. Deshalb soll nun geprüft werden, ob ein Teilrückbau und der Erhalt des baulich prägnanten Restaurants und der Veranstaltungsräumlichkeiten nicht ein Lösungsansatz sein könnte.“

Für Pascal Büttiker ist es ebenfalls wichtig, nochmals eine Schleife zu nehmen, um möglichst alle Interessen abzuholen: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, das Thema ‚Mühle‘ in dieser Legislaturperiode nochmals zu behandeln und im neuen Gemeinderat eine Lösung zu erarbeiten, welche die verschiedenen Interessen bestmöglich deckt. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Gemeinderat einen Teilrückbau als weitere Option in Erwägung ziehen würde, könnten, sich für die Zukunft möglicherweise auch für die Baurechtsbewerber Synergien und Nutzungsoptionen ergeben.“

Wie es schlussendlich mit dem Landgasthof Mühle weitergehen wird, soll der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen nach Vorlage der entsprechenden Zahlen und Fakten entscheiden.