Regierung zu energetischen Gebäudevorschriften sowie Photovoltaik-Pflicht

Photovoltaik-Pflicht ab 1. Januar 2024 

Vaduz (ots) – Die Regierung hat die Stellungnahmen zu den anlässlich der 1. Lesung über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), Energieeffizienzgesetzes (EEG) und Energieausweisgesetzes (EnAG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Damit sollen strengere energetische Gebäudevorschriften umgesetzt sowie eine Photovoltaik-Pflicht gemäss den vom Landtag im April 2022 überwiesenen Motionen eingeführt werden.

Dies gaben Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni und Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter heute an einer Medienorientierung in Vaduz bekannt. 

 

05.04.2023; Vaduz; Medienorientierung – Energetische Gebäudevorschriften sowie Photovoltaik-Pflicht. Es informierten Sabine Monauni, Regierungschef-Stellvertreterin
und Graziella Marok-Wachter, Regierungsrätin (Foto: IKR/Michael Zanghellini)

Aufteilung in mehrere Vorlagen

Am 2./3. März 2023 hat der Landtag über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde vor allem das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sehr kontrovers diskutiert sowie verschiedentlich gefordert, das Gesetz in mehrere Vorlagen aufzuteilen. Ebenso wurde angeregt, zinslose Darlehen als zusätzliches Förderinstrument für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen.

Die Regierung kommt der Forderung nach Aufteilung des Gesetzes in mehrere Vorlagen nach. Folglich werden im Rahmen der zweiten Lesung die Umsetzung (i) der Gebäudevorschriften gemäss EU-Gebäuderichtlinie II und der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) sowie (ii) der Photovoltaik-Pflicht gemäss den Motionen des Landtags vom 6. April 2022 in zwei getrennten Vorlagen behandelt.

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie II und MuKEn 2014

Anstelle eines grundsätzlichen Verbots für neue Öl- und Gasheizungen soll beim Ersatz von bestehenden Öl- und Gasheizungen mindestens 10% der Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden müssen. Zudem wird bei Neubauten der Grenzwert für den zulässigen Heizwärmebedarf pro Jahr auf 35 kWh pro m2 Energiebezugsfläche gesenkt. Somit wird der Einbau von fossilen Heizungen nicht verunmöglicht, aber erschwert. Ebenso gilt für Neubauten die Minimalanforderung, dass 10 W pro m2 Energiebezugsfläche durch Eigenstromerzeugung gedeckt werden muss. Mit diesen erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden werden die Mindestvorgaben der EU-Gebäuderichtlinie II und der MuKEn 2014 umgesetzt.

Einführung Photovoltaik-Pflicht gemäss Motionen des Landtags

Mit der zweiten Vorlage werden die vom Landtag am 6. April 2022 überwiesenen Motionen zur Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) umgesetzt. Diese Motionen wurden am 8. März 2022 von der Fraktion der Freien Liste eingereicht und am 6. April 2022 mit 19 Stimmen („Photovoltaik auf jedem Dach“) bzw. 14 Stimmen („Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten“) vom Landtag an die Regierung überwiesen. Zur Umsetzung dieser Motionen sieht die Regierungsvorlage eine PV-Pflicht für Neubauten und umfassende Dachsanierungen ab 1. Januar 2024 vor.

Zudem sollen bis 2035 sämtliche bestehenden Nicht-Wohnbauten, namentlich Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude, mit PV-Anlagen ausgestattet sein. Für „Bagatellfälle“ wie unbeheizte Gartenhäuser und Ställe mit nutzbaren Dachflächen von unter 50 m2 soll jedoch eine Ausnahme gelten. Gleichzeitig kommt die Regierung dem Anliegen des Landtags nach zinslosen Darlehen dahingehend nach, dass das Land interessierten Banken die Möglichkeit bietet, zinslose Kredite für Sanierungen und erneuerbare Energien zu refinanzieren.

Attraktive Förderungen des Landes und der Gemeinden

Die Förderungen des Landes und der Gemeinden für PV-Anlagen werden trotz verbindlicher Vorschriften fortgeführt. Mit diesen staatlichen Förderungen kann eine PV-Anlage in der Regel bereits innert zehn Jahren amortisiert werden.

Ebenso sollen die Förderungen beim Heizungsersatz in bestehenden Gebäuden wie bislang unbefristet gelten. Hingegen sieht die Regierung keinen Grund mehr, den Einbau von erneuerbaren Heizsystemen in Neubauten weiterhin zu fördern. Diese gelten beim Neubau mittlerweile als Standardlösung und sind auch ohne Förderungen wirtschaftlich tragbar.

Klimaneutralität bis 2050

Die Regierung ist der Ansicht, dass die Umsetzung der in den MuKEn 2014 als „zwingend“ oder „dringend empfohlen“ eingestuften Vorgaben für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2030 sowie der Klimaziele des Landes absolut zentral ist. Der liechtensteinische Gebäudepark ist für 35% des CO2-Ausstosses verantwortlich. Mehr als Dreiviertel der liechtensteinischen Gebäude werden noch fossil beheizt. Strengere Energievorschriften für Gebäude sind daher erforderlich.