Liechtenstein und Italien unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen

Panagiotis Potolidis-Beck, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Regierungschef Daniel Risch, Roland Moser, persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs im Gespräch während der Onlinekonferenz mit Italiens Finanzminister Giancarlo Giorgetti.

Vaduz (ots) – Im Rahmen einer virtuell durchgeführten „Signing Ceremony“ hat Regierungschef und Finanzminister Daniel Risch am 12. Juli 2023 gemeinsam mit seinem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Italien unterzeichnet. Das DBA tritt nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft.

Es ist als Erfolg zu werten, dass das DBA, das bereits 2019 paraphiert wurde, nunmehr unterzeichnet werden konnte. Ermöglicht wurde dies durch die fortdauernden Bemühungen der liechtensteinischen Regierung und Behörden im Interesse des liechtensteinischen Wirtschaftsstandorts.

Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), das sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel und ein Zusatzprotokoll über ein Schiedsverfahren vereinbart. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard und schliesst eine Vollstreckungsamtshilfe ein, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.

Das Abkommen mit einem der wichtigsten Handelspartner Liechtensteins stellt einen weiteren Beleg für den langfristigen Erfolg der Finanzplatzstrategie der Regierung dar und ist ein überaus wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzwerkes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Italien.