Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice) tritt in Kraft

Vaduz (ots) – Liechtenstein hat die Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit bzw. Homeoffice unterzeichnet. Die für Liechtenstein in diesem Zusammenhang besonders relevanten Staaten Schweiz, Österreich und Deutschland nehmen ebenfalls an der Rahmenvereinbarung teil.

Wie bereits Ende Mai 2023 kommuniziert, wurde im Interesse der Arbeitergeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen für die Zeit nach Ende der Übergangsphase ab 1. Juli 2023 auf europäischer Ebene eine multilaterale Rahmenvereinbarung in Bezug auf grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice) ausverhandelt, nach welcher es bei Telearbeit im Wohnstaat bis zu einem Ausmass von 50% zu keinem Zuständigkeitswechsel kommt. Diese Rahmenvereinbarung haben die beteiligten Staaten, darunter Liechtenstein, nun unterzeichnet.

Gemäss dieser Rahmenvereinbarung bleibt die Zuständigkeit für die Sozialversicherung im Sitzstaat der Arbeitgeber/-innen unter gewissen Voraussetzungen bestehen. Vorausgesetzt ist, dass die Arbeitnehmer/-innen für

– eine/-n Arbeitgeber/-in oder mehrere Arbeitgeber/-innen im selben Staat,

– unselbständig,

– unter Verwendung von Informationstechnologie,

– bis zu 50% der Arbeitszeit

– im Wohnstaat

verrichten.

Da die Anwendung der Rahmenvereinbarung jeweils individuell beantragt werden muss, haben entweder die betroffenen unselbständig erwerbstätigen Personen oder deren Arbeitgeber/-innen beim Amt für Gesundheit mittels ab dem 1. Juli 2023 auf der Website des Amts für Gesundheit (www.ag.llv.li) zur Verfügung gestellten Online-Formulars einen Antrag zu stellen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein für maximal drei Jahre gültiges, verlängerbares A1-Formular ausgestellt. Bei Anträgen, die bis spätestens Ende Juni 2024 eingereicht werden, kann das A1-Formular rückwirkend auf 1. Juli 2023 ausgestellt werden.