Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. April 2023 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen.
Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. In den Anhängen dieser Verordnung sind die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen enthalten. Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.
In der Schweiz wurde am 31. März 2023 eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI) in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht, die gleichentags in Kraft getreten ist. Diese Änderung wird nachvollzogen, damit es in Liechtenstein in Bezug auf kontrollierte Substanzen keine Abweichungen zur Schweiz gibt. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt daher zeitnah mit der Änderung der schweizerischen BetmVV-EDI.