Elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen

In diesen Tagen erhalten die Steuerpflichtigen die Steuererklärung für die Deklaration der Vermögens- und Erwerbssteuer des Steuerjahrs 2022.

Erstmals haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Steuererklärung den Steuerbehörden elektronisch zu übermitteln.

Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der elektronischen Einreichung Gebrauch machen möchten, können wie bis anhin die Steuererklärung eTax auf der Internet-Seite der Steuerverwaltung ( http://www.steuererklaerung.llv.li ) herunterladen und elektronisch bearbeiten. Anstatt – wie bisher – die Steuerklärung anschliessend auszudrucken, zu unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen auf dem Postweg zu übermitteln, kann diese nun zusammen mit den Beilagen elektronisch eingereicht werden.

Die notwendigen Beilagen können eingescannt als PDF-Datei oder mittels einer eigenen App einfach zur Steuererklärung hinzugefügt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die eingereichte Steuererklärung während einer Frist von 5 Tagen zu korrigieren und erneut einzureichen. Für die Übermittlung ist der auf der Steuererklärung aufgedruckte Passcode einzugeben, welcher die Unterschrift ersetzt. Eine entsprechende Verordnungsänderung wurde heute von der Regierung beschlossen.

Nebst den gewohnten Vorteilen von eTax wie dem Import der Vorjahresdaten und den automatisierten Berechnungen und Kontrollen, können nun sämtliche Unterlagen auch jederzeit bequem und papierlos eingereicht werden.