Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. März 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Mit der Einführung des TVTG im Jahre 2020 hat Liechtenstein einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung von Blockchain und der Token-Ökonomie erreicht. In der Zwischenzeit hat die EU mit der Markets for Crypto-Assets Regulierung (MiCAR) einen spezifischen und europäisch harmonisierten Rechtsrahmen für Märkte, Handelsplattformen und Vermögensanlagen in Kryptowerten entwickelt. Mit dem Inkrafttreten von MiCAR im EWR werden bestimmte VT-Dienstleister, die heute nach dem TVTG registriert sind, über MiCAR reguliert werden. Die Anpassung des TVTG im Rahmen des vorliegenden Vernehmlassungsberichts dient in einem ersten Schritt zur Vorbereitung des liechtensteinischen Fintech- und Blockchain-Ökosystems auf die MiCAR. Damit bezweckt die Regierung ein höchstmögliches Mass an Rechtssicherheit und einen möglichst reibungsfreien Übergang.

Durch die nach wie vor sehr dynamischen Entwicklungen im Blockchain-Bereich werden immer neue Geschäftsmodelle und -anwendungen mit neuen Risikoprofilen erkennbar. Die Regierung sieht es deshalb als notwendig an, zur Risikominimierung eine Anpassung des TVTG vorzunehmen.

Zudem werden die Erfahrungen aus der Praxis der letzten beiden Jahre aufgegriffen und das TVTG weiter geschärft.

Mit dem TVTG Package werden gleichzeitig Empfehlungen aus dem MONEYVAL Länderbericht im Bereich VT-Dienstleister adressiert. Zusätzlich wird im Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) eine Anpassung in Bezug auf die Verdachtsmitteilungspflichten vorgenommen, womit eine Massnahme zur Sicherstellung der effektiven Strafverfolgung gesetzt wird. Die Sicherstellung der effektiven Strafverfolgung wird im Länderbericht als „priority action“ definiert.

Mit dem Erlass des Gesetzes werden weiters auch das Finanzmarktaufsichtsgesetz(FMAG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) angepasst.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 18. April 2023.