Abänderung des Rechtshilfegesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. März 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Vorlage ist es, die Zusammenarbeit der liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Rechtshilfeweg zu ermöglichen.

Mit der Schaffung der EUStA haben sich 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen einer vertieften Zusammenarbeit zusammengeschlossen, um die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung von schweren Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union wie Betrug, Geldwäscherei, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug effizienter zu gestalten.

Die EUStA ist eine supranationale Einrichtung der Europäischen Union. Das aktuelle Rechtshilfegesetz kennt nur die Rechtshilfe an nationalstaatliche Institutionen. Rechtshilfe an die EUStA ist daher bisher nicht zulässig. Die gegenständliche Vorlage ermöglicht, die bestehenden Regeln der Rechtshilfe in Strafsachen auch auf die EUStA anzuwenden. Damit kann die liechtensteinische Justiz künftig bei der Bekämpfung von kriminellen Missbräuchen des Finanzplatzes auch mit der EUStA zusammenarbeiten.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Mai 2023.