Spanien streicht FL von der Liste der nicht-kooperativen Jurisdiktionen

Liechtenstein setzt seit Jahren auf eine konsequente Strategie der Steuerkooperation und der Umsetzung internationaler Standards.

Dieser klare Weg hat in den vergangenen Jahren auch zu einem Abbau von verschiedenen Beschränkungen geführt, was zum langfristigen Erfolg des liechtensteinischen Wirtschaftsstandorts beiträgt. Der unbeschränkte Marktzugang ist für die liechtensteinischen Unternehmen und Dienstleister von grundlegender Bedeutung.

Spanien war einer der letzten EU-Staaten, der Liechtenstein noch auf einer sogenannten Schwarzen Liste führte. Am 10. Februar 2023 hat Spanien nun eine Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen veröffentlicht, welche die bisherige Liste ersetzt. Auf dieser neuen Liste wird Liechtenstein nicht mehr geführt. Die langjährigen Bemühungen einerseits auf politischer und technischer Ebene und andererseits auch durch verschiedene Finanzplatzverbände haben entscheidend zu diesem Resultat beigetragen.

Die Streichung Liechtensteins von der Liste der nicht-kooperativen Jurisdiktionen trat ab dem 11. Februar 2023 (Tag nach der Veröffentlichung) in Kraft und hat zur Folge, dass Spanien zahlreiche diskriminierende steuerliche Massnahmen gegenüber Liechtenstein nicht mehr anwendet. Insbesondere führt dies zum Wegfall erhöhter Quellensteuern und verschärfter Dokumentationsvorschriften im Bereich der Verrechnungspreise sowie der Aufhebung von Abzugsbeschränkungen für Betriebsausgaben und Sondervorschriften hinsichtlich Ansässigkeit. Es ist aber für jede einzelne dieser steuerlichen Massnahmen zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt sie konkret nicht mehr anwendbar ist.

Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Erleichterung von grenzüberschreitenden Investitionen und Dienstleistungen.