Neubau Landesspital: Regierung wird Landtag Varianten vorlegen

In ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Januar hat die Regierung den Bericht zur fachlich-technischen Überprüfung des Neubaus des Liechtensteinischen Landesspitals sowie den Bericht über die Plausibilisierung des Vorprojektes zur Kenntnis genommen und einen Entscheid über das weitere Vorgehen gefällt: Dem Landtag soll für die April-Sitzung ein Bericht und Antrag mit den möglichen Varianten und einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorgelegt werden.

Nachdem vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Kostenüberschreitung beim Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals eine externe Überprüfung der Projektorganisation durchgeführt worden ist, hat die Regierung im Juli 2022 ergänzend eine fachlich-technische Überprüfung beschlossen. Das Resultat dieser
Überprüfung hat die Regierung am Dienstag zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das im ursprünglichen Bericht und Antrag für den Neubau
beschriebene Projekt nicht im per Volksentscheid gesprochenen Kreditrahmen umsetzbar ist.

Parallel zur fachlich-technischen Überprüfung hat der Steuerungsausschuss im Rahmen einer Plausibilisierung alle vorliegenden Offerten detailliert prüfen lassen, um eine belastbare Aussage zu den für das Vorprojekt anfallenden Kosten zu machen. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass das Vorprojekt mit Indexstand Oktober 2021 Kosten von 94.9 Mio. Franken aufweist, also 18.3 Mio. Franken mehr als der zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung stehende Verpflichtungskredit von 76.6 Mio. Franken.

Um vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse dem Landtag die Möglichkeit zu geben, über das weitere Vorgehen zu entscheiden, wird in den kommenden Wochen ein Bericht und Antrag mit den möglichen Varianten zum weiteren Vorgehen und einer Empfehlung der Regierung erarbeitet. Grundsätzlich stehen vier Optionen zur Verfügung: Beantragung eines Ergänzungskredits für das optimierte Projekt Inspira; Beantragung eines neuen Gesamtverpflichtungskredits für das optimierte Projekt Inspira; Beantragung eines neuen Gesamtverpflichtungskredits für ein neues Bauprojekt; oder Abbruch des Projekts Neubau Landesspital mit
entsprechenden Folgen für den Betrieb des Landesspitals. Die ersten beiden Varianten bedingen in einem ersten Schritt eine Projektoptimierung, mit welcher
eine Kostenreduktion erreicht werden kann.

Die beiden Berichte werden als Beilagen zum Bericht und Antrag mit möglichen Varianten Anfang März veröffentlicht.