Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Februar 2023 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Mit dieser Aktualisierung wird verhindert, dass es in Liechtenstein in Bezug auf die kontrollierten Substanzen Abweichungen zum Ausland gibt.
Die diesbezüglichen Anpassungen erfolgen daher jeweils zeitnah mit der entsprechenden Regelung in der Schweiz.
Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. In den Anhängen dieser Verordnung sind die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen enthalten. Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.
In der Schweiz wurde am 5. Januar 2023 eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlicht, die am 1. März 2023 in Kraft treten wird. Diese Änderungen werden nachvollzogen, damit es in Liechtenstein in Bezug auf kontrollierte Substanzen keine Abweichungen zur Schweiz gibt.
Mit den neu aufgenommenen Substanzen konnte im internationalen Umfeld Handel zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt werden, bzw. kann damit gerechnet werden. Diese Substanzen müssen somit neu einer Kontrolle unterliegen.