Totalrevision der Bauarbeitenverordnung

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung eine Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) beschlossen.

Die geltende liechtensteinische BauAV wurde auf der Grundlage der schweizerischen Verordnung von 2005 erarbeitet. In der Schweiz wurden die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bei Bauarbeiten per 1. Januar 2022 aktualisiert.

Mit der Totalrevision der liechtensteinischen BauAV wird das Schutzniveau in Liechtenstein an jenes in der Schweiz angepasst. Dies hilft den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden insofern, als sie die Ausbildung grösstenteils in der Schweiz absolvieren und daher mit den schweizerischen Vorschriften vertraut sind. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhe sowie die Gerüstnormen. Im Vorfeld der Revision war eine Konsultation unter den interessierten Verbänden durchgeführt worden.

Die Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.