Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. Januar 2023 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Entsendegesetzes verabschiedet.

Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Strassenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012. Die Umsetzung der Richtlinie in liechtensteinisches Recht bedingt die Abänderung des Entsendegesetzes (EntsG).

Die Richtlinie (EU) 2020/1057 definiert insbesondere, unter welchen Bedingungen Kraftfahrer oder Kraftfahrerinnen als entsandte Arbeitnehmende im Sinne der Richtlinie 96/71/EG anzusehen sind und legt fest, welche Ausnahmen von den allgemeinen entsenderechtlichen Regeln für diese Arbeitnehmenden gelten. Weiter wird mit der Richtlinie ein europaweit einheitliches Meldesystem für Entsendungen im Strassentransport eingeführt: In den EU-Staaten wird die Entsendung von Kraftfahrenden seit dem 2. Februar 2022 nur noch über das elektronische Entsendeportal des IMI-Systems (Binnenmarkt-Informationssystem) der EU gemeldet. Ziel ist es, Diskrepanzen zwischen der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmenden in den Strassenverkehrssektor durch die EWR-Länder zu beseitigen. Es soll den Strassenverkehrssektor fair, effizient und sozial rechenschaftspflichtig machen und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit bieten, den Verwaltungsaufwand für die Transportunternehmen verringern und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Nach Inkrafttreten der Richtlinie in den EWR/EFTA-Staaten können diese im IMI-System ebenfalls als „Aufnahmemitgliedstaat“ ausgewählt werden, wenn Unternehmen aus einem EWR-Niederlassungsmitgliedstaat Kraftfahrende nach Liechtenstein entsenden. Auch im umgekehrten Fall, wenn liechtensteinische Transportunternehmer ihre Kraftfahrenden in einen EWR-Staat entsenden, können diese eine Entsendemeldung übers IMI-System beim EWR-Aufnahmemitgliedstaat einreichen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. April 2023. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li (https://www.llv.li/inhalt/11794/amtsstellen/stabsstelle-regierungskanzlei) – Vernehmlassungen) bezogen werden.