Befristete Reduktion der Grenzwerte für Zweistoffanlagen

Entsprechend den Empfehlungen des Bundesrats im Zusammenhang mit einer möglichen Gasmangellage hat auch die Regierung eine Empfehlung zur Umschaltung von erdgasbetriebenen Zweistoffanlagen auf Heizöl ausgesprochen.

Aufgrund des Zollvertrags ist Liechtenstein in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz eingebunden und hat entsprechende Massnahmen solidarisch zu übernehmen bzw. sich massgeblich daran zu orientieren.

Zweistoffanlagen können im Heizölbetrieb die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung insbesondere für Stickoxide nicht in jedem Fall einhalten. Daher werden befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2022 die Luftreinhalteverordnung entsprechend angepasst. Damit gelten für Zweistoffanlagen befristet bis zum 31. März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Das Amt für Umwelt wird die Betreiber von Zweistoffanlagen direkt informieren.