Vernehmlassungsbericht betr. FMA-Finanzierung ab 2024

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 22. November 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024) verabschiedet.

Mit dem Erlass soll das geltende System zur Finanzierung der FMA grundsätzlich fortgeführt werden. Insbesondere soll das Land Liechtenstein sich in Anbetracht fehlender Skaleneffekte und zur Sicherung der Trag- und Konkurrenzfähigkeit des Marktes auch in Zukunft mit einem jährlichen Staatsbeitrag an der Finanzierung der FMA beteiligen.

Staatsbeitrag auf CHF 6 Mio. erhöht

Zentrale Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung des Staatsbeitrages auf jährlich max. CHF 6 Mio. sowie die Verlängerung der zeitlichen Befristung von vier auf fünf Jahre und zwar, wie bisher, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Reserven der FMA. Die Finanzplanung der FMA für die kommenden Jahre zeigt aus heutiger Sicht, dass die FMA ohne Erhöhung der Erträge spätestens ab dem Jahr 2026 die Mindestreserven unterschreiten könnte. Der Spielraum für allfällige Kostensenkungen ist aufgrund eines massvollen Personalausbaus in den kommenden Jahren als Folge der Übernahme neuer Aufgaben, der aktuellen inflationären Tendenzen, wovon auch die FMA betroffen ist, sowie der stetigen Steigerung der Anforderungen an die IT-Infrastruktur, begrenzt. In Anbetracht der im Rahmen der letzten FMA-Finanzierungsregelung getroffenen Entscheidung, die FMA-Reserven massiv zu reduzieren, kann zudem der zusätzliche Finanzbedarf nicht mit den Reserven abgedeckt werden. Damit sollen die Planbarkeit und Rechtssicherheit für die FMA für die kommenden Jahre sichergestellt und mögliche Nachtragskredite im Falle der Unterschreitung der Mindestreserven vermieden werden.

Erhöhungsverzicht auf Abgaben für Finanzintermediäre

Auf Erhöhungen bei den Abgaben und Gebühren für die Finanzintermediäre wird verzichtet. Nur punktuell werden im Sinne einer „Systemwartung“ gewisse Gebühren- oder Abgabentatbestände mit dem bestehenden System bzw. EWR-Vorgaben harmonisiert, konkretisiert bzw. aufwandsabhängig differenziert.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Januar 2022.