Regierung beschliesst Verordnungsanpassungen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 22. November 2022 eine Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren sowie eine Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht beschlossen.

Die Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren sieht neu vor, dass in Handelsregistersachen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 Franken für die Rückerstattung irrtümlich zu viel bezahlter Gebühren verrechnet werden können. Dadurch soll dem durch Doppelzahlungen verursachten administrativen Aufwand beim Handelsregister Rechnung getragen werden. Zudem werden die Gebühren für individuelle Amtsbestätigungen dahingehend angepasst, dass sie anstelle von generell 100 Franken je nach Aufwand zwischen 50 bis 100 Franken betragen.

In der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht werden die Schwellenwerte für nicht in Schweizer Franken erstellte Jahresrechnungen in den Anhängen 1 und 2 angepasst. Damit werden jene Schwellenwerte in die Verordnung übernommen, die bereits im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) vorgesehen sind.