lie:zeit online

Postulat zur Abfederung des Energiepreis-Schocks

Gestützt auf Artikel 44 der Geschäftsordnung des Landtags vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehendes Postulat ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:

Die Regierung wird eingeladen, dem Landtag konkrete Lösungsvorschläge vorzulegen, wie derEnergiepreis-Schock für Gas- und Stromkunden (Einwohner und Unternehmen) abgefedert werden kann.

Begründung
In der Schweiz rechnet die ElCom mit einer mittleren Strompreiserhöhung von 27% für das Jahr 2023 (Medianhaushalt). Ein typischer CH-Haushalt bezahlt im kommenden Jahr 26.95 Rappen pro Kilowattstunde. Dies entspricht einer Zunahme von 5.77 Rp./kWh, das sind 27% mehr als im Jahr 2021. Die ElCom bemerkt, dass die Unterschiede lokal sehr viel höher ausfallen können. In Liechtenstein sind Bevölkerung und Unternehmen mit einer Verdoppelung des gesamten Strompreises auf 40 Rp./kWh konfrontiert. Konkret wird ab dem

Januar 2023 der Preis für 1 kWh Strom (Energie) von 8.54 Rp. auf 27.1 Rp. erhöht. Die Ursache dafür dürfte u.a. der viel zu niedrige Eigenversorgungsgrad sein, was ein sehr kostspieliges Zukaufen von Strom an der Strombörse erforderlich macht.
Beim Erdgas schaut es nicht besser aus. Dort hat das Land der staatlichen Liechtenstein Wärme (vormals LGV) bereits ein Darlehen von CH 25 Mio. gewährt, damit im Ausland Gasspeicher angemietet und befüllt werdenkönnen, um damit der drohenden Energiekrise im Winter zu begegnen. Auch der Preis für Erdgas hat sich mehr als verdoppelt.

Die massiven Energiepreiserhöhungen stellen nicht nur die Haushalte, sondern auch Unternehmen vor Probleme.Besonders betroffen sind vor allem Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

Durch die Preiserhöhungen wird auch die Inflation angeheizt. Dieser Entwicklung muss jetzt kurzfristig entgegengewirkt werden. Eine mögliche Lösung ist die Aussetzung der Netznutzungsgebühren für das Jahr 2023. Die Regierung soll prüfen, ob dies in rechtlicher und faktischer Hinsicht möglich ist. Ebenfalls soll die Regierung angeben, welche anderen Massnahmen zur Dämpfung der Energiekosten sonst noch getroffen werden können.

Postulat zur Erhöhung der Eigenversorgung mit el. Energie

Gestützt auf Artikel 44 der Geschäftsordnung des Landtags vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehendes Postulat ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:

Die Regierung wird eingeladen, dem Landtag konkrete Lösungsvorschläge vorzulegen, wie der Eigenversorgungsgrad mit elektrischer Energie (inklusiv KWK) signifikant erhöht werden kann. Dazu soll die Regierung konkrete Projektideen mit Grobkostenschätzungen, Realisierbarkeit sowohl in politischerund zeitlicher Hinsicht, die Finanzierungsmodalitäten und entsprechende Terminpläne ausarbeiten und dem Landtag zur Kenntnis bringen. Dabei sollen jeweils auch die Gestehungskosten pro kWh benannt werden. Ebenso soll die Regierung darlegen, welche gesetzlichen Anpassungen nötig sind, damit neue Projekte rasch umgesetzt werden können.

Begründung
Aufgrund unseres sehr bescheidenen Eigenversorgungsgrads mit elektrischer Energie von durchschnittlich 25% ist Liechtenstein in hohem Masse von Stromimporten abhängig. Im Winterhalbjahr ist der Eigenversorgungsgrad mit elektrischer Energie viel tiefer als im Sommer: Im Dezember beträgt er 10% und im Januar sind es noch 8%. Aber auch im Sommer sieht es mit der Stromproduktion nicht gut aus. Der beste Monat ist der Juni mit einemEigenversorgungsgrad von 45%. Im Sommer fehlen mehr als 15GWh pro Monat, im Winter sind es mehr als 30GWh.

 

Wegen unserer sehr niedrigen Eigenproduktion ist Liechtenstein besonders im Winterhalbjahr auf kostspielige Stromimporte angewiesen. Um die Situation mittel- und langfristig zu verbessern, muss nach unserer Auffassung der Eigenversorgungsgrad des Landes rasch und signifikant erhöht werden. Ohne zusätzliche saubere Energiewerden wir weder die Versorgungssicherheit ausbauen noch die Klimaneutralität erreichen können. Im Weiteren würde die Abhängigkeit von Energieimporten im gleichen Mass bestehen bleiben und damit ein Risiko für unseren Wirtschaftsstandort darstellen. Da die Umsetzung der Massnahmen Zeit beansprucht, sind Entscheidungen zeitnah zu treffen. Trotzdem müssen die Auswirkungen auf Natur und Umwelt im Entscheidungsprozess den notwenigen Raum erhalten.

Folgende Massnahmen sind im Besonderen zu prüfen:

 

 

 

 

Das vorliegende Postulat ist auf die Stromversorgung ausgerichtet. In einer ganzheitlichen Betrachtung muss aberauch der gesamte Energieverbrauch beachtet werden. Derzeit wird mehr als die Hälfte des Energiebedarfs mit fossilen Brennstoffen, Gas, Heizöl, Diesel und Benzin abgedeckt. Aber auch importierter Strom und Wärme aus der KVA werden in erheblichem Umfang mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Beispielsweise besteht der Brennstoff der KVA zu ca. 48% aus fossilen Brennstoffen. Im Jahr 2021 ist der Energieverbrauch im Land insgesamt um 3.4% gestiegen, und der Eigenversorgungsgrad gesamthaft von 13% auf 12.6% gesunken. Wir bewegen uns eindeutig in die falsche Richtung. Die LKW rechnen für Liechtenstein bis zum Jahr 2030 mit einem zusätzlichen Bedarf an elektrischer Energie im Bereich von 20% bis 30%. Es ist nun an der Zeit zu handeln.

Die mobile Version verlassen